Kategorie:
Politik und Markt
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Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung von Europäischem Parlament und dem Rat der EU darauf, den Ausbau der industriellen Basis im Verteidigungsbereich zu beschleunigen und die Beschaffung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
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Deutschland wird im Rahmen der Viva Technology vom 17. bis 20. Juni 2026 in Paris als „Country of the Year“ auftreten und seine Innovations- und Startup-Aktivitäten präsentieren. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Themen digitale Souveränität, Künstliche Intelligenz, innovationsorientierte Vergabemodelle sowie industrielle und staatliche Innovationspartnerschaften.
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Die Entscheidung, die strategische Top-Management-Beratung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie extern auszuschreiben (s. Vergabeblog.de vom 12/05/2026 Nr. 74247), „erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung zwischen den notwendigen Sparzwängen und den aktuell vom Ressort zu adressierenden Herausforderungen“.
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Der Europäische Ausschuss der Regionen begrüßt die für 2026 geplante Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien von 2014, da die aktuellen Verfahren nach Auffassung des Ausschusses zu komplex seien und lokale sowie regionale Behörden unter erheblicher Verwaltungslast und Ressourcenmangel leiden würden. Der Ausschuss fordert
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Mit dem Inkrafttreten des Datenverordnung-Anwendungs- und Durchsetzungsgesetzes (DADG) am 30. Mai 2026 verfügt Deutschland nun über den nationalen Rechtsrahmen zur Durchsetzung des EU Data Act. Für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen gewinnt der Data Act zunehmend an Bedeutung. Die neuen Regelungen sollen den Zugang zu industriellen Daten erleichtern, Datenportabilität fördern und Lock-in-Effekte bei Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten reduzieren.
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Bayern stärkt Verteidigungsindustrie und vergaberechtliche Handlungsspielräume
Neues Gesetz zur Förderung der Verteidigungsindustrie in Kraft
Mit dem am 01. Mai in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der Verteidigungsindustrie in Bayern schafft der Freistaat vergabe-, bau- und förderrechtliche Erleichterungen für verteidigungsrelevante Vorhaben und stärkt zugleich die Möglichkeit, Beschaffungen unter Berufung auf wesentliche Sicherheitsinteressen im Sinne des Vergaberechts zu privilegieren. Für das Vergaberecht besonders interessant ist
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Unter dem Titel: „Viele Millionen für externe Berater: Bundesrechnungshof übt erneut Kritik an Rentenversicherung“ berichtet die Frankfurter Rundschau über die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an dem Einsatz von externer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Wiederholt kritisiere der Bundesrechnungshof „unnötige Ausgaben für strategische Beratung“. Im Zusammenhang mit einer Digitalstrategie sind ab 2019 für externe Beratungen 8,6 Millionen Euro an drei bekannte Beratungsunternehmen verausgabt worden. Hinzu kommen Ausgaben für digitale Transformation in Höhe von 4,4 Millionen Euro und jene für Vorhaben- und Projektmanagement über 3,2 Millionen Euro. Den Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie auf seiner Internetpräsenz.
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Im Jahr 2024 hat Deutschland 3,17 Prozent des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung ausgegeben (FuE-Quote) – ein neuer Höchststand. Die Bundesrepublik liege damit über dem OECD-Durchschnitt (2,72 Prozent) und dem EU-Durchschnitt (2,13 Prozent). Dies geht aus dem „Bundesbericht Forschung und Innovation 2026“ hervor,
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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit.
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Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes“ plant das Land Berlin eine der umfangreichsten Reformen seines Landesvergaberechts seit Jahren. Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/3192) wurde von den Regierungsfraktionen von CDU und SPD in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und am 7. Mai 2026 in erster Lesung beraten. Damit befindet sich die Novelle derzeit im parlamentarischen Verfahren. Es folgen insbesondere die Ausschussberatungen sowie die zweite Lesung mit Schlussabstimmung. Deutlich höhere Wertgrenzen Kernstück der Reform ist die erhebliche Anhebung der Anwendungsgrenzen des BerlAVG. Künftig sollen die vergabespezifischen Landesvorgaben erst ab folgenden Schwellen greifen: Bauleistungen: 500.000 Euro (bisher 50.000 Euro) Liefer- und Dienstleistungen: 75.000 Euro (bisher 10.000 Euro) Damit fällt ein erheblicher Teil kleiner und mittlerer Beschaffungsvorgänge künftig aus dem unmittelbaren Anwendungsbereich der strengen landesrechtlichen Sonderregelungen heraus. Neuausrichtung beim Eignungs- und Nachweiswesen Besonders praxisrelevant dürfte die vorgesehene Neuausrichtung beim Eignungs- und Nachweiswesen werden. Künftig sollen im Regelfall zunächst Eigenerklärungen der Unternehmen ausreichen. Vollständige Nachweise sollen erst vor Zuschlagserteilung vom Bestbieter angefordert werden. Tariftreuepflicht als wesentlicher Punkt Trotz der Entlastungstendenzen enthält die Novelle keine Abkehr von sozialpolitischen Zielsetzungen. Im Gegenteil: Die Tariftreuepflicht wird in wesentlichen Punkten ausgeweitet. Künftig soll die Verpflichtung zur Zahlung tariflicher Entgelte bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro gelten. Zudem wird das maßgebliche Mindestentgelt schrittweise angehoben: 14,84 Euro ab 2026, 15,58 Euro ab 2027. Allerdings sieht der Entwurf zugleich Ausnahmen vor – etwa für reine Lieferleistungen oder sehr kurzfristige Dienstleistungen mit einer Dauer von maximal sieben Tagen. Der Gesetzgeber verweist hierbei ausdrücklich auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit. Kontrolle statt…













