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Der EuGH hat in der Rechtssache C‑526/11 am 12.09.2013 entschieden, dass Ärztekammern keine Einrichtungen des öffentlichen…
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Rechtsanwalt (w/m) für Vergaberecht in Mannheim, Eschborn oder Stuttgart gesucht
EY Law sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt (w/m) für Vergaberecht als Associate (w/m) oder Senior…
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen fordert eine Pflicht zur Berücksichtung von sozialen und ökologischen Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen. „Eine klare bundesrechtliche Regelung ist dringend notwendig“, so die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Andreas, auf der „grünen Fachtagung zum Vergaberecht“ am 18. Februar in Berlin.
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Die Auswirkungen der nunmehr erneut vom Oberlandesgerichts Düsseldorf bekräftigten Rechtsprechung, wonach die Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen auch dann einzuhalten sind, wenn der öffentliche Eigentümer des Geländes und die betreffende Gemeinde bei der Vermarktung zusammenarbeiten und einen städtebaulichen Vertrag abschließen, interessiert die FDP-Bundestagsfraktion.
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Die Generaldirektion (GD) Umwelt der EU-Kommission lässt Entwürfe für Werkzeugsammlungen („Toolkits“) zu Green Public Procurement (GPP) erstellen. Diese richten sich nicht unmittelbar an Beschaffer, vielmehr an Berater, die diesen das GPP vermitteln sollen. Die „Toolkits“ sollen folgende Bestandteile enthalten:
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Die EU-Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Vergabe eines Auftrags über die Lieferung einer Softwareanwendung verklagen, der ohne förmliche Ausschreibung zwischen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Datenverarbeitungsdienste für Kommunen erbringen, geschlossen wurde. Nach Ansicht der Kommission hätte der Auftrag ausgeschrieben werden müssen.
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Die FDP-Fraktion hatte sich in einer Kleinen Anfrage (16/7778) nach der Entwicklung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand erkundigt. Nach der nunmehr eingegangenen Antwort der Bundesregierung (16/7962) sieht diese keine Anhaltspunkte, dass die Dienststellen „unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften“ ihren vertraglichen Zahlungspflichten im Regelfall nicht rechtzeitig nachkommen.
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Das OLG Düsseldorf hat seine bekannte Rechtsprechung vom 13.6.2007 („Ahlhorn-Entscheidung“) mit Beschluß vom 12.12.2007 (VII-Verg 30/07) erneut bekräftigt: Wolle eine Kommune ihre städtischen Grundstücke unter einer Bebauungsverpflichtung verkaufen, müsse sie das Vergaberecht beachten.
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Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu Leistungen, die ein Bieter an Subunternehmer weiterreichen möchte, gefordert, so ist ein Angebot ohne diese zwingend von der Wertung nach (hier) § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A auszuschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 18.9.2007 (X ZR 89/04) klargestellt. Auch eine spätere Nachnennung führe nicht zu einer Heilung.
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Die Entwicklung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand interessiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage im Bundestag (16/7778). Darunter verstehen die Abgeordneten „die Bereitschaft, Forderungen fristgerecht einzulösen, zu deren Erfüllung man im Rahmen eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist“. Vor allem mittelständisch und kleingewerblich organisierte Unternehmen seien zum wirtschaftlichen Überleben auf eine gute Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber angewiesen. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 300 Milliarden Euro zählten staatliche Institutionen zu den wesentlichen Auftraggebern.
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Die VK Sachen hat mit Beschluss vom 17.9.2007 (1/SVK/058-07) festgestellt, dass, wenn ein öffentlicher Auftraggeber nur einem Bieter auf dessen Nachfrage wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung stellt, er damit wegen Ungleichbehandlung gegen § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A verstößt.
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Als Bestandteil des sog. „Defence Package“ hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag „über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“ vorgstellt. Hintergrund ist, dass nach Ansicht der Kommission in diesen Bereichen bislang die EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG regelmäßig unter Berufung auf die Betroffenheit wesentlicher nationaler Interessen gem. Art 296 EG umgangen wurde, um ausländische Bieter auszuschließen.
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Genehmigungen von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr bleiben gültig, auch wenn sie außerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben worden sein sollten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/7405) mit.
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Der EU-Rat hat die Revision der EG-Rechtsmittelrichtlinien beschlossen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, bedarf diese noch der Umsetzung in nationales Recht. Die Änderungen für Deutschland sind dabei aufgrund der bereits bestehenden, vergleichsweise umfangreichen Rechtsschutzmöglichkeiten gering, während andere EU-Mitgliedsstatten bislang nur ein sehr rudimentäres Rechtsschutzsystem aufweisen. Da EU-Richtlinien nur Mindestanforderungen aufstellen, bleiben bereits bestehende, weiterreichende Rechtsschutzmöglichkeiten wie die in Deutschland bestehenden davon unberührt.
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Die EU-Kommission hat entspr. des regelmäßigen zweijährigen Turnus die Schwellenwerte unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu festgesetzt. Dabei sind diese aufgrund des schwachen Dollars erneut gefallen.