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Am vergangenen Donnerstag hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) in Erfurt die novellierte Fassung des Vergabegesetzes seines Bundeslandes vorgestellt. Dieses sieht vor, dass künftig öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigen mit mindestens 9,54 Euro pro Stunde für den Fall entlohnen, dass keine tarifvertraglich festgelegte Bezahlung greife.
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Die Möglichkeiten, welche innovative Vergabeverfahren der öffentlichen Beschaffung bieten, standen im Mittelpunkt des diesjährigen „Tages der öffentlichen Auftraggeber“ am 07. Februar in Berlin. Die jährlich vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) ausgerichtete Veranstaltung für Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Public Procurement hatte diesmal das Thema: „Leistung und Service bestimmen den Preis – Beschaffung komplexer Lösungen mit innovativen Ansätzen und Instrumenten“.
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Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung für eine neue Standardwaffe der Bundeswehr hat ein weiteres Unternehmen seine Beteiligung am Bieterwettbewerb zurückgezogen.
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Wirkt ein Bieter bei der Aufklärung seines Angebotes durch den Auftraggeber nur sehr unzureichend mit bzw. beantwortet die ihm vom Auftraggeber gestellten Fragen nicht fristgerecht, ist der Ausschluss seines Angebotes zwingend.
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Viele Sachgebiete innerhalb einer Behörde bzw. verschiedene Dienststellen in der gleichen Behördenhierarchie beschäftigen sich mit dem öffentlichen Auftragswesen. Es gibt dabei häufig keine intensive und umfassende Fachkompetenz. Das liegt sicher auch daran, dass sich das Vergaberecht ständig im Wandel befindet und von Neuerungen betroffenen ist.
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Im Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung werden richtige und wichtige Investitionsreize für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Verkehrswege gesetzt, so das Fazit des Zentralverbands des deutschen Baugewerbes (ZDB).
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Nun liegt er vor, der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Ob es tatsächlich zu einer Neuauflage der GroKo kommt, ist bekanntlich noch vom ausstehenden Mitgliederentscheid der SPD-Basis abhängig.
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Der Siemens-Konzern ist mit seinem Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer Berlin gescheitert (Vergabeblog berichtete u.a. hier). Ziel des Nachprüfungsantrags war es, den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) eine geplante Auftragserteilung an das Unternehmen Stadler zu untersagen.
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Personalkosten sind im Bereich der SPNV-Leistungen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Umso unbeliebter sind Vorgaben des Auftraggebers zur Übernahme von Altpersonal des bisherigen Betreibers. In einem Fall, den die Vergabekammer Südbayern jüngst zu entscheiden hatte, wollte der Auftraggeber Bietern hier entgegen kommen.
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„Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt und der Bundeswehr geht das Essen aus“, könnte man in Anlehnung ein eine bekannte Kinderbuchgeschichte formulieren. Wie das Versorgungsamt der Bundeswehr bestätigt hat, ist aktuell der Vorrat der Truppe an sog. EPa-Fertiggerichten unter ein kritisches Mindestmaß gesunken.