Bauleistungen
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Die Coronakrise trifft Ingenieurbüros bislang weniger hart als befürchtet. Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. 58 Prozent der befragten Kammermitglieder spüren derzeit negative Folgen der Corona-Pandemie. 54 Prozent erwarten in den kommenden 12 Monaten einen Rückgang der Aufträge.
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Unser Autor Rechtsanwalt Dr. Dörr unterbreitete bereits Vorschläge zur Vergaberechtsvereinfachung im Zuge eines Corona-Konjunkturpakets (Vergabeblog.de vom 18/06/2020, Nr. 44303). Der Umfang „temporärer Vereinfachungen“ wird zudem im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), hier, diskutiert. Mit Pressemitteilung vom 08.07.2020 veröffentlichte nunmehr das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die „verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge“. Hierin werden öffentlichen Auftraggebern der Bundesverwaltung temporäre Vereinfachungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge eröffnet. Die Handlungsleitlinie trat gestern in Kraft und tritt am am 31.12.2021 außer Kraft.
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Am 18. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.
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Mit Erlass 70406/21#1 vom 17.06.2020 hat das BMI geregelt, dass der öffentlichen Bauherren Bund sich an den pandemiebedingten Zusatzkosten (Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen) beteiligt. Den Erlass sowie das entsprechende Formblatt finden Sie im Thema zur Diskussion. Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Bestimmungen der europäischen Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG verstoßen, konkret gegen Artikel 15 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 3 der Richtlinie (s. Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456). Mit Verkündung des Urteils in der Rechtssache C-377/17 besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, der Entscheidung nachzukommen und die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) enthält die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der HOAI. Diese gibt bislang vor, in der HOAI Mindest- und Höchsthonorarsätze festzulegen. Daher ist infolge des EuGH-Urteils zunächst das ArchLG anzupassen. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des ArchLG.
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Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßt die zügige Umsetzung des vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturpakets. Nach Auffassung des ZDB sind besonders Investitionen in die öffentliche Infrastruktur geeignet, die Binnenkonjunktur zu stärken.
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„Die neuesten Daten zur Baukonjunktur zeigen: Die Corona-Pandemie wird massive Auswirkungen auf die Baubranche haben. Wenn schon zu Beginn des Lockdowns die Auftragseingänge so stark eingebrochen sind, müssen wir für die Konjunkturentwicklung der zweiten Jahreshälfte mit dramatischen Folgen rechnen,“ kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), die am 25.05. veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts. Diese berücksichtigen Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten und beziehen sich auf den Berichtszeitraum März 2020.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) begrüßt die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturmaßnahmen. Erfreulich in diesem Zusammenhang, dass nahezu alle Empfehlungen, die die Bundesingenieurkammer allein oder im Verbund mit anderen Organisationen unterbreitet haben, zumindest teilweise berücksichtigt wurden.
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„Das vom Koalitionsausschuss vorgelegte Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket ist ein gelungener Aufschlag, um alle Branchen bei der Überwindung der Folgen der Corona-Krise zu unterstützen. Dass der Bund in allen Bereichen prüft, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können, begrüßen wir sehr“, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie.
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Das OLG Düsseldorf hat sich in einem brisanten Beschluss zur kontroversen Entscheidung des BGH zur möglichen Aufklärung bei Änderungen der Vergabeunterlagen (Urt. v. 18.06.2019 – XZR 86/17) positioniert. Durchaus überraschend folgt das OLG der Linie des BGH nicht uneingeschränkt und legt jedenfalls eine eigene Interpretation des Urteils zu Grunde.