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Hessen hat am 9. März 2026 den Entwurf eines neuen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG 2026) vorgelegt,…
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Die angekündigte Überarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nimmt weiter Gestalt an. Bund und Länder verfolgen derzeit das…
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Der Europäische Ausschuss der Regionen begrüßt die für 2026 geplante Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien von 2014, da die aktuellen Verfahren nach Auffassung des Ausschusses zu komplex seien und lokale sowie regionale Behörden unter erheblicher Verwaltungslast und Ressourcenmangel leiden würden. Der Ausschuss fordert
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Mit dem Inkrafttreten des Datenverordnung-Anwendungs- und Durchsetzungsgesetzes (DADG) am 30. Mai 2026 verfügt Deutschland nun über den nationalen Rechtsrahmen zur Durchsetzung des EU Data Act. Für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen gewinnt der Data Act zunehmend an Bedeutung. Die neuen Regelungen sollen den Zugang zu industriellen Daten erleichtern, Datenportabilität fördern und Lock-in-Effekte bei Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten reduzieren.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Vergabeverfahren werden oft erst sehr spät angegriffen, wenn nämlich die Bieter, die nicht zum Zuge kommen sollen, eine entsprechende Vorabinformation nach § 134 GWB erhalten haben. Die unterlegenen Bieter argumentieren dann in der Regel damit, die Angebotswertung sei nicht vergaberechtskonform zustande gekommen. Das Online-Seminar „Die Angebotswertung im Vergabeverfahren“ vermittelt nicht nur den rechtlichen Rahmen der Angebotswertung von Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung. Vor allem werden anhand von Fallbeispielen die sich immer wieder stellenden praktischen Probleme bei der Angebotswertung beleuchtet und die dem Auftraggeber zustehenden gesetzlichen Spielräume dargestellt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Bayern stärkt Verteidigungsindustrie und vergaberechtliche Handlungsspielräume
Neues Gesetz zur Förderung der Verteidigungsindustrie in Kraft
Mit dem am 01. Mai in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der Verteidigungsindustrie in Bayern schafft der Freistaat vergabe-, bau- und förderrechtliche Erleichterungen für verteidigungsrelevante Vorhaben und stärkt zugleich die Möglichkeit, Beschaffungen unter Berufung auf wesentliche Sicherheitsinteressen im Sinne des Vergaberechts zu privilegieren. Für das Vergaberecht besonders interessant ist
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Unter dem Titel: „Viele Millionen für externe Berater: Bundesrechnungshof übt erneut Kritik an Rentenversicherung“ berichtet die Frankfurter Rundschau über die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an dem Einsatz von externer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Wiederholt kritisiere der Bundesrechnungshof „unnötige Ausgaben für strategische Beratung“. Im Zusammenhang mit einer Digitalstrategie sind ab 2019 für externe Beratungen 8,6 Millionen Euro an drei bekannte Beratungsunternehmen verausgabt worden. Hinzu kommen Ausgaben für digitale Transformation in Höhe von 4,4 Millionen Euro und jene für Vorhaben- und Projektmanagement über 3,2 Millionen Euro. Den Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie auf seiner Internetpräsenz.
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Im Jahr 2024 hat Deutschland 3,17 Prozent des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung ausgegeben (FuE-Quote) – ein neuer Höchststand. Die Bundesrepublik liege damit über dem OECD-Durchschnitt (2,72 Prozent) und dem EU-Durchschnitt (2,13 Prozent). Dies geht aus dem „Bundesbericht Forschung und Innovation 2026“ hervor,
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Hessen hat am 9. März 2026 den Entwurf eines neuen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG 2026) vorgelegt, der das alte HVTG aus dem Jahr 2021 (HVTG 2021) ablösen soll. Der Entwurf verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen Vergabeverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden, zum anderen soll das Vergaberecht als Instrument zur Förderung der Tariftreue gestärkt werden. Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, diese Ziele miteinander zu vereinbaren und die sich aus der Gesetzgebungskompetenz der Länder und dem Unionsrecht ergebenden Schranken zu wahren.
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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit.
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Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes“ plant das Land Berlin eine der umfangreichsten Reformen seines Landesvergaberechts seit Jahren. Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/3192) wurde von den Regierungsfraktionen von CDU und SPD in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und am 7. Mai 2026 in erster Lesung beraten. Damit befindet sich die Novelle derzeit im parlamentarischen Verfahren. Es folgen insbesondere die Ausschussberatungen sowie die zweite Lesung mit Schlussabstimmung. Deutlich höhere Wertgrenzen Kernstück der Reform ist die erhebliche Anhebung der Anwendungsgrenzen des BerlAVG. Künftig sollen die vergabespezifischen Landesvorgaben erst ab folgenden Schwellen greifen: Bauleistungen: 500.000 Euro (bisher 50.000 Euro) Liefer- und Dienstleistungen: 75.000 Euro (bisher 10.000 Euro) Damit fällt ein erheblicher Teil kleiner und mittlerer Beschaffungsvorgänge künftig aus dem unmittelbaren Anwendungsbereich der strengen landesrechtlichen Sonderregelungen heraus. Neuausrichtung beim Eignungs- und Nachweiswesen Besonders praxisrelevant dürfte die vorgesehene Neuausrichtung beim Eignungs- und Nachweiswesen werden. Künftig sollen im Regelfall zunächst Eigenerklärungen der Unternehmen ausreichen. Vollständige Nachweise sollen erst vor Zuschlagserteilung vom Bestbieter angefordert werden. Tariftreuepflicht als wesentlicher Punkt Trotz der Entlastungstendenzen enthält die Novelle keine Abkehr von sozialpolitischen Zielsetzungen. Im Gegenteil: Die Tariftreuepflicht wird in wesentlichen Punkten ausgeweitet. Künftig soll die Verpflichtung zur Zahlung tariflicher Entgelte bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro gelten. Zudem wird das maßgebliche Mindestentgelt schrittweise angehoben: 14,84 Euro ab 2026, 15,58 Euro ab 2027. Allerdings sieht der Entwurf zugleich Ausnahmen vor – etwa für reine Lieferleistungen oder sehr kurzfristige Dienstleistungen mit einer Dauer von maximal sieben Tagen. Der Gesetzgeber verweist hierbei ausdrücklich auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit. Kontrolle statt…
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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Ausgestaltung der Hochrisiko-Klassifizierung im Rahmen der KI-Verordnung (KI-VO) gestartet. Rückmeldungen können bis zum 23. Juni 2026 eingereicht werden.
