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Seit Ende Mai ist auf der Webseite der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) eine neue Übersicht mit dem Vergaberecht flankierenden Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung online. Die neue Übersicht bietet die wichtigsten Eckpunkte und Inhalte der jeweiligen Regelungen und Vorschriften, die bei der Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen zu berücksichtigen sind, so die KNB.
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Die Kommission hat für das kommende Jahr einen EU-Haushalt in Höhe von 185,6 Milliarden Euro vorgeschlagen. Dazu sollen noch weitere geschätzt 113,9 Milliarden Euro kommen, und zwar durch Finanzhilfen im Rahmen des Wiederaufbauprogramms NextGenerationEU.
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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) sucht eine/n Preisprüfer/in (m/w/d) für das Referat 42 „Wettbewerbspolitik, -recht, Landeskartellbehörde“. Nähere Einzelheiten zur Stelle und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Internationaler Austausch ist auch im Bereich Vergaberecht sinnvoll und hilfreich. Deshalb haben wir uns sehr gefreut, diese Woche eine Delegation aus Serbien im Haus der Bundespressekonferenz zu begrüßen.
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Noch ist in diesem Zusammenhang keine Rede von dem Vergaberecht: die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich darauf verständigt, dass Spitzenpositionen in Europas Wirtschaft ab 2026 ausgewogener zwischen Frauen und Männern besetzt werden müssen. 10 Jahre nach dem zugrundeliegenden Kommissionsvorschlag sei es nun höchste Zeit, dass Frauen die gläserne Decke durchbrechen, so die Kommissionspräsidentin von der Leyen. Weitere Infos finden Sie hier.
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Nur eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat grünes Licht für den Etat für das laufende Haushaltsjahr gegeben. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Haushaltsgesetz wie geplant rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
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Aktuell stehen viele Unternehmen durch steigende Rohstoffpreise und gestörte Lieferketten vor großen Herausforderungen. Im Seminar erfahren Sie, welche vergaberechtlichen Bestimmungen es im Falle einer Auftragnehmerinsolvenz gibt und wie sich Auftraggeber aufstellen können, um Ausfälle bei ihrer Bedarfsdeckung möglichst auszuschließen. Information & Anmeldung.
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Im politischen Berlin ist es offensichtlich mehrheitsfähig, dass es am Vergaberecht liegt, wenn öffentliche, insbesondere komplexe Groß- und IT-Projekte nicht rechtzeitig fertig werden, nicht im Kostenrahmen bleiben oder beides eintritt. Dies gilt erst recht für den desolaten Zustand der Bundeswehr. Vielleicht auch deshalb, weil man damit einen Schuldigen gefunden hat. Richtig aber ist, dass ungedeckter verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Bedarf, der auf politischen Versäumnisse vergangener Jahrzehnte beruht, nicht so schnell wie nun nötig im Wege geordneter Regel-Vergabeverfahren nachgeholt werden kann. Und so kommt, was kommen muss: Das „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es steht dem Vernehmen nach in dieser Woche auf der Agenda der Kabinettssitzung. Dem Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) liegt das zugrundeliegende Eckpunktepapier vor:
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Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben die Länder am 10. Juni 2022 der vom Bundestag beschlossenen Verfassungsänderung zugestimmt, die die Voraussetzung für ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Ertüchtigung der Streitkräfte schafft. Gebilligt hat der Bundesrat auch das Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG – zur Einrichtung dieses Sondersvermögens.
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