Umwelt
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Welche Möglichkeiten haben öffentliche Einkäufer, Aufträge nach ökologischen Kriterien zu vergeben? Diese und weitere Fragen klären Fachleute des Freiburger Öko-Instituts und der Technischen Universität Dresden in einem kürzlich erschienenen Schulungsskript. Es widmet sich unter anderem den rechtlichen Grundlagen der „grünen“ Beschaffung und führt auch in die Berechnung von Lebenszykluskosten ein. Das vom Umweltbundesamt herausgegebene, knapp 160 Seiten starke Schulungsskript finden Sie als PDF-Dokument zum kostenlosen Download hier.
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Gestern im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lud zur Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“. Unternehmen und öffentliche Verwaltung hatten dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder “grüner Beschaffung” (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
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Es ist nicht immer das billigste Angebot, das die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung bringt. Auch Innovation ist ein zukunftsweisendes und wirtschaftlich sinnvolles Kriterium für öffentliche Investitionen. Das zeigte die Studie „Einkäufer Staat als Innovationstreiber“ im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zudem liegt die fertige Publikation zu einem kürzlich abgeschlossenen Forschungsvorhaben des Öko-Instituts und der Technischen Universität Dresden zur Umweltfreundlichen Beschaffung vor.
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Hessen soll bundesweites Vorbild für fairen und nachhaltigen Einkauf werden. Das gab die schwarz-gelbe Landesregierung nach einem entspr. Beschluss der Nachhaltigkeitskonferenz des Landes bekannt. In dieser entwickeln Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Vorsitz von Roland Koch neue Ideen und Ziele für die vor zwei Jahren angestoßene Landes-Nachhaltigkeitsstrategie.
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Wir hatten bereits im April darüber berichtet, das in Nordrhein-Westfalen künftig der Umweltschutz und insbesondere die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird. Nun ist endlich auch der entsprechende Erlass der Landesregierung mit dem Titel “Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.4.2010” zugänglich. Sie finden ihn online hier (Ministerialblatt NRW Nr. 14, S. 293 ff).
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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) richtet am 16. Juni 2010 die Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“ in Berlin aus. Unternehmen und öffentliche Verwaltung haben dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder „grüner Beschaffung“ (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
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Die neue Vergabeverordnung (VgV) gilt bald verbindlich. Darin sollen der Gedanke der „grünen Beschaffung“ und die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2006/32/EG) durch die Änderungen in § 4 VgV und § 6 VgV hervorgehoben werden. Beim Kauf technischer Geräte und Ausrüstung regelt zukünftig § 4 Abs. 6 Nr.1 VgV bei Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte, dass mit der Leistungsbeschreibung im Rahmen der technischen Anforderungen vom Bieter Angaben zum Energieverbrauch zu fordern sind. Bei der Frage, wer letztendlich den Auftrag erhält, bestimmt dann § 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV, dass der Energieverbrauch (mit)ausschlaggebendes Wertungskriterium sein kann.
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Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das sieht ein Erlass vor, den die Landesregierung auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Christa Thoben beschlossen hat. Mit dem Regelungswerk wird ein Erlass aus dem Jahre 1985 zur umweltfreundlichen Beschaffung durch die öffentliche Hand modernisiert und um die Energieeffizienz von Produkten und Verfahren erweitert. Der neue Erlass tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
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Das Autorenteam des Vergabeblog verliert einen Kopf: David Hartmann wechselt vom Umweltbundesamt (UBA) in Dessau zur DEHSt, der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA, um sich dort fortan wieder dem Bereich Energie/Klima zu widmen. Wir bedanken und bei Herrn Hartmann für die sehr angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine neuen Aufgaben alles Gute!
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will mit den fünf weiteren Bundesressorts, dem Ministerium des Innern, für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Bildung und Forschung und der Verteidigung den Weg zu einer stärkeren Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung fortsetzen. Die sechs Bundesressorts hatten sich im Oktober 2007 auf konkrete Maßnahmen verständigt. Die bisher erzielen Fortschritte hat das BMWi nun in einem Zwischenbericht veröffentlicht.