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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 07.01.2014 (X ZB 15/13) die Zulässigkeit von Nebenangeboten bei…
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Rechtsanwalt (m/w/d) im Vergaberecht und privaten Baurecht in Berlin gesucht
Die Kanzlei SammlerUsinger sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt (m/w/d) zur Verstärkung des Teams im Vergaberecht…
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Eine wesentliche Neuregelung der vor knapp einem Jahr in Kraft getretenen GWB-Novelle stellt § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB dar. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren wurde in der Vergaberechtsliteratur diskutiert, inwieweit die Anwendung der 15-Tage-Frist einen Hinweis in der Vergabebekanntmachung voraussetzt oder nicht. Diese Frage war in jüngster Vergangenheit auch Gegenstand verschiedener Vergabenachprüfungsverfahren.
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Schon Anfang Dezember hat das OLG Düsseldorf über die vielbeachtete Vergabe des Planungsauftrages zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses geurteilt (Wir berichteten hier und hier, sowie über die Entscheidung der Vergabekammer). Jetzt liegt die Begründung des Urteils vor – herunterladbar von der Homepage des forum vergabe.
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Zum Wochenausklang sei noch einmal an unseren neuen Vergabeblog Newsletter erinnert: Registrieren Sie sich einfach mit Ihrer E-Mailadresse und wählen Sie die für Sie interessanten Rubriken des Vergabeblogs aus (Standardauswahl: “Unbedingt Lesen!”). Dann erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, wenn hierzu ein neuer Beitrag veröffentlicht wurde. Die Anmeldung zum Newsletter finden Sie in der Menüleiste oben links oder direkt hier.
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Die Vergabekammer Nordbayern (Beschluss v. 10.12.09 – 21.VK-3194-53/09) hat nochmals ausdrücklich festgestellt, dass der Auftraggeber an seine benannten Zuschlagskriterien gebunden ist. § 25 a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A stellt eine Ausformung der tragenden Grundsätze des Vergabeverfahrens dar, nämlich des Transparenzgebots und insbesondere des Willkürverbots. Sinn und Zweck der Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien ist, dass der Bewerberkreis vorhersehen können soll, worauf es dem Auftraggeber in besonderem Maße ankommt, um dies bei der Angebotserstellung berücksichtigen zu können. Der Auftraggeber soll dabei einerseits auf seinen Bedarf besonders ausgerichtete Angebote erhalten, andererseits bei der Auswahl nicht manipulieren können.
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Mit einem Gesetzentwurf zur Regelung der Privatisierung von bundeseigenen oberirdischen Gewässern (17/653) will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Verkauf dieser Gewässer beenden. Lediglich eine Übertragung der Seen an die Bundesländer sowie an Umweltstiftungen oder Umweltvereinigungen „zu Zwecken des Naturschutzes und zur Vermeidung weiterer Privatisierungen“ solle noch möglich sein, schreiben die Abgeordneten in dem Entwurf. Besonders in Ostdeutschland würden viele Gewässer derzeit zum Verkauf stehen.
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Ändert sich während eines Vergabeverfahrens die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft, führt dies noch nicht zwingend zum Ausschluss ihres Angebots. Dies hat nun das OLG Celle in seinem Beschluss vom 03.12.2009 (13 Verg 14/09) entschieden. Damit setzt es sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 26.01.2005 – VII-Verg 45/04), wonach Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft zum zwingenden Ausschluss des Bieters führen.
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Der neue § 97 Abs. 4 a GWB sowie § 6 Abs. 4 VOL/A 2009 bzw. § 7 Abs. 4 EG VOL/A 2009 sehen nun – wie bereits seit langem § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A – die Möglichkeit der Präqualifizierung (PQ) der Bieter vor. PQ – also die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise – soll den Unternehmen erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse bringen. Als erstes bundesweites PQ-System für den Liefer- und Dienstleistungsbereich haben die Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen im September 2009 die “bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich” ins Leben gerufen. Schon seit 2 Jahren nimmt die Auftragsberatungsstelle (ABSt) Hessen die Aufgabe einer regionalen Präqualifizierungsstelle wahr. Dort wurde Ende 2009 bereits das 200. Unternehmen zertifiziert. Entscheidend ist dabei jedoch, ob auch die öffentlichen Auftraggeber die PQ akzeptieren – eine hessische Zwischenbilanz.
