Recht
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Als letzten „Rettungsanker“ für den Ausschluss eines Angebots bemühen Auftraggeber zuweilen den Ausschlussgrund des ungewöhnlich niedrigen Angebots. Im Ringen um objektive Maßstäbe kursieren in Rechtsprechung und Literatur seit Langem verschiedene Prozentwerte. Das OLG Karlsruhe ist dabei sehr weit gegangen und hat an diese nun offenbar ein vergaberechtliches Aufklärungsverbot geknüpft.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 GWB ist bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung mit einer konkret in Tagen bemessenen Frist nicht anzuwenden.
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Eine vergaberechtswidrige Direktbeauftragung kann schwer zu beweisen sein – vor allem, wenn sie außerhalb eines schriftlichen Auftrags erfolgt sein soll. Noch schwerer aber lässt sich eine solche Behauptung für den Auftraggeber widerlegen. Das OLG Düsseldorf löst diese Pattsituation daher zu Lasten des Antragstellers (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 , Az.: Verg 15/14).
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Mindestvorgaben mit potentiell wettbewerbseinschränkender Wirkung müssen geeignet und erforderlich sein, um ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel zu gewährleisten.
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Stärkung des Rechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte: Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können Bietern Auskunftsansprüche gegen den Auftraggeber zustehen.
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Am vergangenen Donnerstag hat der EuGH in einer lange erwarteten Entscheidung Stellung zum vergabespezifischen Mindestlohn des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) genommen und dabei die Geltung des vergabespezifischen Mindestlohns im europäischen Ausland eingeschränkt.
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VK Bund stärkt das Gebot der losweisen Vergabe und zeigt die verbale, aber nicht sinntrennende, Entkoppelung von Teil-/Fachlosvergaben und der vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen auf. Die teleologische Auslegung des § 97 III GWB lässt auf eine rechtliche Funktion schließen, die eine organische Verbindung von der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes als bestimmungsgemäßen Vollzug des Haushaltsrechts in Verbindung mit der kartellrechtlichen Flankierung in Form der Wettbewerbsförderung auf breitester Ebene (KMU + X) anstrebt.
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Wie kann man im Einklang mit dem Vergaberecht bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen auch auf Umweltkriterien achten? Antwort gibt das aktualisierte „Rechtsgutachten – Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA).
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Es bleibt dabei – beinahe jede dritte Preisprüfung endet mit einer Rechnungskürzung. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie in den Vorjahren kam auch die aktuell veröffentlichte Preisprüfstatistik 2013 des BMWi.
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Die nicht fristgemäße Einreichung des Teilnahmeantrags führt auch in VOF-Verfahren zwingend zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers. Dies gilt auch, wenn die Übermittlung auf dem Postweg vorgeschrieben war und der Postdienstleister die verspätete Zustellung verschuldet hat.