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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Studie und Arbeitshilfen für Beschaffer zur mittelstandsgerechten…
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Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter in Bonn gesucht
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht für für das Referat 123 – Zentrale Vergabestelle…
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Von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen) Das BKK-Gemeinschaftsunternehmen Spectrum K plant die nächste Ausschreibung zu Rabattverträgen. Die dritte Runde soll mehr als 60 Wirkstoffe betreffen, die Ausschreibung soll vermutlich im Dezember veröffentlicht werden. Spectrum K wird – wie bei den vorherigen Ausschreibungen – mehrere Partner unter Vertrag nehmen, voraussichtlich ein Modell mit drei Herstellern pro Wirkstoff. Zur Erinnerung: Die VK Bund (VK 2-33/09; VK 1-107/09; VK 3-145/09) hatte ursprünglich das „Drei-Partner-Modell“ mit unterschiedlichen Begründungen wegen unabsehbarer Kalkulationsschwierigkeiten verworfen…Gesamten Beitrag von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen) im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) lesen – nur für Mitglieder des DVNW, kostenlose Mitgliedschaft hier beantragen.
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Ein Gastbeitrag von RA Oliver Lowin, BITKOM Es war die 7. Fachtagung IT-Beschaffung am 14. und 15. September – aber keine verflixtes 7. Jahr für diese (fast schon) Traditionsveranstaltung in Berlin: Über 500 Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet und unterschiedlichsten Verwaltungsstellen waren der Einladung nach Berlin gefolgt und wurden vom vielfältigen und anspruchsvollen Programm nicht enttäuscht (Foto: Infora).
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Wir möchten Sie recht herzlich einladen zur – vielleicht umfassendsten –Tagung zum Thema nachhaltige öffentliche Beschaffung am 15. November in Bonn. Die ganztägige Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern statt: „Der schöne Schein der Nachhaltigkeit“ 15. November 2011, Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Bonn Ausführliches Programm und Anmeldeformular hier
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§ 26 SektVO, § 97 Abs. 2 GWB In der Sektorenverordnung finden sich keine Regelungen dazu, wie und mit welcher Konsequenz eine formale Prüfung der Angebote vorzunehmen ist. § 26 SektVO bestimmt lediglich allgemein, dass die Angebote geprüft und gewertet werden, bevor der Zuschlag erteilt wird. Die VK Köln musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Abänderung der Vergabeunterlagen einen zwingenden Ausschlussgrund darstellt, auch wenn hierzu in den Vergabeunterlagen keine Vorgaben enthalten sind.
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Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung in nationales Recht sind Änderungen des GWB erforderlich, zudem wird es eine “Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit” geben. Beide sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 23. September mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” befasst. Seine Stellungnahme finden Sie hier. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hier.
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Einmal Microsoft, immer Microsoft? Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993. Nach Informationen der Zeitschrift ComputerWeekly soll man es in Brüssel selbst allerdings damit nicht so genau genommen haben: Die EU-Kommission höchstselbst habe seit – eben – 1993 diverse Male Software-Lizenzen von Microsoft beschafft, ohne auch nur ein einziges Mal mögliche Alternativprodukte anderer Hersteller ausgeschrieben zu haben.
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Kommunen, die ihre kommunalen Entsorgungsunternehmen ohne Ausschreibung mit dem Erfassen „stoffgleicher Nichtverpackungen“ beauftragen wollen, müssen die vergaberechtliche Zulässigkeit genau prüfen. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 28.07.2011 (VII-Verg 20/11) einen strengen Maßstab angelegt. Zugleich liefert das Gericht wichtige allgemeine Hinweise zu Inhouse-Geschäften und zur nachträglichen Vertragsänderung.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das für den Sitz der Vergabekammern des Bundes zuständige Beschwerdegericht (§ 116 Abs. 1, 3 GWB). Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender des Vergabesenats und des 2. Kartellsenats des OLG Düsseldorf, über Anspruch und Wirklichkeit des Vergaberechts, über aktuelle rechtliche Streitfragen und die Notwendigkeit von Vereinfachungen.
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Vor kurzem hatte die EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 die neuen Standardformulare für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen von unter die Richtlinie 2009/81/EG fallenden verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen eingeführt. Nun sind sowohl auf der SIMAP-Website als auch im Meldesystem eNotices (für auschreibende Stellen) alle neuen 19 Formulare einzeln online abrufbar. Sofern uns eine erste, unter die Verteidigungsrichtlinie fallende Veröffentlichung bekannt wird, werden wir darüber berichten.
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Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) spricht sich für eine neue, gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Direktvergabe von Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen aus. Grund: Da „von einem echten Wettbewerb kaum die Rede sein kann…müsse Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler seine bisherige ideologische Haltung zur Direktvergabe aufgeben“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
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Mehr als 3.000 Strom- und Gaskonzessionsverträge laufen in den nächsten Jahren aus und erfordern deren Neuvergabe; denn länger als 20 Jahre dürfen solche Verträge nicht abgeschlossen werden. Für die Marktteilnehmer stellen sich nun zahlreiche wirtschaftliche und juristische Fragen. Unser Autor Dr. Roderic Ortner widmet sich an dieser Stelle der juristischen Frage, wie und nach welchen Regeln die Neuvergabe erfolgt.
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Durch das ELENA-Verfahren (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren) sollte ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und einer elektronischen Signatur erbracht werden. Nachdem die Einführung zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich BMWi und BMAS im Juli darauf, ELENA einzustellen. In der Antwort der Bundesregierung (17/6864) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/6747) nach den bisher aufgelaufenen Kosten, heißt es, diese “sieht sich nicht in der Lage, die Gesamtkosten des ELENA-Verfahrens […] anzugeben.” Die Umsetzungsschwierigkeiten bei ELENA bestätigen nach Ansicht der Regierung die Notwendigkeit effektiver IT-Steuerungsstrukturen in Bund und Ländern und auch in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern.