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Nachdem der EuGH im Jahre 2008 die damaligen Tariftreueregelungen des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (LVergabeG) für europarechtswidrig erklärt hatte (Urteil v. 03.04.2008, Rs C-346/06, Rüffert ./. Land Niedersachsen), unternimmt das Land jetzt einen erneuten Versuch, „Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu mildern“ (LT Drs. 17/259). An Vorbildern und Orientierungshilfen für die Gestaltung des Gesetzestextes mangelt es dem Niedersächsischen Gesetzgeber Dank der in den letzten Jahren zu beobachtenden „Renaissance“ der Landesvergabegesetze immerhin nicht.
Auf Märkten mit einem harten Preiswettbewerb – wie insbesondere der Reinigungsbranche – suchen Auftraggeber oft nach Möglichkeiten, ein bestimmtes Qualitätsniveau der Leistung zu sichern. Die personelle Ausstattung wird dabei zunehmend als Anknüpfungspunkt gesehen (vgl. Beitrag Pfarr vom 6.12.2011: „OLG Düsseldorf: Härtere Zeiten für Dumping-Angebote? (Beschluss v. 08.09.2011 – Verg 80/11“) Das OLG Düsseldorf hat jedoch dem pauschalen Verbot des Einsatzes geringfügig Beschäftigter einen Riegel vorgeschoben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013, Az.: VII – Verg 35/12).
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Am 30.01.2013 hat der Sächsische Landtag (Foto) das neue Landesvergabegesetz der CDU/FDP-Koalition beschlossen. Die bemerkenswerteste Eigenschaft neben der Verschlankung von 23 auf 11 Paragrafen und dem Wegfall der Durchführungsverordnung: Man verzichtet, so die Landesregierung, “auf den Zwang zu jeglichen sachfremden gesellschaftspolitischen, sozialen und ökologischen Auflagen.”
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Das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW)“ vom 10.1.2012 verfolgt als ein wichtiges Kernziel die Förderung und Unterstützung einer sozialverträglichen öffentlichen Auftragsvergabe in Nordrhein-Westfalen (§ 1 TVgG-NRW). § 19 TVgG-NRW regelt deshalb speziell die Frauen- und Familienförderung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Vorschrift ist allerdings erst dann zu vollziehen, wenn das Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt (vgl. Ziffer 2.6 Gemeinsamer Runderlass vom 17.4.2012 – Az.: II B 2 – 81 – 00/2-2). Eine solche Durchführungs- bzw. Ausführungsverordnung zum TVgG-NRW soll noch im Herbst diesen Jahres in Kraft treten. Hiervon unberührt bleibt im Übrigen das geltende Gleichstellungsrecht.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine FAQ-Liste (“Frequently Asked Questions” = “häufig gestellte Fragen”) zum neuen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW herausgegeben. Sie weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass diese keinen Anspruch auf Gerichtsfestigkeit erhebt, sondern die Auffassung der Landesregierung wiedergibt. Vom Anwendungsbereich über Mindestlohn, soziale Kriterien, Umweltschutz bis zur Frauenförderung wir alles erläutert, was das Beschafferherz höher schlagen lässt bzw. zum Infarkt bringt. Abrufbar als PDF unter diesem Link. Beachten Sie dazu auch den Beitrag unseres Autors Dr. Roderic Ortner und die Diskussionen im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
Mehr als 130 Teilnehmer aus Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft fanden am vergangenen Dienstag den Weg zu unserer Veranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des BMI nach Bonn. In vielen Punkten waren sich die Experten aus Verwaltung und Wirtschaft einig, in anderen lagen die Positionen aber auch auseinander und führten zu angenehm kontroversen Diskussionen. Auf der Veranstaltung verkündete Klaus-Peter Tiedtke, Direkter des Beschaffungsamtes (im Bild oben), dass dieses von der Bundesregierung jüngst zur “Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung” ernannt wurde. Neben reichlich Erkenntnisgewinn blieb vor allem Eines: Es gibt kein Zurück mehr zu einem auch auf Nachhaltigkeit ausgerichteten öffentlichem Einkauf. Ein Rückblick für alle Daheimgebliebenen.
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Am 15.11. findet im Beschaffungsamt in Bonn unsere Veranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” statt. Anlass für uns, das Thema einmal vertieft in einer eigenen Serie im Vergabeblog aufzubereiten. Dabei wenden wir uns schwerpunktmäßig den sozialen Kriterien zu, welche neben ökologischen Aspekten das Kernstück einer nachhaltigen Beschaffung bilden. Der erste Teil der Serie befasst sich mit der Situation der Beschaffungsstellen und den Zielen einer nachhaltigen Beschaffung. (Anmk. der Red.)
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EU-Binnenmarkt Ade? Dabei fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen im Grunde nur etwas, was Viele seit langem denken und vielerorts ja auch versucht wird: Die öffentliche Nachfragemacht gezielt zur Stärkung der eigenen, regionalen Wirtschaft zu nutzen. Hintergrund: Die Bundesregierung solle neue Strategien zur Stärkung der regionalen Wirtschaft entwickeln, und dazu neben anderen Instrumenten auch das öffentliche Auftragswesen nutzen: Ortsnähe soll ein leistungsbezogenes Kriterium werden. Vergabepolitik nach Kirchturmprinzip?
