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Die Europäische Kommission hat Deutschland heute (Donnerstag) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen unzureichender Einhaltung der…
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Bei der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz -Bundesbehörde- sind in der Abteilung Organisation/Haushalt und Finanzservice/Innerer Dienst…
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Seit dem 18. April 2016 müssen Auftraggeber grundsätzlich schon zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung die Vergabeunterlagen vollständig elektronisch zum Abruf bereitstellen. Ausnahmeregelungen, die insbesondere technische Hindernisse betreffen, dürften für die breite Masse der Vergabeverfahren nicht relevant sein. Doch was bedeutet diese Pflicht im Einzelnen und wie weit reicht sie tatsächlich? Müssen in jedem Fall eine vollständige Leistungsbeschreibung, der Vertrag oder die Bewertungsmatrix für die Angebotsauswertung online gestellt werden? Ein Beitrag in drei Teilen.
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Seit dem 18. April 2016 müssen Auftraggeber grundsätzlich schon zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung die Vergabeunterlagen vollständig elektronisch zum Abruf bereitstellen. Ausnahmeregelungen, die insbesondere technische Hindernisse betreffen, dürften für die breite Masse der Vergabeverfahren nicht relevant sein. Doch was bedeutet diese Pflicht im Einzelnen und wie weit reicht sie tatsächlich? Müssen in jedem Fall eine vollständige Leistungsbeschreibung, der Vertrag oder die Bewertungsmatrix für die Angebotsauswertung online gestellt werden? Ein Beitrag in drei Teilen.
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Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe BSR suchen für die Geschäftseinheit Zentraler Einkauf eine/n Gruppenleiter/in für den Bereich Bau, Instandhaltung und Energie. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Gestern Abend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seinen, d.h. aus der Feder des Ministeriums, Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht. Dieser soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen.
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Das Textsystem des Standardleistungsbuches für das Bauweisen (STLB-Bau) wurde überarbeitet und aktualisiert und steht nun als Version 2016-04 zur Anwendung zur Verfügung.
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Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute die so genannte Solidaritätsumlage bestätigt, mit der das Land die finanzstärkeren Städte und Gemeinden zur Mitfinanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen heranzieht.
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Die Beschaffung von Standardsoftware durch öffentliche Auftraggeber birgt für diese, ebenso wie für Bieter, diverse Stolperfallen. Um derartige Hindernisse souverän zu bewältigen, hat Dr. Roderic Ortner einen Leitfaden für öffentliche Auftraggeber entworfen, in dem er sich insbesondere mit Lösungen für die zusätzlichen Probleme befasst, die der Erwerb von „gebrauchter” Software mit sich bringt. Dieser Blogbeitrag, der aus zwei Teilen besteht, fasst die wesentlichen Gesichtspunkte des Leitfadens zusammen. Den Leitfaden können Sie über den Vergabeblog hier herunterladen.
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Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf 8,84 Euro steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vorgeschlagen.
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Bislang war höchstrichterlich nicht entschieden, ob Planungsbüros Honoraransprüche außerhalb des Vergabeverfahrens geltend machen können oder ob eine unzureichende Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung bereits im Vergabeverfahren angegriffen werden muss. Dieser Rechtsunsicherheit hat der BGH nunmehr ein Ende bereitet.
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Die Bundesregierung hat am 17. August 2016 den von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem über 450 Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes abgebaut werden.