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Am 24. Oktober 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Vorabentscheidungsverfahren Vossloh Laeis (Rs.…
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Die Unternehmensberatung Dr. Knoll, Pfeifer und Partner sucht bundesweit Vertriebspartner (m/w/d) in der Kommunalberatung. Nähere Einzelheiten…
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1. Deutscher Vergabetag 2014: „Vergabe von Postdienstleistungen – Fallstricke in Theorie und Praxis“
Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt neun Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “Vergabe von Postdienstleistungen – Fallstricke in Theorie und Praxis“
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Auftraggeber, welche mit der Rückforderung von Fördergeldern konfrontiert sind, sollten die mögliche Haftung beauftragter Dritter prüfen und insbesondere bei der zukünftigen Beauftragung dieser Dritten auf eindeutige vertragliche Regelungen achten.
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„Der Bundesfernstraßenhaushalt muss in den anstehenden Haushaltsberatungen noch einmal auf den Prüfstand. Ein Haushaltsansatz von knapp 5,2 Mrd. Euro reicht nicht aus, um den Investitionsstau auf unseren Fernstraßen aufzulösen.“ Mit diesem Appell richtete sich in Berlin der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Prof. Thomas Bauer an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
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Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2015/16 hat die Landesregierung Baden-Württemberg nicht nur 600 zusätzliche Beförderungen für Polizeibeamte beschlossen sondern auch ein Millionenpaket für moderne Polizeitechnik.
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Als letzten „Rettungsanker“ für den Ausschluss eines Angebots bemühen Auftraggeber zuweilen den Ausschlussgrund des ungewöhnlich niedrigen Angebots. Im Ringen um objektive Maßstäbe kursieren in Rechtsprechung und Literatur seit Langem verschiedene Prozentwerte. Das OLG Karlsruhe ist dabei sehr weit gegangen und hat an diese nun offenbar ein vergaberechtliches Aufklärungsverbot geknüpft.
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„Hilfstätigkeiten für den Landverkehr“ lautet unscheinbar der Titel der TED-Bekanntmachung 2014/S 191-337813 vom 10. Oktober 2014 mit dem Untertitel „Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Tatsächlich geht es dabei um die Ausdehnung des Mautsystems auf weitere ca. 1 100 km vierstreifig ausgebaute Bundesstraßen, was einer Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes um ca. 7 % entspricht. Zum Zuge kam das Konsortium Toll Collect.
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Die Ausschreibung für den Ausbau der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg der A 6 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2653).
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 GWB ist bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung mit einer konkret in Tagen bemessenen Frist nicht anzuwenden.
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Eine vergaberechtswidrige Direktbeauftragung kann schwer zu beweisen sein – vor allem, wenn sie außerhalb eines schriftlichen Auftrags erfolgt sein soll. Noch schwerer aber lässt sich eine solche Behauptung für den Auftraggeber widerlegen. Das OLG Düsseldorf löst diese Pattsituation daher zu Lasten des Antragstellers (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 , Az.: Verg 15/14).
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Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungen in dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen Hersteller von Betonpflastersteinen abgeschlossen und weitere Bußgelder gegen 14 Unternehmen und 17 verantwortlich handelnde Personen wegen Preisabsprachen verhängt.
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XVergabe erhält internationalen Schwung – der nationale Gestaltungsspielraum sollte darüber aber nicht verkleinert werden. Das forderten die Teilnehmer eines Strategietreffens im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern.
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Im Deutschlandfunk sprach BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber über den Haushaltsüberschuss und die Notwendigkeit von mehr Investitionen in die Infrastruktur, zu lesen hier.
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Nach dem Urteil des EuGH zum vergabespezifischen Mindestlohn des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) wendet sich nun das Land Brandenburg in einem Rundschreiben an öffentliche Auftraggeber.
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Mindestvorgaben mit potentiell wettbewerbseinschränkender Wirkung müssen geeignet und erforderlich sein, um ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel zu gewährleisten.
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Am 8.10.2014, 17:30 Uhr, findet in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Die Beamten des Bundes können mit höheren Bezügen rechnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1797) verabschiedete der Innenausschuss am Mittwoch mit Zustimmung aller Bundestags-Fraktionen.