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Kurz notiert: Deutsche Wirtschaft durch "europäische Bürokratie" stärker belastet als durch deutsche
Die Belastung der deutschen Wirtschaft durch Informationspflichten, die auf die europäische Bürokratie zurückgehen, ist inzwischen mit 25,1 Milliarden Euro höher als die aufgrund nationaler Regelungen entstandenen Informationspflichten. Diese allein vom deutschen Gesetzgeber veranlassten Belastungen würden rund 22,5 Milliarden Euro betragen, teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (17/300) vorgelegten Bericht über die Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus mit. Ermittelt wurden 9.199 Informationspflichten für die Wirtschaft, die zu Kosten von insgesamt 47,66 Milliarden Euro führten.
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Am 29. Dezember letzten Jahres wurde die neue VOL/A 2009 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und harrt aktuell ihres In-Kraft-Tretens durch die neue Vergabeverordnung bzw. die Einführungserlasse der Bundesländer. Was aber wurde genau in den insgesamt elf Arbeitssitzungen des zuständigen DVAL-Hauptausschuss Allgemeines von Oktober 2007 bis Oktober 2009 über den Titel “Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen“ statt bisher “Verdingungsordnung für Leistungen” hinaus geändert? Grund genug und Anlass für den Vergabeblog, eine Serie zu den wichtigsten Änderungen der Novelle zu beginnen. Im heutigen Teil 1 geht es um die Reform der Struktur, die weit mehr als eine bloße Schönheits-OP war. Tipp: Nutzen Sie doch die Druckfunktion unter jedem Artikel, so haben Sie am Ende eine kompakte Übersicht der Reform griffbereit im Regal.
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winkt dem Preisträger des IPA (International Public Procurement Award) dieses Jahr. Bewerben können sich junge Wissenschaftler (bis 35 Jahre), die im Zeitraum vom 1.10.2008 bis zum 31.03.2010 ihre Diplom- oder Doktorarbeit, Habilitationsschrift oder sonstige Monographie zum Vergaberecht fertiggestellt haben.
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Die Deckung der Betreibervergütung für den Mautbetreiber Toll Collect erfolgt aus den Mauteinnahmen. Die übrigen Mittel werden in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Dies erklärte die Bundesregierung ihrer Antwort (17/387) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/307). Die Höhe der Renditezahlungen des Bundes an Toll Collect unterliege dabei der Geheimhaltung, könne aber von den Abgeordneten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden. Die Zahlungen seien im Mautbetreibervertrag festgehalten. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit könne der Bund eine Übertragung von Anlagen und Einrichtungen des Mautsystems verlangen.
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In die 17 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind seit 1991 insgesamt 39,12 Milliarden Euro investiert worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/402) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/346) hervor. Dabei sei keine gezielte überproportionale Berücksichtigung der neuen Länder erfolgt. Wegen des aufgelaufenen Investitionsstaus habe es aber einen vergleichsweise hohen Investitionsbedarf für die neuen Länder gegeben.
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Die Vergabekammer Nordbayern (Beschluss v. 30.11.09 – 21.VK-3194-40/09) hat in ihrem Beschluss ausgeführt, dass eine Rüge keine Begründung, insbesondere auch keine detaillierte rechtliche Würdigung enthalten muss. In ihr muss zum Ausdruck kommen, welchen Sachverhalt der Rügende für vergaberechtswidrig hält und dass er dem Auftraggeber die Gelegenheit zur Selbstkorrektur vor Anrufung der Vergabekammer geben will.