Bauleistungen
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Eine Gesamtvergabe kommt nur dann in Betracht, wenn sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegensprechenden Gründen auseinandersetzt und sodann eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen. Objektiv zwingender Gründe für die zusammenfassende Vergabe
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Den Einsturz der Carolabrücke in Dresden verdeutliche, so die Bundesingenieurkammer (BIngK), dass Brücken sicherheitsrelevante Bauwerke seien. Ein weiteres Aufschieben von Sanierungen sei daher bereits aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
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Der EuGH hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, dass es gegen den effet-utile-Grundsatz verstößt, wenn einem vergaberechtswidrig ausgeschlossenen Bieter nach nationalem Recht der Anspruch auf einen erlittenen Schaden von vornherein verwehrt wird. Die Chance auf den Zuschlag sei nach der Rechtsmittelrichtlinie eine Vermögensposition, für deren Verlust der übergangene Bewerber oder Bieter vor den nationalstaatlichen Gerichten einen Ausgleich verlangen können muss.
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Das Bauhauptgewerbe mit Betrieben ab 20 Beschäftigten verzeichnete im ersten Halbjahr 2024 eine extrem ungleiche Entwicklung der Bausparten, zeigen die Daten des Statistischen Bundesamts. Während der Tiefbau sich positiv entwickelt, bricht der Umsatz der deutschen Wohnungsbaubetriebe nach einem schlechten 1. Halbjahr 2023 um weitere 12 Prozent ein.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2024 gegenüber April 2024 kalender- und saisonbereinigt unverändert geblieben (0,0 %). Dabei entwickelten sich die Wirtschaftsbereiche sehr unterschiedlich: Während der Auftragseingang im Hochbau um 7,0 % stieg, ging er im Tiefbau um 5,9 % zurück.
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Zum Kabinettsentwurf für den Nachtragshaushalt 2024 und den Bundeshaushalt 2025 nimmt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, wie folgt Stellung: „Es ist gut, dass die angedachten Kürzungen insbesondere im Bereich der Infrastruktur abgewendet werden konnten. In den Etats für Verkehr und Bau ist aber noch Luft nach oben für die Haushaltsberatungen im Bundestag.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2024 gegenüber März 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,5 % zurückgegangen. Dabei stieg der Auftragseingang im Tiefbau um 0,9 % während er im Hochbau um 4,0 % fiel.
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Sieht der Zuwendungsgeber in der Förderrichtlinie klare Begrenzungen hinsichtlich des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bspw. wie vorliegend eine Begrenzung der Beauftragung eines Ingenieurbüros auf die HOAI-Leistungsphase 6 vor, sind diese Vorgaben vom Zuwendungsempfänger einzuhalten. Anderenfalls liegt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor. Entscheidend ist, sofern eine entgegenstehende Verwaltungspraxis nicht ersichtlich ist, der (eindeutige) Wortlaut der Förderrichtlinie.
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Deutsche Baufirmen bewerten das Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand schlechter als das gewerblicher oder privater Auftraggeber, zeigt eine Umfrage des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
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Die Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebotspreise stellt öffentliche Auftraggeber regelmäßig vor große Herausforderungen, zumal diese verpflichtet sind, die Gründe für die Auswahlentscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren (VK Bund, Beschluss vom 06.06.2023 – VK 1-39/23). Die vorliegende Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen zeigt, welche Anforderungen an die Preisaufklärung und Dokumentation zu stellen sind. Dabei geht die Vergabekammer davon aus,