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Am 22. Juli vergangenen Jahres trat das neue Berliner Vergabegesetz in Kraft. Rund 5 Mrd. Euro gibt das Land Berlin jährlich für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aus. Mit dem Gesetz sollte eine ökologische und soziale Produktion dieser Bedarfe gesichert werden. Zum Geburtstag kritisieren die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften, umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen aus Berlin die mangelhafte Umsetzung als auch Unterstützung durch die Berliner Senatsverwaltung – ein Blick in aktuelle Ausschreibungen zeige, dass das Gesetz bis kaum Umsetzung finde. Besonders schön: Zulässige Eigenerklärungen über den Nichtnachweis sozialer Standards.
Der aktuelle Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung für ein Vergabe- und Tariftreuegesetz sieht die verbindliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie ökologischer Kriterien vor, insbesondere durch eine Analyse der Lebenszykluskosten aller Neuanschaffungen. Der Gesetzentwurf ist mutig, von einem vergabespezifischen Mindestlohn bis zur Verpflichtung einer Frauenförderung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Damit ist NRW das erste Flächenland in Deutschland, dass diesen Weg geht.
Auch wenn es bereits zuvor rechtliche Möglichkeiten gab: Spätestens seit der Reform des GWB sind diese mit § 97 Abs. 4 auch in Gesetzesform gegossen. Marco Junk sprach mit Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, über politische Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Bewertbarkeit von Nachhaltigkeit, Marktchancen für nachhaltige Unternehmen und über mehr Mut bei der Gesetzgebung.
“Mit diesem neuen Leitfaden erhalten die Behörden ein Instrument, das ihnen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen in sozial verantwortlicher Weise im Einklang mit den EU-Vorschriften helfen soll.” – so die EU-Kommission über ihr druckfrisches Werk. Der Leitfaden enthält praktische Beispiele zu vielen verschiedenen sozialen Aspekten wie z. B. Förderung der Chancengleichheit und gleicher Beschäftigungsmöglichkeiten, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, soziale Integration schutzbedürftiger Personen, etwa von Menschen mit Behinderungen, Einhaltung der Bestimmungen der grundlegenden ILO-Übereinkommen usw.
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Der mit 10.000 € dotierte Preis wurde bei der Jubiläumsveranstaltung der Badenweiler Gespräche an Herrn Dr. Johannes Mosters, Kanzlei BBG und Partner, überreicht. Der Preis wird für herausragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet des Vergaberechts verliehen. Gegenstand der preisgekrönten Arbeit ist die Ethische Beschaffung, nämlich die Berücksichtigung von Sekundärzwecken im Zeitalter der Globalisierung.
Diese Gretchenfrage hatte die Fraktion Bündnis 90/die Grünen und die SPD in gleich mehreren Kleinen Anfragen an die Bundesregierung herangetragen. Nun liegen die Antworten vor. Große Erkenntnisse beinhalten diese allerdings nicht, vielmehr beschränken sie sich auf die Wiedergabe allgemeiner Programmsätze. Was allerdings auch zu erwarten war.
Am 23. Juli ist das umstrittene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Dies sieht u.a. vor, dass Auftragnehmer künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag hier.
Eine sozial und ökologisch nachhaltige Vergabepolitik auf Bundesebene ist Gegenstand gleich zweier Kleiner Anfragen im Bundestag: So will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2541) von der Bundesregierung wissen, welche ökologischen und sozialen Kriterien bei der Beschaffung eine Rolle spielen. Auch die SPD-Fraktion erkundigt sich (17/2518).
Drei von vier deutschen Unternehmen befürworten eine an ökologischen Kriterien ausgerichtete öffentliche Beschaffung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung von Unternehmen durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin. Bislang allerdings, so die überwiegende Einschätzung von Teilnehmern einer DIHK-Fachkonferenz von Mitte Juni, ist die Nachfrage deutscher Behörden beispielsweise nach energiesparenden Lampen und Computern noch gering.
Im Mai wurde der Initiativbericht der Deutschen Heide Rühle, binnenmarktpolitische Sprecherin der GRÜNEN/EFA im Europäischen Parlament (EP), über „Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (2009/2175(INI)“ mit großer Mehrheit vom EP angenommen. Schwerpunkt des Berichts ist die kritische Auseinandersetzung mit den Folgen der Europäischen Vergaberegeln und ihrer Umsetzung in nationales Recht. Aber auch die interkommunale Kooperationen, Dienstleistungskonzessionen, öffentlich-private Partnerschaften und die nachhaltige Beschaffung werden thematisiert.
Wir hatten bereits im April darüber berichtet, das in Nordrhein-Westfalen künftig der Umweltschutz und insbesondere die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird. Nun ist endlich auch der entsprechende Erlass der Landesregierung mit dem Titel “Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.4.2010” zugänglich. Sie finden ihn online hier (Ministerialblatt NRW Nr. 14, S. 293 ff).
Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das sieht ein Erlass vor, den die Landesregierung auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Christa Thoben beschlossen hat.
Mit dem Regelungswerk wird ein Erlass aus dem Jahre 1985 zur umweltfreundlichen Beschaffung durch die öffentliche Hand modernisiert und um die Energieeffizienz von Produkten und Verfahren erweitert. Der neue Erlass tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
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