Suchergebnisse für: „HOAI“
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Liebe Leserinnen und Leser, das Online-Seminar „Baurechtliche Probleme der öffentlichen Hand“ am 27. April 2026 gibt einen praxisnahen Einblick in die rechtliche Behandlung baurechtlicher Probleme, welche Projekte verzögern, Kosten explodieren lassen oder rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben können, und zeigt auf, wie Lösungsansätze aussehen können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Liebe Leserinnen und Leser, in dem Online-Seminar „Die Beschaffung von Personal über einen Personaldienstleister“ am 28. April 2026 gehen die Dozierenden der Frage nach, wie die Beschaffung von festangestellten Mitarbeitenden und flexiblen Personallösungen für den öffentlichen Sektor in der Praxis erfolgt. Anhand von Praxisfällen wird verdeutlicht, welche Beschaffungsstrategien zur erfolgreichen Personalgewinnung eingesetzt werden können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Auf sicheren Stufen – Stufenweise Beauftragungen rechtssicher gestalten
VK Westfalen, Beschl. v. 10.02.2025 – VK2-2/25

Stufenweise Beauftragungen gehören zur gängigen Praxis bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen. Sie ermöglichen dem Auftraggeber eine hohe Flexibilität und dienen der Steuerung von Haushaltsmitteln und Liquidität. Zudem geben gestufte Verträge den Auftraggebern die Möglichkeit, Projektfortschritte zu kontrollieren und – falls nötig – ohne Kostenfolge aus dem Vertrag auszusteigen. Doch welche vergabe- und vertragsrechtlichen Grenzen bestehen, insbesondere um den Bietern in einem Vergabeverfahren eine belastbare Kalkulation zu ermöglichen? Mit dieser Frage hat sich die Vergabekammer Westfalen mit Beschluss vom 10. Februar 2025 – VK 2 – 2/25 befasst (unter 1). Die Entscheidung gibt Anlass, die Anforderungen an die Ausschreibung von gestuften Verträgen anhand von Optionen, Bedarfs- und Wahlpositionen näher zu beleuchten (unter 2). Abschließend werden Hinweise für die Praxis gegeben, wie die Vergabe von gestuften Leistungen rechtssicher gestaltet werden kann (unter 3).
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Die Vergabestellen leiden unter Personalmangel. Schuld ist u.a. der demographische Wandel, krankheits- und schwangerschaftsbedingte Absenzen tun ihr Übriges. Die KI nimmt einem die Abwicklung von Vergabeverfahren noch nicht ab, und so stellt sich die Frage, wie eine Entlastung der Vergabestellen eingekauft, oder ob nicht gar ein Teil ihrer Aufgaben, wenn nicht gleich die ganze Einheit, outgesourct werden kann. Das Rechtsdienstleistungsgesetz erweist sich als die schärfste Schranke solcher Outsourcing-Bemühungen, zumindest wenn sie sich an nicht-anwaltliche Dienstleister richten.
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Regress der geförderten Kommune wegen Vergabefehlern ihres Entwicklungsträgers?
OVG NRW, Urt. v. 12.12.2024 – 10 A 2417/22

Eine geförderte Kommune kann gegenüber ihrer Entwicklungsträgerin vertragliche Schadenersatzansprüche während der regemäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB geltend machen. Ein Schadensersatzanspruch wegen der Rückforderung von Zuwendungen aufgrund von Vergabefehlern entsteht erst mit der Bekanntgabe des Widerrufs- und Rückforderungsbescheids der Zuwendungsgeberin gegenüber der Kommune.
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Sieht der Zuwendungsgeber in der Förderrichtlinie klare Begrenzungen hinsichtlich des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bspw. wie vorliegend eine Begrenzung der Beauftragung eines Ingenieurbüros auf die HOAI-Leistungsphase 6 vor, sind diese Vorgaben vom Zuwendungsempfänger einzuhalten. Anderenfalls liegt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor. Entscheidend ist, sofern eine entgegenstehende Verwaltungspraxis nicht ersichtlich ist, der (eindeutige) Wortlaut der Förderrichtlinie.
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Die Autobahn GmbH hat die positiven Erfahrungen aus einem Pilotprojekt jetzt zum Standard gemacht: Künftig sollen alle Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI auf der Grundlage eines Rahmenvertrages im Open-House-Verfahren vergeben werden.
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Am 20.03.2024 fand die 13. Sitzung der Regionalgruppe Köln des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) als Videokonferenz statt, bei der die Teilnehmenden über die „heißen Eisen“ Auftragswertschätzung bei Planungsleistungen diskutierten.
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Wie bei der letzten umfassenden HOAI Novelle 2013 sind auch im Rahmen des aktuellen Reformverfahrens gutachterliche Prozesse vorgesehen. Mit der Evaluierung der Leistungsbereiche der HOAI werden Anpassungen der Leistungsbilder und der Regelungen der Teile 1 bis 4 vorgeschlagen.
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Ein Bewilligungsbescheid wird nicht dadurch rechtswidrig, dass sich die Verwaltungspraxis später ändert. Die Rechtmäßigkeit eines Bewilligungsbescheides über eine Fördermaßnahme ist an der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung maßgeblichen Verwaltungspraxis zu messen. Eine spätere Änderung dieser Verwaltungspraxis lässt die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides grundsätzlich unberührt. Das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns ist nicht Gegenstand der Bestimmungen der §§ 23, 44 LHO-NW, sondern eine im Haushaltsrecht übliche Richtlinienbestimmung, mit der vorgenannten Bestimmungen für die Ermessenspraxis konkretisiert und handhabbar gemacht werden sollen.













