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Seien Sie am 21. März 2019 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt beim 3.…
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Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht für das Referat 211 – Grundsatz, KEF, Jahresabschluss,…
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Die Vergabekammer des Bundes hat in ihrer Entscheidung vom 18.09.2017 die Voraussetzungen des Ausschlusses eines Bieters wegen vorangegangener Schlechtleistung konkretisiert. Die VK Bund stellt fest, dass auch eine Rechnungskürzung als “vergleichbare Rechtsfolge” im Sinne des § 124 Abs.1 Nr.7 GWB darstellen kann.
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Bremen führt als drittes Bundesland die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein. Per Rundschreiben Nr. 06/2017 des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen hat der Stadtstaat den Anwendungsbefehl für die Anwendung der UVgO erteilt.
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Am 10. Januar haben sich der Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Sachverständigenanhörungen mit dem „Entfesselungspaket I“ der schwarz-gelben Landesregierung befasst. Diese hatte die angekündigte Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW (siehe dazu Vergabeblog.de vom 29/09/2017, Nr. 33225) Mitte November in den Landtag eingebracht. Die Verabschiedung soll noch im Frühjahr 2018 erfolgen.
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Am 26. April 2018 geht ein weiteres Erfolgsformat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in die nunmehr dritte Runde. Wie bereits im letzten Jahr erwarten Sie in der angenehmen Atmosphäre des Tagungszentrums der Katholischen Akademie im Hotel Aquino in Berlin spannende Themen, herausragende Gäste, Vortragende und Aussteller aus Politik, Justiz, Wissenschaft, Verwaltung und Privatwirtschaft.
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Während in Deutschland die mit der Täuschung des Auftraggebers verbundenen Ausschlussgründe mit denen nach der Richtlinie 2014/24/EU inhaltlich übereinstimmen, sieht die diesbezügliche Regelung in Polen etwas anders aus.
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Bei einer elektronischen Vergabe (E-Vergabe) müssen alle Vergabeunterlagen vollständig zum Download bereitstehen. Der Verweis auf externe Quellen reicht nicht aus und ist vergaberechtswidrig.