Suchergebnisse für: „HOAI“
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Dr. Volker Schnepel ist stellvertretender Geschäftsführer, Leiter der Rechtsabteilung und Syndikusrechtsanwalt bei der Bundesarchitektenkammer, für die er seit 2015 tätig ist. Im August 2020 schrieb Dr. Schnepel auf Vergabeblog (Vergabeblog.de vom 26/08/2020, Nr. 44824), dass nach Auffassung der Bundesarchitektenkammer (BAK) auch in Zukunft das Honorarrecht als wichtigster Maßstab für angemessene Planerhonorare erhalten bleibt – trotz EuGH-Urteil vom 4.7.2019 (vgl. Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456). Durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2020 wurde die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zum 01.01.2021 geändert. Vergabeblog hat sich bei der BAK nach den ersten Einschätzungen zur „neuen“ HOAI 2021 erkundigt.
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Das Auftragsberatungszentrum Bayern berichtet, dass am 01.01.2021 die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020 (BGBl. I S. 2636) in Kraft getreten ist. Mit Rundschreiben vom 03.02.2021 hat nun das Bayerische Staatsmi-nisterium des Innern, für Sport und Integration (StMI) auf deren wesentliche Neuregelungen hingewiesen. Diese betreffen insbesondere die für das Vergaberecht wichtige Frage des angemessenen Honorars und einer möglichen Aufklärungspflicht im Rahmen des § 60 VgV. Das Rundschreiben des StMi finden Sie hier.
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Die HOAI 2021 (siehe „Die neue HOAI 2021 – Die wesentlichen Neuregelungen“ auf Vergabeblog.de vom 12/10/2020, Nr. 45143) trat zum 1. Januar 2021 in Kraft und soll einen verlässlichen Orientierungsrahmen bieten. Das Verbändegespräch
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Die VK Nordbayern sah die Einwände gegen die festgelegten Kriterien nach Einreichung eines Teilnahmeantrags zwar als präkludiert an. Die Begrenzung der Teilnehmer anhand vergleichbarer Referenzprojekte müsse sich aber ohnehin nicht an § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV messen lassen. Es gehe schließlich nicht um die Eignung, sondern um die Begrenzung der Bewerber nach § 51 VgV. Hier stehe dem Auftraggeber ein weiter Ermessensspielraum zu.
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Zu den bestehenden gesetzlichen Sonderregelungen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen gibt es zur Vergabe von Planerleistungen auch hochaktuelle Rechtsprechung. Sie erhalten einen Überblick über die relevanten rechtlichen Regelungen in der VgV, der HOAI 2021 und dem BGB sowie über aktuelle Rechtsprechungsentwicklungen sowohl zum Vergabe- als auch zum Vertragsrecht. Informationen & Anmeldung
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Die Corona-Pandemie hat unser aller Leben und Alltag fortwährend fest im Griff. Im Frühjahr diesen Jahres war für das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) klar, dass die Überführung aller drei jährlich ausgerichteten Tagungen (Deutscher Vergabetag, IT- und Bau-Vergabetag) in ein digitales Format geboten ist, um diese nicht der Gefahr der Nichtdurchführbarkeit auszusetzen. Der 4. Bau-Vergabetag 2020 digital am 16.09.2020 stellte die Premiere dar – ein kurzer Rückblick.
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In seiner Sitzung vom 06.11.2020 hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter TOP 12 ohne Änderungen zugestimmt. Eine ausführliche Darstellung der bvevorstehenden Änderungen finden Sie auf Vergabeblog.de vom 12/10/2020, Nr. 45143. AHO, Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK), die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis. In einer gemeinsamen Pressemitteilung nehmen sie wie folgt Stellung:
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Klimawandel, Digitalisierung, bezahlbarer Wohnraum, Fachkräftemangel – Deutschland und Europa stehen nach Auffassung der Ingenieurinnen und Ingenieurevor großen Herausforderungen. Die Planerinnen und Planer seien bereit, sich diesen zu stellen. Zwingend erforderlich hierfür seien jedoch geeignete Rahmenbedingungen. Anlässlich der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung in Mainz haben die Ingenieurkammern der Länder ein Forderungspapier vorgelegt.
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Der Bundestag hat am 08.10.2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG; siehe auch Vergabeblog.de vom 21/07/2020, Nr. 44610) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.
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Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Hiermit setzt die Bundesregierung das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) um. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen (siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456).












