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Der Vorstand des für die Novelle zuständigen Deutschen Verdingungsausschusses für Leistungen (DVAL) hat der Neufassung der VOL/A zugestimmt. Die Befassung des Vorstandes war notwendig geworden, da im Hauptausschuss zu einigen Punkten kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Damit ist die neue VOL/A beschlossene Sache.
Es folgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und die zum Inkraftreten der neuen Regelungen erforderlichen Verweisungen durch entsprechende Einführungserlasse der Länder bzw. durch eine noch zu ändernde Vergabeverordnung. Als realistisch für beides wird Februar gehandelt.