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Morgen, am 28.03.2014, ist die Veröffentlichung der neuen EU-Vergaberichtlinien im Amtsblatt der EU vorgesehen. Damit würden…
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Facheinkäuferin/Facheinkäufer für Bauleistungen in Potsdam/Berlin gesucht
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt und befristet für fünf Jahre für den Bereich…
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Im Zusammenhang mit der Verzögerung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Lehnt der Bieter den verspäteten und abändernden Zuschlag ab, geht es meist um Schadensersatzansprüche der Vergabestelle, die einen teureren Bieter beauftragen muss. Häufiger sind jedoch die Fälle, in denen der Bieter wegen eines verzögerten und abändernden Zuschlags Mehrvergütungsansprüche geltend macht. Meist ist eine mit dem Zuschlag mitgeteilte Veränderung des Bauzeitenplans Anlass der Streitigkeiten. Fraglich ist dann, ob dadurch das ursprüngliche Angebot des Bieters aus dem Vergabeverfahren angenommen wird, oder das abändernde Zuschlagsschreiben eines neues Angebot ist, das durch den Bieter erst noch angenommen werden muss. Der BGH hat nun kürzlich seine bisherige Rechtsprechung (Grundsatzurteil vom 11. Mai 2009 – VII ZR 11/08) zu Mehrvergütungsansprüchen nach verzögertem Zuschlag bestätigt (Urteile vom 22. Juli 2010 – VII ZR 129/09 u. VII ZR 213/08).
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Auch wenn der Titel es suggerieren mag – mangels Vergleichbarkeit von Zeitraum, Aufwand und Mitteln ist keine Gegenüberstellung angestrebt, interessant ist es trotzdem: Für die Sanierung von Bahnhöfen sind aus den Konjunkturpaketen I und II bisher 82 Millionen Euro verwendet worden (Antwort der Bundesregierung 17/2692 auf Kleine Anfrage Bündnis 90/Die Grünen 17/2585). Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen sind von 2003-09 allein in NRW 2,02 Milliarden Euro aufgewendet worden, zur Fertigstellung begonnener Bedarfsplanprojekte werden ab 2011 noch ca. 1,3 Mrd. Euro eingesetzt (Antwort der Bundesregierung 17/2700 auf eine andere Kleine Anfrage der Fraktion 17/2603).
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…titelt heute die Frankfurter Rundschau angesichts des seit der Wiedervereinigung stärksten Wirtschaftswachstums von 2,2 % – nun denn, die Stimmen derer, die eine Fortschreibung der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II über 2010 hinaus fordern, sollten leiser werden. In diesem Sinne Ihnen allen ein schönes, hoffentlich arbeitsfreies Wochenende.
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Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen V (UfAB V) ist in einer Neufassung – Version 2.0 – erschienen. Diese berücksichtigt das neue GWB , die neue VOL/A und die im Juni in Kraft getretene neue VgV.
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„Studie über die Erfahrung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Einbindung anderer politischer Überlegungen in Politik und Verfahren betreffend die öffentliche Auftragsvergabe“ – so der vollständige, recht sperrige Titel des Auftrags, den die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, vergeben hat (TED-Dokumenten-Nr. 219457-2010 vom 27.07.2010). Die durch die Studie ermittelten Ergebnisse sollen Eingang finden in eine breit angelegte Beurteilung der EU-Rechtsvorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe, die bis 2011 abgeschlossen sein soll. Ausweislich des grob umrissenen Studienauftrags ist man dabei offenbar bereit, kreativ zu sein.
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Die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, die festgelegten Zuschlagskriterien und Gewichtungsregeln den Bietern bekannt zu geben, ist von Anbeginn Gegenstand der nationalen und europäischen Rechtsprechung. Wie weit danach die Bekanntmachungspflicht der Auftraggeber reicht, soll nachfolgend skizziert werden.
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Das Beschaffungsamt des BMI schreibt die Entwicklung einer Datenbanksoftware für das zu schaffende „Nationale Waffenregister“ (NWR) aus (TED-Dokumenten Nr. 233239-2010 – Vorinformation v. 6.8.2010). Nach Art. 4 Abs. 4 der EU-Waffenrichtlinie (91/477/EWG) haben die Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2014 Zeit, ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister einzuführen.
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Die Vergabe24 GmbH (ehem. ausschreibungs-abc-GmbH) gehört zu den großen Playern im eVergabe-Markt. Vergabeblog sprach mit Carsten Prokop, Geschäftsführer für den Bereich Marketing, Vertrieb und PR, über die Gründe für die immer noch schleppende Akzeptanz bei Bietern wie Beschaffern, mögliche Lösungen durch das Projekt xVergabe und die Frage, ob eVergabe gemäß neuer VOL/A kostenlos sein müsse.
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Was waren die wichtigsten vergaberechtlichen wie –politischen Themen im Juli? Unser Monatsrückblick gibt wie immer die kompakte Antwort.
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Während sich öffentliche Auftraggeber regelmäßig darüber im Klaren sind, welche Anforderungen sie an die Eignung der Bieter und an die zu beschaffenden Gegenstände stellen wollen, unterlaufen ihnen oftmals bei der vergaberechtlich korrekten Umsetzung dieser Anforderungen Fehler. Zu beiden Bereichen hat sich nun das OLG Koblenz in einem instruktiven Beschluss vom 10.06.2010 geäußert.
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Nach dem Papierverbrauch in Einrichtungen der Bundesregierung erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/2543). Die Abgeordneten wollen wissen, wie hoch die Beschaffungsmengen 2009 in Ministerien und nachgeordneten Behörden sowie beim Bundespresseamt waren und wie hoch der Anteil von Recyclingpapier ist. Eine längerfristige Betrachung über die einzelnen Legislaturperioden wäre sicherlich ein interessanter Index – nicht nur in Sachen Umweltschutz.
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Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das einwohnerstärkste Bundesland Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Insbesondere viele führende Unternehmen der privaten Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft haben hier ihren Sitz. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) kritisiert daher heftig das im Koalitionsvertrag NRW vorgesehene Vorhaben, die Kreislaufwirtschaft wieder so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen.
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Am 23. Juli ist das umstrittene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Dies sieht u.a. vor, dass Auftragnehmer künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag hier.