Kategorie:
Alle Beiträge
-
Im Haushalt 2011 hat die Bundesregierung die Bundesmittel der Städtebauförderung gegenüber 2009 um ein Fünftel von 570 auf 455 Mio. Euro gekürzt. Gleichwohl bekennt sich der Bund „ausdrücklich zur Fortsetzung der Städtebauförderung“ und will die Städte und Gemeinden auch künftig bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandels „im Rahmen des haushaltsmäßig Möglichen“ unterstützen.
-

Ein Gastbeitrag von RA Mark Münch, LL.M. Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen (VK) hat mit Beschluss vom 04.04.2011 (1/SVK/002-11) eine interessante Entscheidung zur De-Facto Vergabe vorgelegt. Das OLG München hatte schon klargestellt, dass die Fristen aus § 101 b GWB nicht der Hemmung zugänglich sind, da es sich um formelle Ausschlussfristen handelt. Die VK hat nun entschieden, dass die Ausschlussfrist des § 101 b GWB, hier Bekanntgabe des Vertragsschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union, nur dann zu laufen beginnt, wenn der Auftraggeber auch formell richtig und vollständig den Vertragsschluss bekannt gemacht hat. Zudem entschied sie, dass unter gewissen Umständen entgegen der neuen Regelung des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB auch bei De-Facto Vergaben eine Rügepflicht besteht.
-
Vielleicht haben Sie heute morgen schon etwas Neues in Ihrem im E-Mailpostfach gefunden: Unsere “VERGABEBLOG NEWS”. Auf vielfache Nachfrage hin bieten wir Ihnen ab sofort einen ansprechenden E-Mail-Newsletter, der die wichtigsten Nachrichten und besten Beiträge des vergangenen Monats für Sie zusammenfasst. Natürlich kostenlos.
-
Das ist uns im Vergabeblog zumindest der Erwähnung wert: Die Web-Auftritte der Bundesregierung sollen technisch, gestalterisch und funktionell auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Dazu hat das Bundespresseamt (BPA) einen umfassenden, auf vier Jahre angelegten Rahmenvertrag vergeben. Neben klassischen Webauftritten steht dabei auch das Thema “Social Media” im Pflichtenheft.
-

Ein Bieter kann die Vergabeentscheidung eines Auftraggebers bereits mit dem bloßen Hinweis angreifen, dass sein Angebot nach seiner Branchen- und Marktkenntnis das wirtschaftlichste Angebot darstelle. Dem OLG Düsseldorf zufolge reicht ein solcher Vortrag aus, um die Formerfordernisse des § 108 Abs. 2 GWB an die Substantiierung einer Rüge zu erfüllen. Das Gericht gibt zudem weitere praxisrelevante Hinweise zur Unverzüglichkeit und zu Alternativpositionen.
-
Liebe Leserinnen und Leser, offenbar gab es einen technischen Fehler bei der Kommentarfunktion im Vergabeblog, so dass einige Ihrer Kommentare nicht angezeigt wurden. Dieser Fehler ist nun behoben. Wir bitten dies zu entschuldigen und möchten Sie auffordern, uns auch weiterhin Ihre Meinung, Anregungen oder Kritik zu den Beiträgen zukommen zu lassen. Ihre Redaktion
-
Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) weist darauf hin, das die EU eine aktuelle Praxishilfe zur Fahrzeugbeschaffung anbietet, die bei Umsetzung der am 12 Mai in Kraft getretenen neuen Vergabeverordnung (VgV) behilflich sein mag. “Das BMWi wird in absehbarer Zeit keine eigene Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen VgV anbieten” heißt es etwas barsch auf der Homepage des DStGB. Sie finden die Hilfestellung unter www.cleanvehicle.eu (leider bietet „choose a language“ nur Englisch an). Rechts oben können Sie Deutsch als Sprache auswählen (Danke für den Hinweis!)
-

Ein Gastbeitrag von RA Dr. Martin Schellenberg Muss sich die Vergabestelle die Entscheidung ihrer politischen Leitung, eine Ausschreibung aufzuheben, zurechnen lassen? Und hat ein Bieter in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz, weil die Vergabestelle für den Auftrag keine ausreichenden Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan eingestellt hatte? Spannende Fragen, die die Vergabekammer des Bundes (VK Bund v. 18.01.2011, Az.: VK 2-134/10) zu entscheiden hatte. Die Entscheidung ist bislang nicht veröffentlicht – im Vergabeblog aufbereitet durch den heutigen Beitrag von RA Dr. Martin Schellenberg, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek (Anmk. der Red.)
-
Seit einiger Zeit finden Sie unter jedem Beitrag fünf Sterne. Damit können Sie die Qualität des Beitrags bewerten, von einem Stern für “nur mäßig” bis zu fünf Sternen für “hervorragend”. So geben Sie uns ein wichtiges Feedback und anderen Lesern eine hilfreiche Orientierung. Leider machen nur sehr wenige Leser/-innen davon Gebrauch (< 5%). Daher: Bitte nutzen Sie doch diese Funktion und geben den Beiträgen anhand der Anzahl der Sterne eine Bewertung. Vielen Dank!
-
Zur Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (17/5408) hinsichtlich der Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Bundesregierung nun Stellung bezogen (17/5729). Die Anfrage bezog sich auf die Feststellung des Bundesrechnungshofs (BRH), dass das BSI zwischen 2005 bis 2008 einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben freihändig vergeben hatte.













