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Die Bundeskanzlerin hat in ihrem TV-Interview auf ARD am 02.02.2021 zurückblickend die bisherige Bewältigung der Corona-Pandemie…
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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Referent/in Vergabe (m/w/d). Nähere Einzelheiten zu…
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Das Beschaffungsamt des BMI plant für die nahe Zukunft die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung mit dem Titel „Beratungen zu IT-Sicherheitskonzepten“ für Bedarfsträger der gesamten Bundesverwaltung.
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Sich mit fremden Federn zu schmücken, ist nicht neu. Das dachte sich wohl auch der Kölner Fortbildungsanbieter Reguvis Fachmedien GmbH, die ehemalige Fachinformationssparte des Bundesanzeiger Verlages, die 2019 als eigenständiges Tochterunternehmen der DuMont Business Information ausgegründet wurde. Dort bedient man sich in Seminar-Anzeigen ganz ungeniert unseres Firmennamens „Deutsches Vergabenetzwerk“ und suggeriert damit, es handele sich um ein Angebot des DVNW. „Et hätt noch immer jot jejange, denkt man sich in Köln wohl“, so der Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW), Marco Junk. „Das geht dann aber doch zu weit, auch wenn wir das gerne als Lob verstehen wollen“.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter den behaupteten Verstoß nicht zunächst gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Das OLG Karlsruhe entschied nun überraschend: Das gilt nicht, wenn die Geltendmachung seiner Rechte gefährdet ist. Dann darf der Bieter zunächst den Nachprüfungsantrag stellen, wenn die Rüge kurz darauf folgt.
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat mit Unterstützung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine Studie ausgeschrieben und beauftragt, die von der Schweizer Firma BSD Consulting erarbeitet wurde. Sie trägt den Titel: „Sozial-Audits als Instrument zur Überprüfung von Arbeitsbedingungen – Diskussion und Empfehlungen im Kontext der öffentlichen Beschaffung“.
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Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat vergangene Woche dem Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladestandorte zugestimmt. Damit kann die Ausschreibung im Sommer 2021 starten. Sobald das Schnellladegesetz, also die rechtliche Grundlage, in Kraft getreten ist, wird das BMVI die Ausschreibungsunterlagen im EU-Amtsblatt veröffentlichen.
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IT-Vergabe in der Praxis – Das Online-Seminar zum Einkauf von IT-Leistungen, insbesondere von anzupassenden oder individuell herzustellenden Software-Lösungen ist eine Kombination aus vergaberechtlicher und IT-projektbezogener Expertise, anschaulichen Beispielen aus der Praxis im interaktiven Austausch. Information & Anmeldung
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LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB sucht eine/n Rechtsanwalt/-anwältin (m/w/d) für Vergaberecht in Berlin und München. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die 1. Vergabekammer des Bundes hat am 10. Juni 2021 über einen Nachprüfungsantrag der Fa. Haenel GmbH, Suhl, entschieden. Mit dem Nachprüfungsantrag wandte sich Haenel gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), die Fa. Heckler & Koch, Oberndorf am Neckar, mit der Lieferung neuer Sturmgewehre für die Bundeswehr zu beauftragen.
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Der Tagesspiegel berichtete bereits über einen möglichen Rückzug der Alstom aus dem Vergabeverfahren Berliner S-Bahn (Vergabeblog.de vom 19/05/2021, Nr. 47046). Nun berichtet die Zeitung unter dem Titel: „Deutsche Bahn, Siemens und Stadler gründen gemeinsames Unternehmen“, dass das Bundeskartellamt derzeit eine Firmenneugründung der drei Wettbewerber prüfe, die dadurch beabsichtigten, ihre Position in der milliardenschweren S-Bahn-Vergabe weiter zu verbessern. Ein „Wirtschaftskrimi“.
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Die Europäsche Kommission hat vergangenen Dienstag einen jährlichen EU-Haushalt in Höhe von 167,8 Mrd. Euro für 2022 vorgeschlagen, der durch Finanzhilfen in Höhe von schätzungsweise 143,5 Mrd. Euro über das Aufbauprogramm NextGenerationEU ergänzt werden soll.
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Mit Gesetz vom 16.03.2021, in Kraft seit dem 24.03.2021, ist das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) geändert worden. Neben der Einfügung einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und der gesetzlichen Etablierung des sogenannten Notfallkrankenwagens (NKTW) wurde damit ein neuer Satz in § 5 NRettDG (Beauftragte des Rettungsdienstes) eingefügt: „§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB bleibt unberührt.“
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Aufmaßfehler, Nebenleistungen, Sicherheitseinbehalte, nicht vereinbarte Umlagekosten… Auf einer Rechnung können sich schnell Positionen wiederfinden, die so nie vereinbart waren. Kann der Auftraggeber die Rechnung einfach ändern oder muss zwingend eine neue Rechnung ausgestellt werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das Bundeskartellamt hat am Dienstag, den 08.06., den Entwurf der „Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung“ sowie von „Praktischen Hinweisen für einen Antrag“ veröffentlicht. Interessierte Kreise werden gebeten, nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellung zu nehmen.