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Der Kauf und die Anmietung von bestehenden Immobilien sind nicht ausschreibungspflichtig. Doch gilt dies auch, wenn…
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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) sucht eine/n Preisprüfer/in (m/w/d) für…
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Die Vergabekammer des Bundes hat in ihrer Entscheidung vom 18.09.2017 die Voraussetzungen des Ausschlusses eines Bieters wegen vorangegangener Schlechtleistung konkretisiert. Die VK Bund stellt fest, dass auch eine Rechnungskürzung als “vergleichbare Rechtsfolge” im Sinne des § 124 Abs.1 Nr.7 GWB darstellen kann.
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Bremen führt als drittes Bundesland die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein. Per Rundschreiben Nr. 06/2017 des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen hat der Stadtstaat den Anwendungsbefehl für die Anwendung der UVgO erteilt.
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Am 10. Januar haben sich der Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Sachverständigenanhörungen mit dem „Entfesselungspaket I“ der schwarz-gelben Landesregierung befasst. Diese hatte die angekündigte Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW (siehe dazu Vergabeblog.de vom 29/09/2017, Nr. 33225) Mitte November in den Landtag eingebracht. Die Verabschiedung soll noch im Frühjahr 2018 erfolgen.
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Am 26. April 2018 geht ein weiteres Erfolgsformat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in die nunmehr dritte Runde. Wie bereits im letzten Jahr erwarten Sie in der angenehmen Atmosphäre des Tagungszentrums der Katholischen Akademie im Hotel Aquino in Berlin spannende Themen, herausragende Gäste, Vortragende und Aussteller aus Politik, Justiz, Wissenschaft, Verwaltung und Privatwirtschaft.
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Während in Deutschland die mit der Täuschung des Auftraggebers verbundenen Ausschlussgründe mit denen nach der Richtlinie 2014/24/EU inhaltlich übereinstimmen, sieht die diesbezügliche Regelung in Polen etwas anders aus.
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Bei einer elektronischen Vergabe (E-Vergabe) müssen alle Vergabeunterlagen vollständig zum Download bereitstehen. Der Verweis auf externe Quellen reicht nicht aus und ist vergaberechtswidrig.
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Die Vergabekammer des Landes Berlin hat demnächst über die umstrittene Auftragsvergabe für zusätzliche U-Bahnwagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu entscheiden (siehe dazu auch Prell, Vergabeblog.de vom 31/08/2017, Nr. 32582). Der Siemens-Konzern hatte gegen die Vergabe Beschwerde eingelegt. Über diese soll nun bis 6. Februar entschieden werden.
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Allen Stellen und Unternehmen, die mit Vergaberecht zu tun haben, ist der Begriff der EU-Schwellenwerte bekannt. Immerhin richtet sich die Anwendbarkeit des „europäischen“ Vergaberechts nach genau diesen Schwellenwerten, die für die verschiedenen Arten von zu vergebenden Leistungen in unterschiedlicher Höhe festgesetzt sind. Die meisten werden mittlerweile auch wissen, dass sich die EU-Schwellenwerte zum Jahresanfang 2018 wieder ändern bzw. angepasst werden und daher ab dem 01.01.2018 für alle Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber und solcher, die zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet sind, strikt anzuwenden sind.