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Innerhalb der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zählt die öffentliche Beschaffung zu einem der zentralen Handlungsfelder (BMUKN 2025). Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat im Rahmen der Umsetzung der NKWS die „AG Zirkuläre Beschaffung“ initiiert mit dem Ziel, konkrete Hilfestellungen zu diesem Thema zu erarbeiten.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die französische Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information (ANSSI) haben ihre Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung nationaler IT-Sicherheitszertifikate erneuert. Damit werden Zertifikate aus den deutschen BSZ-Verfahren („Beschleunigte Sicherheitszertifizierung“) weiterhin auch in Frankreich anerkannt – und umgekehrt die französischen CSPN-Zertifikate in Deutschland.
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Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2026 den Entwurf ihrer Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung (KI-VO) veröffentlicht. Die Leitlinien dürften erhebliche praktische Auswirkungen auf die öffentliche Beschaffung von KI-Systemen entfalten. Sie sollen Anbietern, Betreibern und Aufsichtsbehörden eine praktische Orientierung für die Anwendung der neuen Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten geben, die ab dem 2. August 2026 verbindlich gelten. Interessenträger können bis zum 3. Juni 2026 Stellungnahmen im Rahmen einer gezielten Konsultation einreichen.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Seit dem 1. Mai 2026 gilt das Bundestariftreuegesetz (BTTG) – und verändert die Spielregeln bei öffentlichen Bundesaufträgen grundlegend. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber des Bundes stehen vor der Frage: Was bedeutet das konkret für Vergabeverfahren, Kalkulation und Vertragsgestaltung? Klar ist: Der Gesetzgeber will die Tarifautonomie stärken und das Tarifvertragssystem stabilisieren – mit spürbaren Konsequenzen für die Praxis. Das Online-Seminar „DVNW-Brennpunkt: Das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG)“ am 22. Juni 2026 beleuchtet die praktischen Auswirkungen des BTTG aus vergabe- und arbeitsrechtlicher Perspektive und geben praxisnahe Handlungsempfehlungen für Bieter und öffentliche Auftraggeber. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Im Rahmen der neuen Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung treten EU-weit einheitlichere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in Kraft. Die Richtlinie führt moderne Vorschriften ein, um Korruption in der gesamten EU besser zu verhindern, aufzudecken und zu ahnden.
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Die angekündigte Überarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nimmt weiter Gestalt an. Bund und Länder verfolgen derzeit das Ziel, das Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte deutlich zu vereinfachen und stärker auf Beschleunigung, Digitalisierung und Praxistauglichkeit auszurichten. Im Mittelpunkt der Reform stehen insbesondere höhere Wertgrenzen, weniger Bürokratie sowie eine möglichst einheitliche Anwendung der UVgO in Bund und Ländern.
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Mit der Entwicklung, Beschaffung und Einführung von Laserwaffen bei der Marine soll eine Fähigkeitslücke geschlossen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5410) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5110) mit.
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EuGH zu produktbezogenen Verweisen: Zusatz „oder gleichwertig“ nun stets ein Muss?
EuGH, Urt. v. 16.04.2026 – C-568/24 – Sof Medica S.A.

Der EuGH präzisiert, wann öffentliche Auftraggeber auf konkrete Produkttypen Bezug nehmen dürfen und welche Rolle der Zusatz „oder gleichwertig“ spielt. Technische Spezifikationen müssen für einen Angebotsausschluss in der Auftragsbekanntmachung in den Auftragsunterlagen zwar nicht objektiv begründet veröffentlicht werden. Anforderungen an die technischen Spezifikationen in Bezug auf den Auftragsgegenstand dürfen jedoch nicht vorgesehen werden, ohne dass diese Anforderungen mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen werden, es sei denn, die Anforderungen ergeben sich auf der Grundlage der Auftragsunterlagen zwangsläufig aus dem Auftragsgegenstand.
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In Schleswig-Holstein wurde die Landesvergabeverordnung im Mai geändert und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Mai 2026 verkündet. Die Neuregelungen gelten damit zeitnah für neu beginnende Vergabeverfahren.
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Im brandenburgischen Vergaberecht zeichnet sich derzeit eine politische Neuausrichtung ab. Im Zentrum steht die Frage, wie öffentliche Auftragsvergaben künftig stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen gekoppelt werden können.











