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Ein ungewöhnlich/unangemessen niedriges Angebot darf nicht bezuschlagt werden. Das regeln die § 60 Abs. 3 VgV…
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung – BASE sucht für den Standort Berlin ab…
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Nach der Rechtsschutz-RL 89/665/EWG müssen für den Fall von Verstößen gegen das EU-Vergaberecht oder gegen einzelstaatliche Umsetzungsvorschriften, Möglichkeiten einer wirksamen und raschen Nachprüfung bestehen. Die RL 89/665/EWG belässt den Mitgliedstaaten ein Ermessen bei der Wahl der vorgesehenen Verfahrensgarantien und der entsprechenden Formalitäten.
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Am 18.11.2015 findet die 23. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Im Fokus des Vergaberechts steht derzeit nicht nur die Vergabe von Bauleistungen für Flüchtlingsunterkünfte. In derselben Weise praktisch schwierig wie rechtlich umstritten sind Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Dienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte und Landeserstaufnahmeeinrichtungen.
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) weist mit Blick auf die Unterbringung von Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden darauf hin, dass auch die Beschaffung von nachhaltigen und längerfristig verwendbaren Unterkünften insbesondere in Holzbauweise geprüft werden sollte. Hierfür sprechen nicht zuletzt die immer häufigeren Meldungen zu überteuerten „Containerpreisen“ bei der Flüchtlingsunterbringung (z.B. „Containerhersteller verzehnfachen ihre Preise“; WELT vom 01.10.2015).
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“Für die im Zuge der Unterbringung der hohen Zahl von Flüchtlingen zu beschaffenden Leistungen stellten die aktuellen Wertgrenzen für das Land bezüglich der Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Kommunen bei der anschließenden weiteren Unterbringung keine hinreichende Erleichterung mehr dar”.
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Fünf weit verbreitete Irrtümer über die Grenzen des Vergaberechts Kommt die Sprache auf eine Markterkundung, läuten in vielen Vergabestellen die Warnglocken. Es herrscht die Überzeugung vor, eine Markterkundung sei generell unzulässig. Öffentliche Auftraggeber dürften nicht mit einzelnen Unternehmen über Auftragsinhalte oder mögliche Lösungen sprechen. Dies beeinträchtige den Wettbewerb und verletze das Gebot der Gleichbehandlung.
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Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat ein Rundschreiben (WiTechForsch II G Nr. 2/2015) zur Eignungsprüfung herausgegeben, abzurufen im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der ausgebuchte 2. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Zur Vorbereitung und Auswahl der angebotenen Workshops stellen wir Ihnen im Vorfeld des Kongresses heute den Workshop B.4: “IT-Vergaben – flexible Steuerungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren” vor.
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Eine Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis einer geforderten Betriebsstätte oder der Einhaltung einer maximalen Reaktionszeit genügt nicht, wenn gegen die inhaltliche Richtigkeit und Plausibilität der Eigenerklärung erhebliche Zweifel bestehen.
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Mecklenburg-Vorpommern ändert seinen Wertgrenzenerlass vom 19.12.2014 für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben für Leistungen zur Unterbringung, Sicherung, Versorgung oder Betreuung von Flüchtlingen. Für Bauleistungen wird die Grenze auf 4,5 Mio Euro angehoben. Sie finden die Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Wertgrenzenerlasses sowie den Erlass vom 19.12.2014 in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Am 18.11.2015 findet die 5. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Der Bundestag hat am 24. September 2015 mit dem Protokollerklärungsgesetz eine Regelung beschlossen, die Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und aus anderen Branchen gegenüber kommunalen Betrieben stark benachteiligt. Nach dem neuen § 2 b UStG werden Kommunalbetriebe künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit.