Liefer- & Dienstleistungen
-
Der EuGH hatte über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Bussen in den Vergabeunterlagen vorgeben werden kann, dass der mit der Dienstleistung betraute Betreiber max. 30 % der Leistung (gemessen an den Fahrplankilometern) an Subunternehmer vergeben darf, das heißt im Ergebnis 70 % der Leistungen selbst erbringen muss.
-
Ein probates Mittel zur Erkundung des relevanten Bietermarktes für den in Rede stehenden Vergabegegenstand ist der Besuch einer Fachmesse. Hier kann der Auftraggeber mit diversen Unternehmen zur Vorbereitung der Vergabe Gespräche führen oder weitere Termine vereinbaren. Potentielle Bieter haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber auch mit ihnen Gespräche führt. Der Auftraggeber kann sich auf einige, wenige Gesprächsteilnehmer beschränken.
-
Ein probates Mittel zur Erkundung des relevanten Bietermarktes für den in Rede stehenden Vergabegegenstand ist der Besuch einer Fachmesse. Hier kann der Auftraggeber mit diversen Unternehmen zur Vorbereitung der Vergabe Gespräche führen oder weitere Termine vereinbaren. Potentielle Bieter haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber auch mit ihnen Gespräche führt. Der Auftraggeber kann sich auf einige, wenige Gesprächsteilnehmer beschränken.
-
Es gibt keine gesetzliche Vermutung dahingehend, dass die Bildung von Bietergemeinschaften gegen § 1 GWB verstößt. Eine Verfahrensrüge muss regelmäßig vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erhoben werden.
-
Ein als Ergebnis einer Ausschreibung rechtswirksam abgeschlossener Vertrag kann vom unterlegenen Bieter nicht – auch nicht über „die Hintertür“ einer (angeblich) unzulässigen wesentlichen De-facto-Vertragsänderung – während der Vertragsausführung vergaberechtlich noch angegriffen werden, selbst wenn der bezuschlagte Auftragnehmer ggf. vertragliche Pflichten verletzt hat.
-
Mit der Vergaberechtsreform und der Neufassung des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden erstmalig in § 108 GWB ausdrückliche Regelungen zur Zulässigkeit von In-house-Vergaben geschaffen. Die Vergabekammer des Bundes hat nun in einer Entscheidung zur alten Rechtslage wichtige Aussagen zu den Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-house-Geschäftes nach den neuen Vorschriften, insbesondere zum sogenannten Wesentlichkeitskriterium, getroffen.
-
Die Vergabewelt ist derzeit einigermaßen verunsichert wegen der strengen nationalen Rechtsprechung in Bezug auf die Transparenzanforderungen an die Bewertungsgrundlagen. Allen voran das OLG Düsseldorf. Das EuGH-Urteil in Sachen TNS Dimarso schlug dann datumsgerecht wie eine kleine Revolution ein und wird bereits fleißig rezipiert. Dr. Roderic Ortner schreibt die erste Analyse von Dr. Peter Neusüß (Vergabeblog.de vom 21/08/2016, Nr. 27080) fort – und kommt an einer entscheidenden Stelle zu einem anderen, nämlich dem Titel dieses Beitrags tragenden Ergebnis. Aber lesen Sie selbst.
-
Gestern Abend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seinen, d.h. aus der Feder des Ministeriums, Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht. Dieser soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen.
-
Die Beschaffung von Standardsoftware durch öffentliche Auftraggeber birgt für diese, ebenso wie für Bieter, diverse Stolperfallen. Um derartige Hindernisse souverän zu bewältigen, hat Dr. Roderic Ortner einen Leitfaden für öffentliche Auftraggeber entworfen, in dem er sich insbesondere mit Lösungen für die zusätzlichen Probleme befasst, die der Erwerb von „gebrauchter” Software mit sich bringt. Dieser Blogbeitrag, der aus zwei Teilen besteht, fasst die wesentlichen Gesichtspunkte des Leitfadens zusammen. Den Leitfaden können Sie über den Vergabeblog hier herunterladen.
-
Bislang war höchstrichterlich nicht entschieden, ob Planungsbüros Honoraransprüche außerhalb des Vergabeverfahrens geltend machen können oder ob eine unzureichende Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung bereits im Vergabeverfahren angegriffen werden muss. Dieser Rechtsunsicherheit hat der BGH nunmehr ein Ende bereitet.