UNBEDINGT LESEN!
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KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber – Teil 2
Handlungsempfehlungen für die Beschaffung von IT mit KI-Anteilen
Nachdem der erste Beitrag dieser Reihe (s. Vergabeblog.de vom 03/04/2025 Nr. 70410) einen Überblick über aktuelle Marktentwicklungen und die Herausforderungen bei der Beschaffung von IT mit KI-Anteilen gegeben hat, geht dieser Beitrag nun in die nächste Phase: die strategische Planung. Denn bevor IT Lösungen mit KI-Anteilen, oder gar reine KI-Lösungen beschafft und implementiert werden, müssen öffentliche Auftraggeber zentrale Weichenstellungen vornehmen.
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Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD das Vergaberecht entdeckt. Ganz neu ist das nicht: Jeder Bundesregierung der letzten Legislaturen war die öffentliche Beschaffung ein Anliegen, so ist im Vergabeblog vom 23.10.2009 zum Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und FDP zu lesen – das war vor 16 Jahren – das Vergaberecht soll „reformiert und weiter gestrafft werden“, mit dem Ziel, die „Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen.“ Jeder Praktiker und jede Praktikerin wissen, das Gegenteil ist eingetreten, und jede Regierung legte seitdem – unter gleicher Überschrift – eine Schippe drauf. Sicher nicht zum Nachteil einer blühenden Beratungslandschaft, wovon ich das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW), dass ich im Jahr 2010 aus der Notwendigkeit einer Plattform für den Wissens- und Erfahrungsaustausch heraus gründete, gar nicht ausnehmen möchte. Was also darf die Vergabe-Community diesmal erwarten? Ein Kommentar.
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Kein Kontrahierungszwang mittels Zwangsvollstreckung
OLG Jena, Beschl. v. 08.01.2025 – Verg 8/24
Öffentliche Auftraggeber können und dürfen nicht im Wege der Zwangsvollstreckung dazu gezwungen werden, einen Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen. Dies gebietet der auch im Bereich der Vollstreckung von Vergabekammerentscheidungen bedeutsame Grundsatz der Privatautonomie.
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Der neue Koalitionsvertrag: Relevante Vorhaben zum Vergaberecht und zur öffentlichen Beschaffung
Regierungsparteien legen geplante Änderungen im Vergabe- und Beschaffungswesen vor
SPD und CDU/CSU haben am Mittwochnachmittag ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Redaktion des Vergabeblogs hat die Abschnitte mit Relevanz für Vergaberecht und öffentliche Beschaffung genauer betrachtet. Die neue Koalition plant eine Vielzahl von Maßnahmen – im Fokus stehen schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und eine strategischere Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung. Ein Überblick.
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Schreib, schreib, schreib …
VK Thüringen, Beschl. v. 28.02.2025 – 5090-250-4003/498
Wann im Vergaberecht zu viel (aus-)geschrieben und wann zu wenig (auf-)geschrieben ist, damit beschäftigt sich die Vergabekammer Thüringen in ihrem Beschluss. Dabei wird klargestellt, dass manipulative Aufteilungen und unzureichende Bekanntmachungen von Eignungskriterien unzulässig sind.
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KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber – Teil 1
Marktentwicklung und Herausforderungen in der Beschaffung
Mit diesem ersten Beitrag starte ich eine Reihe von mehreren Beiträgen rund um KI und Beschaffungen. Dieser Teil 1 greift aktuelle Marktentwicklungen auf und geht auf daraus folgende grundsätzliche Herausforderungen bei der Beschaffung von IT mit KI-Anteilen für öffentliche Auftraggeber ein. Der bald folgende Teil 2 (s. Vergabeblog.de vom 24/04/2025 Nr. 70678) wird Handlungsempfehlungen für die Beschaffung von IT mit KI-Anteilen zum Schwerpunkt haben. Teile 3 und 4 befinden sich aktuell noch in Entwicklung und werden im Schwerpunkt auf die gezielte Beschaffung von KI und den Einsatz von KI im Rahmen von Vergabeverfahren eingehen.
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Wie du mir, so ich dir: Ausschluss von Bietern aus Drittstaaten wie China
EuGH, Urt. v. 13.3.2025 – C-266/22 – CRRC Qingdao Sifang
Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU gehört zu den größten und zugänglichsten weltweit. Unternehmen aus Drittstaaten, die kein Freihandelsabkommen mit der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben, können sich jedoch nicht auf das Prinzip der Gleichbehandlung berufen. Dies entschied die Große Kammer des EuGH im wegweisenden Kolin-Urteil (Rs. C-652/22) im Jahr 2024. Die Luxemburger Richter bestätigten nun ihre Rechtsansicht, die den Binnenmarkt schützt.
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Funktionale Leistungsbeschreibungen sind auch bei Bauvergaben nicht rechtfertigungsbedürftig!
EuGH, Urt. v. 16.01.2025 – C-424/23
Bei Bauvergaben der öffentlichen Hand zeichnet sich zunehmend ein Trend zur gesamthaften Vergabe von Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand ab. Die sog. Totalunternehmervergabe bietet gegenüber der klassischen Ausschreibung in vielen Einzelgewerken oft zahlreiche Vorteile, insbesondere eine hohe Kosten- und Terminsicherheit. Auch ist es möglich, über ein sog. Zwei-Umschlag-Verfahren Elemente eines Architektenwettbewerbs in die Vergabe zu integrieren. Notwendig ist dafür eine sog. funktionale Leistungsbeschreibung.
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Auch nach Angebotsabgabe keine Rügepräklusion: Nicht auftragsbezogene Zuschlagskriterien sind unzulässig!
BayObLG, Beschl. v. 11.12.2024 – Verg 7/24
Eine neue Chance für den unterlegenen Bieter durch einen späten Angriff auf die Zuschlagskriterien. Ein aktueller Beschluss des BayObLG zeigt auf, dass eine Rüge der Vergaberechtswidrigkeit von Zuschlagskriterien auch nach Erhalt der Vorabinformation gemäß § 134 GWB noch Erfolg haben kann.
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Widerruf einer Zuwendung auch bei diskutablen Fehlern – korrekt?
VG Magdeburg, Urt. v. 09.07.2024 – 3 A 159/22 MD
Zuwendungen werden regelmäßig mit Auflagen zur Beachtung von Vergaberecht versehen. Deren Einhaltung wird nach objektivem Maßstab überprüft. Laut VG Magdeburg führt der ausgebliebene Ausschluss von Angeboten bei falschen Umsatzangaben, der Vorlage einer abgelaufenen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach BG Bau und einem fehlendem Kreuz in einer Erklärung der Produktherkunft jeweils zum teilweisen Widerruf einer Zuwendung. Diese Entscheidung hält einer Prüfung nicht in Gänze stand.