Politik und Markt
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In Berlin findet in Kürze die Vorstellung der Ergebnisse des Forschungsprojekts „Einkäufer Staat als Innovationstreiber“ statt, in Speyer im September die bekannten Speyerer Vergaberechtstage, BMWi und BME vergeben ihren alljährlichen Preis “Innovation schafft Vorsprung”. Die SPD-Bundestag-Fraktion fragt nach der Wirkung der Konjunkturpakete und es gibt eine Online-Diskussion zur Frage, ob die öffentliche Hand ihre Marktmacht nutzen und ökologische sowie soziale Aspekte in der Beschaffung verstärkt berücksichtigen sollte. Weiterführende Informationen nachfolgend.
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Wie jedes Jahr hat das BMWi wieder eine Übersicht der statistischen Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten veröffentlicht. Gem. § 129a GWB unterrichten diese das Ministerium bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse. Sie finden die Auswertung hier.
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Eben hat in Berlin die sog. “Abstimmungsinstanz” des Projekts XVergabe die Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppe Bekanntmachung verabschiedet. Damit sind die technischen Spezifikationen für den eVergabe-Plattform übergreifenden Austausch von Bekanntmachungen nach zweijähriger Arbeit festgezurrt. Ein kleiner Meilenstein.
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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) richtet am 16. Juni 2010 die Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“ in Berlin aus. Unternehmen und öffentliche Verwaltung haben dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder „grüner Beschaffung“ (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
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Er war immer ein Mann der leisen Worte, und wählte diese mit Bedacht. Umso mehr kennt ihn die Vergabeszene: Aus Altersgründen scheidet in dieser Woche Michael Wankmüller aus dem Referat I B 6, Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Dienstsitz Bonn). Der gebürtige Trierer war insbesondere mit der Reform der VOL/A im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) betraut. Von hier ein Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit. Und alles Gute für die Zukunft!
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Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfälligkeit der Hellenischen Republik (17/1544) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Mittwoch, dem 5. Mai.
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Nicht zuletzt aufgrund des Kölner U-Bahn-Baus: Sie SPD-Bundestagsfraktion verlangt in einer Kleinen Anfrage (17/1454) von der Regierung Auskunft über Pfusch am Bau im öffentlichen Bereich. Dieser umfasse „nicht nur bauliche Fehlentscheidungen, fehlende Kontrollen, sondern auch Materialklau, Schmiergelder und gefälschte Bauprotokolle“. Einige Fragen beziehen sich dabei direkt auf das Vergaberecht und die Vergabepraxis.
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Sollten Sie nach den aktuellen EU-Schwellenwerten Ausschau halten, empfehlen wir Ihnen dringend, diese nicht auf den Webseiten der EU zu suchen. Da stehen nämlich noch die vom letzten Jahr (http://simap.europa.eu/supplier/opportunities-in-europe/index_de.htm). Die aktuellen finden Sie bei uns hier.
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Das Mittel aus deutschen Konjunkturprogrammen nicht vor europäischem Vergaberecht gefeit sind, mithin mit diesen Mitteln finanzierte Leistungen europaweit auszuschreiben und ggfs. auch an nicht-deutsche Unternehmen innerhalb der EU zu vergeben sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Bei der Vergabe von zwei Losen im Rahmen des Ausbaus der A2 Warschau – Lodz in Polen ging es nun noch eine Stufe weiter: Den Zuschlag erhielt der chinesischen Staatskonzern COVEC. Das Angebot lag 60 % unter dem kalkulierten Ausschreibungspreis der polnischen Behörden und immer noch um knapp ein Drittel unter den Angeboten der mitbietenden europäischen Konkurrenten.
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Die neue Vergabeverordnung (VgV) gilt bald verbindlich. Darin sollen der Gedanke der „grünen Beschaffung“ und die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2006/32/EG) durch die Änderungen in § 4 VgV und § 6 VgV hervorgehoben werden. Beim Kauf technischer Geräte und Ausrüstung regelt zukünftig § 4 Abs. 6 Nr.1 VgV bei Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte, dass mit der Leistungsbeschreibung im Rahmen der technischen Anforderungen vom Bieter Angaben zum Energieverbrauch zu fordern sind. Bei der Frage, wer letztendlich den Auftrag erhält, bestimmt dann § 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV, dass der Energieverbrauch (mit)ausschlaggebendes Wertungskriterium sein kann.