Liefer- & Dienstleistungen
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Verträge, die direkt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb und somit ohne vorherige Bekanntmachung an ein Unternehmen vergeben werden, bedürfen einer besonderen vergaberechtlichen Rechtfertigung. Direkte Beschaffungen im Rahmen des konkreten Krisenmanagements der Corona-Pandemie sind grundsätzlich aus äußerst dringlichen zwingenden Gründen nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV zulässig. Die Vergabekammer des Bundes sieht dabei nicht nur die eigentliche Beschaffung, sondern auch die Abwicklung der daraus resultierenden Verträge als äußerst dringlich an und bestätigt den vom Bundesministerium für Gesundheit an Ernst & Young vergebenen „Betreibervertrag“ für die Schutzmasken als vergaberechtskonforme Direktvergabe.
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Das Umweltbundesamt hat den Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen in der 4. Auflage veröffentlicht. Es werden Empfehlungen und praktische Hinweise gegeben, wie Veranstaltungen umweltgerecht und sozial verträglich gestaltet werden können.
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Nach dem Referentenentwurf des BMWi vom 7.8.2020 hat am 16.9.2020 das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf zur Änderung der HOAI beschlossen. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) sehen weiterhin Verbesserungsbedarf.
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Verfassungsbeschwerde aus Sachsen-Anhalt gegen die Neuregelung der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr scheitert an Subsidiaritätsvorgabe – die Umsetzung der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr in den Bundesländern nimmt Fahrt auf. Sachsen-Anhalt gehörte zu den ersten Ländern, die im Landesrettungsdienstrecht auf die 2016 eingeführte Bereichsausnahme vom Vergaberecht in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB reagierten. Die Verfassungsbeschwerde privater Anbieter direkt gegen das Landesgesetz scheiterte. Es muss zuerst der normale Rechtsweg beschritten werden, falls die gewünschten Konzessionen nicht erteilt werden.
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Beim Anheuern externer Berater kam es im Bereich des Verteidigungsministeriums zu Verstößen von führenden Soldaten und Beamten. Dies ist dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses zu entnehmen. Vorwürfe gegenüber der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) finden sich nicht.
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Anja Theurer ist Vorständin im Verein Staat-up e.V. i.G., der sich u.a. für den Einzug erfolgreicher Innovationspraktiken in den öffentlichen Sektor stark macht. Zuvor verantwortete sie als Leiterin Finanzen, Organisation und Recht des Bundeswehr Cyber Innovation Hubs die Umsetzung effizienter Prozesse für die Beschaffung digitaler Technologien aus dem Start-up Sektor. Frau Theurer ist ehrenamtliche Beisitzerin bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt und engagiert sich im Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks.
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Auch im Dienstleistungsbereich „Friedhof“ mit zunehmenden Angeboten an unterschiedlichsten Begräbnisstätten und Grabarten steht der Bürger immer öfter vor der Entscheidung, eine würdevolle Bestattung an einem geeigneten Ort zu wählen, wobei die Belange aller Beteiligten berücksichtigt werden.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst& Young (EY) ist seit April 2020 für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätig, um dieses bei der Beschaffung von Schutzausrüstung im Kontext der Corona-Pandemie zu unterstützen. Bei der Beauftragung von EY im Mai 2020 zur Durchführung des operativen Geschäfts unterhalb des Beschaffungsstabes bei der Durchführung der Verträge über die Beschaffung von Schutzausrüstung hat das BMG nicht gegen das Vergaberecht verstoßen. Die VK Bund bestätigt, dass die Voraussetzungen der Dringlichkeitsbeauftragung nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gegeben waren. Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie in Kürze hier auf Vergabeblog.
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Unternehmen können einen Unterlassungsanspruch gegen rechtswidrige Vergabesperren auch außerhalb eines Vergabeverfahrens vor den Zivilgerichten durchsetzen. Eine rechtswidrige Vergabesperre stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Unternehmens dar. Gegen einen solchen Eingriff stehen Unternehmen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche zu. Diese Ansprüche können nicht nur im Rahmen einer konkreten Ausschreibung, sondern auch außerhalb eines Vergabeverfahrens vor den Zivilgerichten durchgesetzt werden.
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Honorare für Ingenieur– und Architektenleistungen werden künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21982) vor. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Juli 2019 (C-377/17, siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456) umgesetzt werden. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Zudem sieht der Entwurf davon unabhängige Änderungen im Vergaberecht vor.