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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) freut sich in diesem Jahr die Europäische Kommission auf dem 5. Deutschen…
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Die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek sucht zur Erweiterung des Teams Öffentlicher Sektor und Vergabe in…
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Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zur Effizienz von Straßenprojekten in Deutschland, Griechenland, Spanien und Polen, die über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds mitfinanziert werden, kritisiert, dass die Kosten der darin 24 europaweit untersuchten Projekte im Schnitt um 23 % (Deutschland: 26 %) über den Kostenansätzen und die Fertigstellungszeiten im Durchschnitt um neun Monate bzw. 41 % (Deutschland: 7 Monate bzw. 59,5 %) über den ursprünglichen Fristen in den Bauverträgen gelegen hätten. Dazu äußerste sich nun der AK ÖPP im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.
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Uns haben viele Rückmeldungen von Interessenten erreicht, die aufgrund der Schulferien unsere Anmeldefrist bis zum 30.08. für den XVergabe-Tag am 19. September 2013 im Bonner Beschaffungsamt nicht einhalten konnten. Deshalb haben Sie jetzt noch bis Freitag, 6. September, die Möglichkeit, sich einen der letzten freien Plätze bei der Veranstaltung „eVergabe endlich kinderleicht! – Die neuen Möglichkeiten der XVergabe“ am 19.09.2013 im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zu sichern. Anmeldungen mit dem Betreff XVergabe bitte unter eva.jocks@bescha.bund.de.
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Durch Beschluss vom 08.08.2013 (Az: VK.2-07/13) hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold (VK Detmold) den Nachprüfungsantrag eines Busverkehrsunternehmens zurückgewiesen. Dieser Beschluss ist die erste Entscheidung einer Vergabenachprüfungsinstanz, die sich mit der Zulässigkeit der besonderen Tariftreuepflicht für den öffentlichen Personennahverkehr nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) auseinandersetzt. Dieses Nachprüfungsverfahren ist Teil einer scharf geführten Auseinandersetzung zwischen dem privaten Omnibusgewerbe und der aktuellen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Parallel zum Vergabenachprüfungsverfahren klagen Vertreter des privaten Omnibusgewerbes vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Landesregierung NRW mit dem Ziel, dass auch der Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (TV-NWO) als repräsentativ im Sinne des § 4 Abs. 2 TVgG-NRW anerkannt wird. Aufgrund des im Nachprüfungsverfahren geltenden Beschleunigungsgebots, erhofft sich das private Omnibusgewerbe im Unterschied zur Verwaltungsgerichtsbarkeit eine zeitnahe Klärung.
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Die staatlichen Subventionen sind seit 2011 fast stabil geblieben und liegen in diesem Jahr bei 21,3 Mrd EUR. Wie aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Subventionsbericht (17/14621) hervorgeht, sollen die Subventionen im nächsten Jahr wegen höherer Unterstützungen im Energiebereich wieder auf bis zu 21,8 Mrd EUR ansteigen. Der Spitzenausgleich für Unternehmen, die durch die Stromsteuer erheblich belastet sind, schlägt mit zwei Mrd EUR, die Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung mit 1,8 Mrd EUR zu Buche.
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Die Ausgaben für die Energieforschung sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrugen 2012 rund 707 Millionen Euro. Aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/14510) vorgelegten „Bundesbericht Energieforschung“ geht hervor, dass diese Ausgaben 2006 erst bei knapp 400 Millionen Euro lagen.
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In den vergangenen zwei Jahren sind 3.244 Hinweise von Verkehrsteilnehmern zu Bundesstraßen- oder Autobahnbaustellen eingegangen, auf denen nicht gearbeitet wurde.
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Der Bericht enthält die Auswertung der Vergaben der staatlichen Stellen im Freistaat Sachsen, deren Verfahren in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 durch Zuschlagserteilung beziehungsweise Vertragsschluss abgeschlossen wurden. Danach überwog der Anteil der Freihändigen Vergaben gegenüber den Ausschreibungen sowohl hinsichtlich der Zahl der Aufträge als auch des Auftragsvolumens.
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Das Bundesministerium des Innern hat einen neuen Leitfaden zu Antikorruptionsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung herausgegeben. Die neue Hilfestellung informiert insbesondere darüber wie Regeln, die der Korruptionsprävention dienen, in der Praxis umgesetzt werden können. Kostenloser PDF-Download hier.
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Unten obigen Titel hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn aktuell einen Studienauftrag ausgeschrieben. Es sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welcher Anpassungsbedarf aufgrund der neugefassten EU-Vergaberichtlinien innerhalb der VOB zu erwarten ist.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) weist mit Rundschreiben vom 16.08.2013 auf den engen Anwendungsbereich der Ausnahmevorschriften hin, die aus dringlichen zwingenden Gründen Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ermöglichen.
