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Bestandteil der konjunktur- und wachstumsfördernden Maßnahmen des Bundes ist auch das IT-Investitionsprogramm. Mit ihm wird der Bund in 2009 und 2010 zusätzliche 500 Millionen Euro in Informationstechnik investieren. Der Rat der IT-Beauftragten des Bundes (IT-Rat) hat in seiner Sitzung am 02. März 2009 im Rahmen des IT-Investitionsprogramms insgesamt 27 ressortübergreifende Maßnahmen in einem Umfang von 237 Mio. Euro beschlossen.
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Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt damit am 24. April 2009 in Kraft.
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Wie die Vergabe von Bauaufträgen an gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen auch in Zukunft gewährleistet werden kann, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/12604) wissen. Die Bundesregierung soll darlegen, warum die Vergabe von derartigen Bauaufträgen durch die Neufassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen ausgeschlossen wird und warum dem zuständigen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) keine Vertreter von gemeinnützigen Organisationen angehören.
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Das Beschaffungsamt des BMI hatte bereits ab dem 1.9.2007 die IT und TK-Industrie auffordert, ihre Angebote nur noch elektronisch über das Internet abzugeben. Ab 01.07.2009 werden nun von den Vergabestellen des Bundes Angebote von Kfz-Herstellern nur noch in elektronischer Form akzeptiert.
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Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Aber auch ganz ohne gesetzgeberische Nachhilfe war auf der im Mai stattgefundenen CeBIT „Green-IT“ eines der zentralen Themen im Bereich Public. Vergabeblog sprach mit David Hartmann, der im Umweltbundesamt (UBA) für das Thema Umweltfreundliche Beschaffung zuständig ist.
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In der rechten Seitenleiste finden Sie eine neue Rubrik „Europa“. Über den ersten Banner gelangen Sie zur TED-Ausschreibungsdatenbank, die fünfmal pro Woche mit etwa 1500 Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und weiteren Ländern aktualisiert wird, über „EUR Lex“ zur Rechtsprechungsübersicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und über „Europäisches Parlament“ zum Dokumentenregister des EU-Parlaments. Vergabeblog wünscht viel Spaß beim Suchen!
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Das Europäische Parlament (EP) hatte am 16. Dezember vergangenen Jahres eine neue Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit verabschiedet. Die Richtlinie ist der erste Teil eines Pakets (Defence Package), das auf die Schaffung eines europäischen Markts für Verteidigungsgüter zielt. Unter Berufung auf Artikel 296 des EG-Vertrages werden solche Güter und Dienstleistungen bislang unter dem Deckmantel nationaler Sicherheitsinteressen oft nicht europaweit ausgeschrieben. Die neue Richtlinie soll für eine Öffnung dieses Marktes und für mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe sorgen.
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Es zählt das wirtschaftlichste Angebot, nicht das billigste, wie jeder weiß – nicht immer: Ein Landkreis in Sachsen-Anhalt hatte bei einer EU-weiten Ausschreibung der Hausmüllentsorgung das Kriterium “niedrigster Preis” zum alleinigen Zuschlagskriterium gekürt. Das OLG Naumburg entschied (Beschluss v. 05.12.2008, 1 Verg 9/08), dass auch dies vergaberechtskonform sein kann.
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Laut eines Berichts des juristischen Online-Nachrichtenmagzins JUVE wechselt der als „Vater der Vergaberechtsreform“ bekannte Dr. Fridhelm Marx zur internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer. Marx war über 15 Jahre lang im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in leitender Funktion für das öffentliche Auftragswesen zuständig. Der 63-Jährige schied Anfang 2009 altersbedingt aus dem BMWi aus.
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Die in der Vergaberechtsnovelle enthaltenen Modifikationen der Prüfungs- und Rügepflichten wurden in der Öffentlichkeit weit weniger diskutiert, als etwa die Regelungen zu „vergabefremden“ Kriterien oder zur Pflicht einer Losaufteilung des öffentlichen Auftrags. Dabei können die in § 107 Abs. 3 GWB-E vorgesehenen Verschärfungen zu einer erheblichen Einschränkung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter führen. Und auch für die Vergabestellen wird sich einiges ändern.