Suchergebnisse für: „HOAI“
-

Ein Gastbeitrag von Holger Schröder, Rödl & Partner Die abschnittsweise Beauftragung eines Architekten für ein und dasselbe Bauvorhaben stellt nur einen öffentlichen Auftrag dar und muss daher europaweit ausgeschrieben werden, wenn der geschätzte Auftragswert den jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwert überschreitet. Für die Ermittlung des Auftragswertes sind die einzelnen Architektenhonorare zu addieren, nicht getrennt zu berechnen. Die Aufteilung in einzelne Bauabschnitte und eine separate Beauftragung mit Architektenleistungen, die isoliert betrachtet den jeweils maßgeblichen europäischen Schwellenwert unterschreiten würden, stellt eine unzulässige Umgehung des europäischen Vergaberechts dar. Dies hat der EuGH in seinem Grundsatzurteil vom 15.3.2012 (Rs. C-574/10 „Gemeinde Niedernhausen“) entschieden.
-
Die neue Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wurde am 17.8.2009 im Bundesgestzblatt I Nr. 53 veröffentlicht und trat am 18. August in Kraft. Nach der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 sollte die HOAI systemkonform vereinfacht sowie transparenter und flexibler gestaltet werden. Neu ist insbesondere die Abkopplung der Honorarfestsetzung von den tatsächlichen Baukosten sowie eine lineare Anhebung der Honorarsätze um 10 Prozent – diese waren seit 1996 nicht mehr angepasst worden. In der kommenden Legislaturperiode soll die HAOI aber weiter reformiert werden.
-
Der Bundesrat hat am 12. Juni die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Diese sieht künftig vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Darüber hinaus gehende Beratungsleistungen können ebenso wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen frei vereinbart werden.
-
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den am 26. Februar 2008 vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zurückgezogen. Grund war die massive Kritik der Fachverbände auf der Verbändeanhörung im vergangenen April.
-
Still und leise, so scheint es, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für eine Neufassung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) veröffentlicht. Die Bundesarchitektenkammer hat sich bereits sehr kritisch geäußert und den Entwurf als „nicht praxisgerecht“ bezeichnet.












