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In (s)einer heute veröffentlichten Leitsatzentscheidung vom 4. April hat der Bundesgerichtshof das mit Spannung erwartete Machtwort…
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Bonn unbefristet eine/n…
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Die Nahverkehrsleistungen auf der S-Bahn Rhein-Neckar (Los 2) im Vergabenetz 6b des Landes Baden-Württemberg wurde an die DB Regio AG vergeben.
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Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH erhoben. Wie Vergabeblog berichtete (Beitrag vom 21.11.2016), hatte die Kommission bereits im November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen.
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Die Auslegung von Angebotsinhalten ist in der Vergabepraxis oftmals hoch umstritten. Bieter wollen ihre Angebote in der Regel als ausschreibungskonform verstanden wissen. Auftraggeber müssen nach allgemeinen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Verkehrssitte den wirklichen Willen des Bieters ermitteln. Abhängig vom Auslegungsergebnis verbleibt das Angebot im Wettbewerb oder muss wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden. Eine hinreichend belastbare Grundlage für diese Entscheidung besteht oftmals erst, wenn offene Fragen im Rahmen der Aufklärung beantwortet werden. Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22.03.2017 (VII-Verg 54/16) bringt für die Vergabepraxis einige wichtige Klarstellungen zu den Rahmenbedingungen für die Auslegung und Aufklärung von Angebotsinhalten.
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Der Verstoß gegen das Losbildungsgebot stellt einen schweren Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur Rückforderung einer gewährten Zuwendung berechtigt. Für die Annahme eines schweren Vergaberechtsverstoßes ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nicht erforderlich.
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In einem “erweiterten Hintergrundpapier” hat der Bundesverband WindEnergie (BWE) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde vom 1. Mai analysiert. Das Hintergrundpapier gibt einen Überblick über die am 19. Mai von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten Ergebnisse und bewertet diese hinsichtlich Kostenrahmen, Akteursvielfalt sowie Realisierungsquote.
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Die Kosten für den Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Berlin werden voraussichtlich im bewilligten Budget von 1,085 Milliarden Euro liegen. Ursprünglich waren 2006 für den Neubau 720,28 Millionen Euro veranschlagt worden (Foto: BND-Zentrale in der Chausseestraße in Berlin während der Bauzeit).
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Das novellierte Thüringer Vergabegesetz wird wohl im Herbst 2017 veröffentlicht. Die Thüringer Industrie- und Handelskammern haben eine “Stellungnahme zu den Eckpunkten zur Novellierung” vorgelegt. Diese finden Sie hier.
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In vielen deutschen Großstädten verschärft sich der Wohnungsmangel zunehmend. Das Problem kann nur gelöst werden, indem das Angebot insbesondere preisgünstiger Wohnungen vergrößert wird.
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Auf dem inzwischen 4. Deutschen Vergabetag, der Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen am 19. und 20. Oktober im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin, erwartet Sie wieder ein erstklassiges Programm mit hochkarätigen Referenten, brandaktuellen Themen und praxisnahen Workshops. Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr natürlich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und ihre Umsetzung, neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie innovative Beschaffungsstrategien. Nachdem die Veranstaltung bisher immer weit im Vorfeld ausverkauft war, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Buchung. Hier geht es zu Programm & Anmeldung.
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In die Bundesschienenwege sind im Jahr 2015 4,61 Milliarden Euro investiert worden. Das geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten „Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2015“ (18/12764) hervor.
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Mit dem Beitrag im Vergabeblog am 18.4.2017 unter dem Titel „eVergabe: Heute zündet die 2. Stufe der Umsetzungspflicht für Zentrale Vergabestellen“ wurde über die die grundsätzliche Verpflichtung zur eVergabe durch Zentrale Beschaffungsstellen ab dem 18.4.2017 berichtet (Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30786). Bereits ein Jahr zuvor wurde die 1. Stufe mit Inkrafttreten des neuen oberschwelligen Vergaberechts im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) gezündet.
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Prämiert werden herausragenden Projekte bei der Beschaffung von Innovationen (Produkte und Dienstleistungen) und der Gestaltung innovativer Beschaffungsprozesse.
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Die Empfehlung, den Pech-und-Pleiten-Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) besser abzureißen als ihn bis zum Sankt Nimmerleinstag zu sanieren, hatten ja schon Viele. Fast unbemerkt schrieb der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH europaweit den “Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten” aus (TED 2017/S 051-094556).