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Die Nachfrage nach Fachkräften hat sich je nach Branche sehr unterschiedlich entwickelt. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung des Medienforschers AnzeigenDaten.de vom Mai 2013 hervor. Am stärksten zugelegt hat demnach der Personalbedarf in der öffentlichen Verwaltung (+36 Prozent), gefolgt von den Sektoren Kunst, Unterhaltung und Erholung (+15 Prozent), Grundstücks- und Wohnungswesen (+10 Prozent), den Energieversorgern (+8 Prozent) sowie dem Gesundheits- und Sozialwesen (+7 Prozent). Stark zurückgegangen sind hingegen die Stellenangebote der Industrie mit -27 Prozent, der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleister (-21 Prozent), der Branche Information/Kommunikation (- 15 Prozent), des Handels (-9 Prozent) und des Sektors Verkehr, Speditions- und Lagerwesen (-7 Prozent).
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat hat sechs neue Schulungsskripte zur umweltfreundlichen Beschaffung veröffentlicht. Diese reichen von den Grundlagen der umweltfreundlichen Beschaffung (Script 1) über Umweltzeichen (Script 3) bis hin zu einer Analyse der Hemmnisse einer umweltfreundliche Beschaffung (Script 6). Zu finden kostenlos als Download hier.
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Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. zieht Halbjahresbilanz: Danach sei “die gute Auftragslage im Öffentlichen Bau im Juni endlich auch im Umsatz angekommen”.
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Die NRW-Landesregierung will die Finanznot der Kommunen lindern. Sie plant dafür eine Art Gemeinden-Finanzausgleich – zu Lasten der Kommunen, die sparsam gewirtschaftet haben. Beitrag auf SpiegelOnline hier.
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Im Jahr 2011 entschied das OLG Düsseldorf in einem Grundsatzbeschluss, dass es das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse nach der VOL/A 2009 nicht mehr gibt. Damals ließ der Vergabesenat eine Hintertür für Ausnahmefälle offen. Diese scheint er nun zu nutzen – und verhilft dem ungewöhnlichen Wagnis in neuem Gewand zu einem zweiten Leben.
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Am 01. August 2013 ist für Bundesbehörden ein neuer Rahmenvertrag für „IT-Top-Management- und IT-Strategieberatung“ abgeschlossen worden. Ein Abruf aus dem bisherigen Rahmenvertrag ist ab sofort nicht mehr möglich.
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Die Auslandseinsätze der Bundeswehr haben seit 1992 mehr als 17 Milliarden Euro gekostet, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14408) mitteilte.
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Ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bleiben einem Unternehmen gemäß § 101 b Abs. 2 GWB nur 30 Kalendertage, um eine unzulässige „de facto“-Vergabe mit einem Nachprüfungsverfahren anzugreifen und die Unwirksamkeit des Vertrags feststellen zu lassen. Danach ist ein entsprechender Antrag unzulässig. Die Frist beginnt aber grundsätzlich nicht schon bei Kenntnis allein der tatsächlichen Umstände, erforderlich ist auch eine laienhafte Wertung als Vergaberechtsverstoß. Das OLG München hat diese Anforderung der rechtlichen Wertung nun offenbar eingrenzend ausgelegt (OLG München, Beschluss vom 13.06.2013, AZ.: Verg 1/13).
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Der Bund will im kommenden Jahr erheblich weniger Geld ausgeben als noch in diesem Jahr. Wie aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (17/14300) hervorgeht, werden im nächsten Jahr Ausgaben von 295,4 Milliarden Euro angesetzt. In diesem Jahr sollen es 310 Milliarden Euro werden. Größter Einzeletat bleibt auch im nächsten Jahr „Arbeit und Soziales“.
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Angesichts knappen Wohnraums und explodierender Mieten wird derzeit in vielen deutschen Städten über Sozialwohnungsquoten zwischen 15 % und 30 % bei Neubauvorhaben diskutiert. Die Modelle variieren dabei im Einzelnen stark. Gemeinsam ist Ihnen jedoch, dass privaten Investoren im Gegenzug für die Schaffung neuer oder erweiterter Baurechte die Pflicht zum Bau oder zur Finanzierung eines bestimmten Anteils an Wohnungen für einkommensschwache Bevölkerungsschichten auferlegt werden soll. Dass dieses Thema kein spezifisch deutsches ist, zeigt eine Entscheidung des EuGH vom Mai diesen Jahres, die hier bislang v.a. unter der Überschrift „Einheimischen-Modell“ rezipiert wurde. Neben den zweifellos wichtigen Klarstellungen zu den europarechtlichen Grenzen solcher Modelle zur Bevorzugung einheimischer Eigenheimbauer, enthält das Urteil aber auch interessante Ausführungen zu der Frage, wann Auflagen zu sozialem Wohnungsbau zur Annahme eines öffentlichen Bauauftrags führen: