Liefer- & Dienstleistungen
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Januar 2020 die Vergabekriterien DE-UZ 212, Ausgabe Januar 2020 veröffentlicht. Nunmehr wurde der Hintergrundbericht: „Umweltzeichen Blauer Engel: Entwicklung von Vergabekriterien für Kaminöfen für Holz“ veröffentlicht.
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Die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlichten „Kriterien der EU für das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen für Datenzentren, Serverräume und Cloud-Dienste“ zielen darauf ab, öffentlichen Auftraggeber bei der Beschaffung in bestimmten IT-Bereichen Hilfestellung zu leisten, um sicherzustellen, dass Lieferungen und Dienstleistungen so erbracht werden, dass nicht nur Umweltaspekte sondern auch Lebenszykluskosten beachtet werden.
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Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB ist eine der drei Säulen des Vergaberechts. Viele das Vergaberecht prägende Rechtsnormen sind auf dieses Gebot zurückzuführen. In ihrer Entscheidung arbeitet die Vergabekammer Berlin mehrere Verstöße des Auftraggebers gegen das Transparenzgebot heraus und begründet mit diesen die erforderliche Aufhebung des Vergabeverfahrens. Gleichzeitig werfen die Ausführungen der Vergabekammer zur Reichweite des Leistungsbestimmungsrechts des Auftraggebers und den Möglichkeiten, Risiken vertraglich auf Bieter abzuwälzen, die Frage auf, inwieweit das Vergaberecht losgelöst von der vertraglichen Risikoverteilung betrachtet werden kann.
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Mit dem Rundschreiben: „Vergaberechtliche Erleichterungen zur Konjunkturförderung“ vom 29.06.2020 hebt das Wirtschaftsministerium die geltenden Wertgrenzen zur Anwendung der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe bis zum 31.12.2020 an.
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Unter dem Titel: „Rechnungshof-Chef warnt vor eingeschränktem Wettbewerb durch Corona-Vergaberecht“ berichtet das Handelsblatt über ein Gespräch mit dem Präsidenten des des Bundesrechnungshofes. Der Bundesrechnungshof habe zu den Erleichterungen aus dem Konjunkturpaket II nach der Finanzkrise im Jahr 2009, festgestellt, dass die mit den Erleichterungen verfolgten Ziele nicht erreicht worden waren. Die damaligen Maßnahmen hätten sich als Fehler erwiesen und sollten daher nicht wiederholt werden.
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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Juni gegenüber dem Vormonat um 27,9 Prozent gestiegen. Am kräftigsten fiel der Aufholprozess mit 45,7 Prozent bei den Investitionsgütern aus (kfz und Kfz-Teile 66,5 Prozent). Bei Vorleistungsgütern ergab sich ein Zuwachs von 10,6 Prozent und bei Konsumgütern von 1,1 Prozent. Großaufträge trugen zum Aufwuchs bei. Ohne Großaufträge nahmen die Bestellungen um 23,8 Prozent zu.
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Unter dem Titel: „Spahn gerät wegen Chaos um Maskenbestellungen unter Druck“ berichtet der Tagesspiegel aus eigenen Recherchen, dass beim Landgericht Bonn bisher 48 Klagen eingegangen seien. Hintergrund der wohl drohenden Klagewelle sind nicht bezahlte Rechnungen über die Lieferung von Schutzmasken, die das Gesundheitsministerium in der Hochphase der Corona-Pandemie aus China beschaffen sollte (siehe hierzu auch „Beschaffung von Schutzausstattung – Lässt der Bund seine Lieferanten im Stich?“ auf Vergabeblog.de vom 27/05/2020, Nr. 44197). Zudem folgt aus der Berichterstattung des Tagesspiegels unter „Bundesgesundheitsministerium will raus aus Beratervertrag mit EY“, dass das BMG den Beratervertrag mit Ernst & Young nicht verlängern will.
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Mit der Regelung des § 127 Abs. 1 S. 4 GWB verfolgte der Gesetzgeber auch das Ziel, klarzustellen, dass es zulässig ist, den Zuschlag allein auf das preislich günstigste Angebot zu erteilen (BT-Drs. 18/6281, S. 112). In der Praxis wird jedoch bisweilen übersehen, dass § 127 Abs. 1 S. 4 GWB als Ermessensregelung ausgestaltet ist. Der Teufel steckt hier wie bei vielen Ermessensregelungen im Detail. Deshalb kommt es in der Praxis immer wieder zu Streit, wie zwei Entscheidungen in der jüngeren vergaberechtlichen Spruchpraxis gezeigt haben (VK Thüringen, Beschl. v. 31.01.2020 – 250-4003-15476/2019-E-010-EA; VK Lüneburg, Beschl. v. 27.04.2020 – VgK-04/2020). Die Vergabekammer Lüneburg hat daher die Gelegenheit ergriffen, die Voraussetzungen für die Festlegung des Preises als alleinigem Zuschlagskriterium zu schärfen.
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Die Beteiligung von Bietern aus Drittstaaten ist bisher in der vergaberechtlichen Entscheidungspraxis wenig thematisiert. Neben der aktuell geführten Diskussion zu der Erforderlichkeit neuer Rechtsinstrumente auf europäischer Ebene, findet sich das Thema nun auch in der deutschen Rechtsprechungspraxis. Das OLG Brandenburg hatte über die Nichtberücksichtigung eines chinesischen Bieters auf Basis von § 55 SektVO zu entscheiden.
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Der Großteil der Bundesländer verfügt nach den Ergebnissen des Umweltbundesamts (UBA) über Landesabfall- und Vergabegesetze sowie andere rechtliche Regelungen, die die Beachtung von Umweltaspekten in der öffentlichen Beschaffung aufgreifen. Der Verbindlichkeitsgrad sei jedoch unterschiedlich. Vor allem Berlin, Hamburg und Bremen hätten weitreichende Vorgaben und Handlungshilfen.