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Ein als Ergebnis einer Ausschreibung rechtswirksam abgeschlossener Vertrag kann vom unterlegenen Bieter nicht – auch nicht über „die Hintertür“ einer (angeblich) unzulässigen wesentlichen De-facto-Vertragsänderung – während der Vertragsausführung vergaberechtlich noch angegriffen werden, selbst wenn der bezuschlagte Auftragnehmer ggf. vertragliche Pflichten verletzt hat.
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Die Finanzlage der Kommunen bleibt nach wie vor angespannt. Das ist das Ergebnis der jüngsten Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes.
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Am 11.10.2016 findet die 21. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) statt.
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Mit der Vergaberechtsreform und der Neufassung des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurden erstmalig in § 108 GWB ausdrückliche Regelungen zur Zulässigkeit von In-house-Vergaben geschaffen. Die Vergabekammer des Bundes hat nun in einer Entscheidung zur alten Rechtslage wichtige Aussagen zu den Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-house-Geschäftes nach den neuen Vorschriften, insbesondere zum sogenannten Wesentlichkeitskriterium, getroffen.
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Norbert Portz ist Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) für das Vergaberecht. Er spricht wie kein Zweiter stellvertretend für die kommunalen Auftraggeber in Deutschland. Ehrenamtlich engagiert er sich u. a. im Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). In einer kleinen Serie wollen wir Ihnen unsere Beiratsmitglieder vorstellen.
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Der Wirtschaftsausschuss des Brandenburgischen Landtags hat am 14. September 2016 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Anhebung des Mindestlohns nach dem Brandenburger Vergabegesetz beschlossen und sich zudem gegen eine Aufweichung der Lohnuntergrenze ausgesprochen.
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Die Vergabewelt ist derzeit einigermaßen verunsichert wegen der strengen nationalen Rechtsprechung in Bezug auf die Transparenzanforderungen an die Bewertungsgrundlagen. Allen voran das OLG Düsseldorf. Das EuGH-Urteil in Sachen TNS Dimarso schlug dann datumsgerecht wie eine kleine Revolution ein und wird bereits fleißig rezipiert. Dr. Roderic Ortner schreibt die erste Analyse von Dr. Peter Neusüß (Vergabeblog.de vom 21/08/2016, Nr. 27080) fort – und kommt an einer entscheidenden Stelle zu einem anderen, nämlich dem Titel dieses Beitrags tragenden Ergebnis. Aber lesen Sie selbst.