Kategorie:
Politik und Markt
-
Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung zwischen Europäischem Parlament und den EU-Staaten auf den EU-Jahreshaushalt für 2026. Haushaltskommissar Piotr Serafin sagte: „Die rechtzeitige Einigung zwischen den beiden gesetzgebenden Organen gewährleistet die Vorhersehbarkeit eines EU-Haushalts, mit dem die gemeinsamen politischen Prioritäten der Union weiter vorangebracht werden.“
-
Nordrhein-Westfalen macht nach eigener Einschätzung einen Schritt hin zu weniger Bürokratie. Die geplante Zusammenführung der Vergabekammern Rheinland und Westfalen zu einer landesweit zuständigen Vergabekammer Nordrhein-Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) nimmt konkrete Gestalt an. Anfang 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen in Münster ihre Arbeit aufnehmen. Mit dieser Bündelung der Vergabeprozesse in einer Vergabekammer sollen Verfahren beschleunigt, Unternehmen durch schnellere Entscheidungen entlastet und effizientere Strukturen geschaffen werden.
-
Die von der Bundesregierung geplante Beschleunigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht der Bauindustrie noch nicht weit genug. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, den 10.11. erklärte Tim-Oliver Müller (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie), zwar könne jetzt vom zeitraubenden und komplizierten Vergabeverfahren über einzelne Lose abgewichen werden. Eine Gesamtleistung dürfe aber nur vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies für aus dem Sondervermögen finanzierte Infrastrukturvorhaben ab einem geschätzten Wert von rund 14 Millionen Euro erfordern würden.
-
Der Haushaltsausschuss hat am frühen Freitagmorgen den Haushalt 2026 beschlossen. Der Beschluss fiel in der über 15 Stunden dauernden Bereinigungssitzung, die am Donnerstag um 14 Uhr begonnen hatte. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
-
Das Bundesverteidigungsministerium kann in den kommenden Haushaltsjahren mit rund 7,8 Milliarden Euro gegebenenfalls die Beschaffung einer alternativen Plattform zur Fregatte 126 angehen. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 am Donnerstag.
-
Zur weiteren Vereinfachung des Haushaltsvergaberechts wurde § 7 Abs. 2 des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) in Rheinland-Pfalz mit Wirkung zum 1. März 2025 neu gefasst. Es ist nun möglich, bei Vorliegen sachlicher Gründe auf die Aufteilung in Lose zu verzichten. Das Rundschreiben des MWVLW vom 22. Oktober 2025 stellt klar, dass diese Ausnahmemöglichkeit in einem Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis zum weiterhin geltenden Losgrundsatz steht. Darüber hinaus enthält es praxisnahe Hinweise zur Begründung und Dokumentation sowie zur zweckmäßigen Zusammenfassung von Losen.
-
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Beschaffung von 14 weiteren Rüstungsprojekten für die Bundeswehr gebilligt. Demnach sollen neue Dienstpistolen P13 für die Truppe angeschafft werden. Darüber hinaus gab es grünes Licht für ein Lenkflugkörpersystem für den Skyranger 30 und für Rüstsätze zum Verwundetentransport mit militärischen Transportluftfahrzeugen.
-
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ein Expertengutachten von Professor Dr. rer. pol. Michael Eßig und Professor Dr. iur. Martin Burgi zum Losgrundsatz im geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz beauftragt. Die Ergebnisse hat der ZDH nun veröffentlicht und gibt hierzu folgende Meldung heraus:
-
Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) berichtet unter der Überschrift „Baugewerbetag – Merz garantiert mittelstandsfreundliches Vergaberecht“ vom Deutschen Baugewerbetag 2025. Danach sicherten Bundeskanzler Friedrich Merz und Bauministerin Verena Hubertz dem Mittelstand ihre Unterstützung zu. „Wir werden darauf achten, dass das Vergaberecht mittelstandsfreundlich ist“, zitiert die Zeitung den Kanzler.
-

Die Europäische Kommission will die EU-Vergaberegeln modernisieren und vereinfachen und hat dazu eine Konsultation gestartet. Sie bittet Interessengruppen wie Behörden, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Wissenschaft, um Beiträge dazu, wie Vorschriften verbessert werden können. Die Konsultation läuft bis zum 24. Januar 2026. Die Rückmeldungen werden in die Ausarbeitung des Legislativvorschlags einfließen, der im zweite Quartal 2026 vorgelegt werden soll.












