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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde mit der Vergaberechtsreform 2016 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in…
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Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sucht zwei Tarifbeschäftigte/ beamtete…
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Reicht ein Bieter nach einem ersten Angebot innerhalb der Angebotsfrist ein weiteres Angebot ein, ist das in der Regel nicht als weiteres Hauptangebot, sondern als Angebot verbunden mit der stillschweigenden Rücknahme des zeitlich frühen Angebots auszulegen.
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Der 1. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 16. Februar in Berlin begann früh am Morgen zunächst mit einer Hiobsbotschaft. Das Bodenpersonal der Berliner Flughäfen streikte mal wieder. Kurzfristige Absagen von Teilnehmern und – noch schlimmer – Referenten drohten.
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Große Sorgfalt müssen Auftraggeber im Rahmen der Angebotswertung nicht nur auf die Bewertung qualitativer Aspekte legen, wie die aktuelle Debatte um die Schulnoten-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zeigt. Auch solche Kriterien, die sich grundsätzlich arithmetisch und damit rein rechnerisch darstellen lassen, können in der Praxis der Vergabestellen Schwierigkeiten bereiten.
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Eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe setzt nicht zwingend voraus, dass der öffentliche Auftraggeber auch an der Geschäftsführung seiner eigenen GmbH beteiligt ist. Umgekehrt ist nicht jedes öffentlich beherrschte Unternehmen „inhousefähig“, insbesondere, wenn es auch für private Dritte tätig wird.
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In Vergabeverfahren in Baden-Württemberg wird seit Jahresbeginn der allgemeine Mindestlohntarif angewendet.
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Am 28.02.2017 findet die 22. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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60 Millionen hat es gekostet, das IT-Projekt ROBASO der Bundesagentur für Arbeit (BA), welches 14 verschiedene Anwendungen der Behörde auf einer Plattform bündeln sollte. Im Praxistest ist es jedoch durchgefallen.
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Bieter müssen ihr Angebot so kalkulieren und entsprechende Angaben machen, dass der Auftraggeber nachvollziehen kann, ob mit der angebotenen Leistung die nachgefragten Leistungen objektiv ausreichend erbracht werden kann. Gibt ein Bieter zum Beispiel keine (nach Auffassung des Auftraggebers!) ausreichende Anzahl an Servicekräften für eine nachgefragte Leistung an, ist sein Angebot wegen Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen auszuschließen.
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Nach wie vor werden öffentliche Auftraggeber häufig von privaten Informationsdiensten aufgefordert, nach Auftragsvergabe Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen für eine Veröffentlichung anzugeben. Die Thematik war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.