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Die EU-Kommission hat am 07.03.2019 beschlossen, Aufforderungsschreiben an sieben Mitgliedstaaten (Österreich, Frankreich, Deutschland, Polen, Portugal, Schweden…
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Zur Verstärkung unseres Teams am Standort Berlin suchen wir in Vollzeit ab sofort eine/n Referent/in (m/w/d)…
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“Da das vorgeschlagene Formular für eine EU-weite Anwendung gelten soll, ist es allerdings zwangsläufig sehr umfangreich; dabei ist es teils allerdings recht allgemein, teils leider auch umständlich, missverständlich oder gar sachlich unangemessen ausgestaltet”.
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Der 1. Deutscher Vergabetag im vergangenen Jahr setzte bereits bei seinem Debüt Maßstäbe: Mit über 400 Teilnehmern war es die wohl größte vergaberechtliche Fachtagung in Deutschland (Rückblick hier). Der Kongress, der eine Brücke schlägt zwischen Vergaberecht und Praxis, geht daher in die zweite Runde, dieses Mal sogar zweitägig: Wir würden uns freuen, Sie am 15. und 16. Oktober 2015 abermals im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin begrüßen zu dürfen. Merken Sie sich daher den Termin bitte heute schon vor.
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Die Leistungsbeschreibung wird gelegentlich als das „Herzstück“ der Vergabeunterlagen bezeichnet. Mit ihrer Qualität steht und fällt oftmals die erfolgreiche Durchführung eines Vergabeverfahrens und naturgemäß auch die reibungslose Vertragsausführung. Dementsprechend wird in die Erstellung der Leistungsbeschreibung in der Regel viel Arbeit, fachliches Wissen und Sorgfalt und im besten Fall auch Erfahrung auf dem entsprechenden Fachgebiet und aus vorangegangenen Ausschreibungen gesteckt. Dabei wird sich der ein oder andere Ersteller einer Leistungsbeschreibung vielleicht schon einmal gefragt haben, ob sein Produkt urheberrechtlich geschützt ist. Das LG Köln
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Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die Umrüstung der IT-Systeme des Auswärtigen Amtes von freier Software auf die in der „Bundesverwaltung dominierende Microsoft-Windows-Software“.
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Manche Bieter lassen sich von (vermeintlichen) Unklarheiten oder Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung dazu verleiten, die Vorgaben einseitig im Sinne einer bestimmten Lösung zu interpretieren, anstatt den Auftraggeber zunächst um Klärung zu bitten.
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Wir freuen uns, mit „Deutsche eVergabe“ der Firma Healy Hudson einen weiteren Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können.
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Die Zuschlagserteilung auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann unzulässig sein!
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Auch 2015 wird sie gesucht: die Stadt mit der höchsten Recyclingpapierquote Deutschlands. Das Umweltbundesamt (UBA) unterstützt den Städtewettbewerb „Papieratlas“.
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Am 25.03.2015 findet die 21. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren müssen Bieter Erklärungen häufig unter Verwendung von Vordrucken oder Formblättern abgeben. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen nicht eindeutig, dass Angaben ausschließlich an der vorgesehenen Stelle erfolgen müssen, ist ein Angebotsausschluss nicht bereits deshalb möglich, weil der Bieter den zur Verfügung stehenden Platz im Vordruck durch weitere Angaben in seinem Angebot erweitert hat.
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Seit 12. Juli 2012 hat uns der Gesetzgeber die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) beschert und ist damit seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG nachgekommen. Eine noch kaum beleuchtete Frage ist, ob und unter welchen Voraussetzungen Reinigungsleistungen in den Anwendungsbereich der VSVgV fallen.
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Die FAQ zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW wurden hinsichtlich der Binnenmarktrelevanz aktualisiert. Die aktuelle Fassung finden Sie hier.
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Es ist gute Tradition, dass wir alle paar Jahre kurz inne halten und unter die Motorhaube des Vergabeblogs sehen: Was aussieht wie die Aufzeichnung eines Erdbebens auf einem Seismograpfen ist die durch Google gemessene Entwicklung der Nutzung des Vergabeblogs durch Sie, liebe Leserinnen und Leser. Gut zu sehen dabei jeweils die Kerben “zwischen den Jahren”.
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Das Bundeskabinett hatte Anfang Februar die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PDF: 850 KB) beschlossen.
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1. Die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 78 GWB. 2. Nach § 78 Satz 1 GWB kann das Gericht einem Beteiligten die notwendigen Auslagen eines anderen Beteiligten auferlegen, wenn dies der Billigkeit entspricht.