Kategorie:
Politik und Markt
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EU-Mercosur-Interimsabkommen ist zum 1. Mai vorläufig in Kraft getreten
Gegenseitige Öffnung von Beschaffungsmärkten
Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen ist am 1. Mai vorläufig in Kraft getreten. Es bringt Unternehmen, Arbeitnehmern und Bürgerinnen und Bürgern in der EU unmittelbare und greifbare Vorteile. Auch die Märkte für das öffentliche Beschaffungswesen werden geöffnet, sodass EU-Unternehmen sich zu gleichen Bedingungen wie lokale Wettbewerber um öffentliche Aufträge auf Bundes- und Landesebene bewerben können.
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Rechtliche und administrative Hürden für Start-ups bestünden aktuell insbesondere beim Gründungsprozess, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, bei der Gewinnung von (internationalen) Fachkräften sowie bei geplanten Ausstiegen von Gründern und Investoren (Exits) durch Verkauf oder Börsengang.
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Am 27. April 2026 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstmals einen umfassenden Kriterienkatalog zur Bewertung der digitalen Souveränität von Cloud-Diensten vorgestellt: „Criteria enabling Cloud Computing Autonomy (C3A)“
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Unter dem Titel: „Tauziehen um Behörden-Cloud: Google verzögert deutsche Souveränitätspläne“ berichtet u.a Heise Online unter Berufung auf Informationen der FAZ, dass sich ein Konsortium um Google per Eilverfahren gegen den Ausschluss bei der Vergabe der deutschen Verwaltungscloud an SAP und die Deutsche Telekom wehre. Damit drohe dem Projekt mit einem Gesamtvolumen von rd. 250 Mio EUR über vier Jahre eine Zwangspause.
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Vergabebeschleunigungsgesetz: Dr. Konrad Körner, MdB im Interview
„Digitale Aspekte werden stärker im Vergaberecht verankert werden, weil wir an diesem Punkt dramatischen Nachholbedarf haben.“

Mit dem Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion Dr. Konrad Körner, MdB und Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung, hat das DVNW über die Novellierungen im Vergaberecht gesprochen, die der Bundestag in der vergangenen Woche durch das Vergabebeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht hat (s. hierzu Vergabeblog.de vom 24/04/2026 Nr. 74092).
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Die Bundesregierung gibt eingeschränkt Auskunft über den Einsatz von Software in Bundesbehörden und verweigert insbesondere bei sicherheitsrelevanten Behörden detaillierte Angaben unter Verweis auf das Staatswohl.
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Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung nimmt weiter Fahrt auf: Mehrere IT-Dienstleister der Bundesländer wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen sowie große kommunale Rechenzentren und das Informationstechnikzentrum Bund rücken enger zusammen. Auf der jüngsten Tagung der Rechenzentrumsleiter in Kiel wurde eine verstärkte Kooperation beschlossen – mit klarem Fokus auf Zukunftsthemen wie Cybersecurity, Resilienz und vor allem länderübergreifende Zusammenarbeit.
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Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/5525) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
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Mit Pressemitteilung vom 21. April 2026 hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bekanntgegeben, dass Staatssekretärin Luise Hölscher aus dem Amt ausscheidet.
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Vergabebeschleunigung öffentlicher Aufträge (21/1934) mit Änderungen beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten für das Vorhaben, die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Der Gesetzentwurf steht am heutigen Donnerstag um 9 Uhr im Bundestag zur Abstimmung.













