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Mit unserem Nachbarland Österreich verbindet uns nicht nur die gemeinsame Sprache, sondern politisch-administrative Strukturen sind von…
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Die Fachhochschule Erfurt sucht zur Verstärkung des Teams des Dezernats Finanzen und Beschaffung zum nächstmöglichen Zeitpunkt…
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Die Vergabekammer des Landes Berlin hat demnächst über die umstrittene Auftragsvergabe für zusätzliche U-Bahnwagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu entscheiden (siehe dazu auch Prell, Vergabeblog.de vom 31/08/2017, Nr. 32582). Der Siemens-Konzern hatte gegen die Vergabe Beschwerde eingelegt. Über diese soll nun bis 6. Februar entschieden werden.
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Allen Stellen und Unternehmen, die mit Vergaberecht zu tun haben, ist der Begriff der EU-Schwellenwerte bekannt. Immerhin richtet sich die Anwendbarkeit des „europäischen“ Vergaberechts nach genau diesen Schwellenwerten, die für die verschiedenen Arten von zu vergebenden Leistungen in unterschiedlicher Höhe festgesetzt sind. Die meisten werden mittlerweile auch wissen, dass sich die EU-Schwellenwerte zum Jahresanfang 2018 wieder ändern bzw. angepasst werden und daher ab dem 01.01.2018 für alle Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber und solcher, die zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet sind, strikt anzuwenden sind.
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Am 18. Oktober dieses Jahres endet die letzte Übergangsfrist zur verpflichtenden Einführung der eVergabe für EU-Vergaben öffentlicher Auftraggeber (siehe auch Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30786). Ab dem 19.10. sind öffentliche Auftraggeber dann verpflichtet, EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchführen.
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Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten eines hauptamtlichen Beisitzers (m/w) in der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu besetzen.
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Heute, am 29.12.2017, wird – und damit noch rechtzeitig vor dem 01.01.2018 – die Bekanntmachung der neuen Schwellenwerte auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Einordnung: In § 106 Abs. 2 GWB wird (dynamisch) auf die EU-Schwellenwerte der entsprechenden EU-Richtlinien verwiesen.
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Liebe Leserinnen und Leser, der Vergabeblog macht zwischen den Jahren Pause und meldet sich im neuen Jahr wieder mit aktuellen Meldungen aus der Vergabewelt. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen LeserInnen für Ihr ganzjähriges Interesse, Ihre Mitwirkung und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage sowie einen guten Start ins neue Jahr.
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Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihres Sofortprogramms „Saubere Luft 2017–2020“ belastete Städte und Kommunen durch neue Förderrichtlinien für mehr schadstoffarme Fahrzeugflotten, die Umstellung auf alternative Antriebe und mehr Infrastruktur für die Elektromobilität.
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Der neue § 60 Abs. 3 Satz 2 VgV ordnet den zwingenden Angebotsausschluss an, wenn ein festgestellter Verstoß gegen Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB ursächlich für einen ungewöhnlich niedrigen Preis ist. Eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern konkretisiert die insoweit bestehenden Anforderungen in Bezug auf einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.
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Das BMWi hat am 13. Dezember die Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2017 S. 3877). Die neue Verordnung wird zukünftig die Grundlage für die Gebührenberechnung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sein. Sie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
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Das Vergabehandbuch 2017 (kurz: VHB 2017) wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit dem Einführungserlass vom 08. Dezember 2017 veröffentlicht und ist für Baumaßnahmen des Bundes ab 01. Januar 2018 verbindlich einzusetzen.
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Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks geht in die 3. Auflage. Nach der großen Nachfrage in den Vorjahren setzen wir unsere Fachtagung zur Beschaffung von IT-Leistungen auch 2018 an gewohnter Stelle im Tagungszentrum der Katholischen Akademie im Hotel Aquino, Berlin fort.
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Wie berichtet, steigen zum 01.01.2018 Schwellenwerte für EU-Vergaben (siehe Vergabeblog.de vom 21/11/2017, Nr. 34348). Die entsprechenden EU-Verordnungen wurde am 18. Dezember veröffentlicht.
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Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) in München sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihre Servicestelle Beschaffungen der zentralen Universitätsverwaltung eine/n strategische/n Einkäufer/in im Vergabemanagement.