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200 Vorschläge zur Reform des Vergaberechts hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur seinem Vergabetransformationspaket angekündigt, das an die Bundesressorts zur Abstimmung versandt wurde (s. Vergabeblog.de vom 01/10/2024, Nr. 57546). Die Entwürfe finden Sie jetzt in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks, die für alle Mitglieder des Netzwerks zur Verfügung steht.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern den Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket an die Bundesressorts versandt. Das Vergabetransformationspaket (siehe auch Vergabeblog.de vom 28/03/2023, Nr. 52936) hat zum Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren sowie zugleich die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ auszurichten.
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Mit Beschluss 2024/32 vom 19.06.2024 hat der deutsche IT-Planungsrat die neu verhandelte EVB-IT Rahmenvereinbarung zur Kenntnis genommen. Dies umfasst ebenso die Bereitstellung aller elf bestehender EVB-IT Vertragsmuster in der Anwendung EVB-IT digital (siehe hierzu bereit Vergabeblog.de vom 25/06/2024, Nr. 56908). Die neue Rahmenvereinbarung geht wurde jetzt mit einem Vertragserstellungstool veröffentlicht.
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Die neue Tagung „Innovationen durch Digitalisierung – Staat & Verwaltung zukunftsfähig machen“ des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) gemeinsam mit dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) am 27. November in Düsseldorf zeigt Beispiele, wie Digitalisierung innovationsfördernd wirkt und klassische Managementansätze in der öffentlichen Verwaltung verändert und ergänzt.
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Der EuGH hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, dass es gegen den effet-utile-Grundsatz verstößt, wenn einem vergaberechtswidrig ausgeschlossenen Bieter nach nationalem Recht der Anspruch auf einen erlittenen Schaden von vornherein verwehrt wird. Die Chance auf den Zuschlag sei nach der Rechtsmittelrichtlinie eine Vermögensposition, für deren Verlust der übergangene Bewerber oder Bieter vor den nationalstaatlichen Gerichten einen Ausgleich verlangen können muss.
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Wie würden Bund und Länder die föderale IT-Kooperation rechtlich gestalten, wenn ihre IT-Kooperationsfreiheit nicht durch das Vergaberecht beschränkt wäre? Einfacher? Direkter? Unbürokratischer? „Nettes Gedankenspiel, aber praktisch irrelevant!“ mag man einwenden. Schließlich ist die Verwaltung an Recht und Gesetz und damit auch an das Vergaberecht gebunden. Doch der Hinweis auf die Gesetzesbindung der Verwaltung ist so zutreffend wie die schlichte Erkenntnis: Selbst das Vergaberecht bindet nur innerhalb seines Anwendungsbereichs. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag zunächst den Entgeltlichkeitsmaßstab der EuGH-Rechtsprechung, insbesondere das Merkmal der Einklagbarkeit, und wirft sodann die Frage nach praktischen Gestaltungspotentialen des unentgeltlichen Austauschs von IT-Leistungen im Rahmen der föderalen IT-Kooperation auf.
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Nach den Erwägungsgründen für die EU-Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 sollten elektronische Informations- und Kommunikationsmittel zum Standard der Kommunikation in Vergabeverfahren werden. Nach nunmehr über neun Jahren und einige Vergaberechtsmodernisierungen später, ist auch die öffentliche Beschaffung weitestgehend im digitalen Zeitalter angelangt. Eine Vielzahl von Vergabeplattformen sowie Vergabemanagementsystemen unterstützen die vielen Vergabepraktiker.
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Gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf 2025 hat das Bundeskabinett auch die „Wachstumsinitiative- neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ beschlossen. Mit ihrer Wachstumsinitiative will die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft schnell zusätzliche Impulse für eine neue wirtschaftliche Dynamik geben. Mit 49 Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen will die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken, um unseren Wohlstand langfristig zu sichern – für gute Arbeitsplätze und für die erfolgreiche Umsetzung der Dekarbonisierung. Punkt 18 gilt dem Vergaberecht:
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Die von den Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission zu übermittelnden Überwachungsberichte zur öffentlichen Beschaffung sind jetzt online verfügbar. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat die Werte für Deutschland übermittelt und meldet u.a. für 2022 rund 22.000 vergebene Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte mit einem Gesamtwert von über 100 Mrd. EUR. Für 2023 liegen noch keine plausibilisierten Daten vor.
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Den bayerischen Vorstoß einer „Kleine Revolution“ im Vergaberecht (siehe Vergabeblog.de vom 18/06/2024, Nr. 56780) kommentiert das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn. Diese Initiative könne nur ein erster Schritt bei der Neugestaltung der öffentlichen Vergabe sein. Die bayerische Initiative drohe vielmehr, den Marktzugang für Start-Ups und innovative Unternehmen zu erschweren, da durch die Anhebung der Wertgrenzen und die damit verbundene vermehrte Vergabe von Direktaufträgen viele öffentliche Auftragsauschreibungen nicht mehr für alle Unternehmen zugänglich sein werden.