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Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht vom 16. November 2023 wurde am 30. November 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 (S. 331 ff) verkündet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst ermöglicht, einen Mehrwert für den Bevölkerungsschutz einzufordern.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden veröffentlicht. In dem Rundschreiben werden unter Bezugnahme auf die bisherigen Veröffentlichungen die vergaberechtlichen Instrumente dargestellt, wie dringende Bedarfe im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden genutzt werden können.
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Im April 2022 hat das Bundesministierium für Wirtschaft und Klimaschutz abweichende Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung von Vergaben im Unterschwellenbereich im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erlassen. Sonderbestimmungen wurden zuvor für die Vergabe von Auträgen im Unterschwellenbereich durch das Bundesministerium der Verteidigung und anschließend für solche des THW und des BBK erlassen. Sie galten bis zum 31.12.2023. Seit dem 01.01.2024 gelten die Zweiten Abweichenden Verwaltungsvorschriften:
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Ausschreibungsfreie Inhouse-Vergaben und Auftragsänderungen sind gängige Praxis in der Beschaffung. Beide Bereiche sind entsprechend reguliert. Im Jahr 2022 urteilte der EuGH (siehe Vergabeblog.de vom 27/06/2022, Nr. 50069), dass ein Rechtsnachfolger die Leistungen eines inhouse-beauftragten Unternehmens nicht gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b) GWB fortführen darf, wenn die Inhouse-Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Vergabesenat in Nordrhein-Westfalen stellt nun die Frage an die Luxemburger Richter, ob es zulässig ist, einen ursprünglich inhouse vergebenen Auftrag später gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zu ändern, wenn die Inhouse-Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfüllt sind.
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Liebe Leserinnen und Leser, der Vergabeblog verabschiedet sich an dieser Stelle in die Weihnachtspause. Im neuen Jahr 2024 melden wir uns mit aktuellen Meldungen zum Thema Vergabe und Beschaffung zurück. Bereits jetzt freuen wir uns schon ganz besonders, mit Ihnen die „Kultur“ des Vergabewesens im Rahmen unseres neuen Forums „Kultur des Vergaberechts“ am 13.03.2024 in Berlin fortzuführen. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken, für Ihr ganzjähriges Interesse, Ihre Mitwirkung und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten, etwas Ruhe „zwischen den Jahren“ und einen guten Start ins neue Jahr. Ihr Team vom Vergabeblog / Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Am 16. und 17. November fand der diesjährige 10. Deutsche Vergabetag, die Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen, in Berlin statt. Über 700 Personen aus Vergabepraxis, Rechtspflege, Wirtschaft und Wissenschaft kamen zum jährlichen Familientreffen der Vergabe-Community nach Berlin. Der nach Teilnehmenden bisher größte Vergabetag hielt dabei gleich mehrere Premieren bereit. Mehr erfahren Sie in unserem bebilderten Rückblick:
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Angesichts der Haushaltssperre für die Ministerien des Bundes stehen Auftraggeber vor der Frage, wie mit Vergabeverfahren und Verträgen rechtssicher umzugehen ist, ohne den gesamten Vergabe-Workflow einzufrieren. Auch wenn der beschlossene Nachtragshaushalt Anlass für Hoffnung bietet, haben die aktuellen Vorgänge gezeigt, wie schnell der sonst so krisensichere Vergabesektor in Bredouille kommen kann. Dieser Beitrag möchte in aller Kürze die wesentlichen Eckpunkte beleuchten.
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In den letzten 10 Jahren ist der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch nationale, regionale und lokale Behörden in der gesamten EU deutlich zurückgegangen. Zu diesem Schluss gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem aktuellen Bericht. Zwischen 2011 und 2021 hätten immer weniger Unternehmen an Vergabeverfahren teilgenommen, um öffentlichen Stellen ihre Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen anzubieten. Stattdessen hätten sich die Behörden häufig direkt an bestimmte Unternehmen gewandt.
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Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2024 erneut leicht steigen. Die ab Januar 2024 geltenden Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU (OJ L – C/2023/7642) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2023/2495 – 2497 und 2023/2510 vom 16. November 2023 gelten ab dem 01.01.2024 folgenden Schwellenwerte: