Suchergebnisse für: „HOAI“
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Die Corona-Pandemie hat unser aller Leben und Alltag fortwährend fest im Griff. Im Frühjahr diesen Jahres war für das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) klar, dass die Überführung aller drei jährlich ausgerichteten Tagungen (Deutscher Vergabetag, IT- und Bau-Vergabetag) in ein digitales Format geboten ist, um diese nicht der Gefahr der Nichtdurchführbarkeit auszusetzen. Der 4. Bau-Vergabetag 2020 digital am 16.09.2020 stellte die Premiere dar – ein kurzer Rückblick.
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In seiner Sitzung vom 06.11.2020 hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter TOP 12 ohne Änderungen zugestimmt. Eine ausführliche Darstellung der bvevorstehenden Änderungen finden Sie auf Vergabeblog.de vom 12/10/2020, Nr. 45143. AHO, Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK), die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis. In einer gemeinsamen Pressemitteilung nehmen sie wie folgt Stellung:
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Klimawandel, Digitalisierung, bezahlbarer Wohnraum, Fachkräftemangel – Deutschland und Europa stehen nach Auffassung der Ingenieurinnen und Ingenieurevor großen Herausforderungen. Die Planerinnen und Planer seien bereit, sich diesen zu stellen. Zwingend erforderlich hierfür seien jedoch geeignete Rahmenbedingungen. Anlässlich der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung in Mainz haben die Ingenieurkammern der Länder ein Forderungspapier vorgelegt.
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Der Bundestag hat am 08.10.2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG; siehe auch Vergabeblog.de vom 21/07/2020, Nr. 44610) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.
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Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Hiermit setzt die Bundesregierung das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) um. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen (siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456).
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Nach dem Referentenentwurf des BMWi vom 7.8.2020 hat am 16.9.2020 das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf zur Änderung der HOAI beschlossen. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) sehen weiterhin Verbesserungsbedarf.
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Verfassungsbeschwerde aus Sachsen-Anhalt gegen die Neuregelung der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr scheitert an Subsidiaritätsvorgabe – die Umsetzung der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr in den Bundesländern nimmt Fahrt auf. Sachsen-Anhalt gehörte zu den ersten Ländern, die im Landesrettungsdienstrecht auf die 2016 eingeführte Bereichsausnahme vom Vergaberecht in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB reagierten. Die Verfassungsbeschwerde privater Anbieter direkt gegen das Landesgesetz scheiterte. Es muss zuerst der normale Rechtsweg beschritten werden, falls die gewünschten Konzessionen nicht erteilt werden.
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Die Erfahrungen in zahlreichen Kommunen in den vergangenen Jahren haben, nicht nur bei den allseits bekannten Großbauvorhaben, immer wieder Schwierigkeiten bei der kosten- und termingenauen Steuerung der eingebundenen Einzelgewerke aufgezeigt. Das erfolgversprechende Gegenmittel scheint häufig die GU-Vergabe zu sein, sofern sich diese im Einzelfall vergaberechtlich mit Blick auf das Mittelstandsgebot begründen lässt. Die aktuelle Baukonjunktur zeigt diesem Vorgehen, auch während der Corona-Pandemie, allerdings Grenzen auf.
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Honorare für Ingenieur– und Architektenleistungen werden künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21982) vor. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Juli 2019 (C-377/17, siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456) umgesetzt werden. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Zudem sieht der Entwurf davon unabhängige Änderungen im Vergaberecht vor.
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Im Rahmen des 4. Deutschen Bauvergabetags digital am 16.09.2020 wird die jüngere Geschichte und die nun bevorstehende Zukunft der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eine zentrale Rolle einnehmen. Der nachfolgende Blogbeitrag von Dr. Schnepel zeigt anknüpfend an einen Beitrag aus Januar diesen Jahres auf (siehe Vergabeblog.de vom 24/01/2020, Nr. 43053), dass nach Auffassung der Bundesarchitektenkammer (BAK) auch in Zukunft das Honorarrecht als wichtigster Maßstab für angemessene Planerhonorare erhalten bleibt – trotz EuGH-Urteil vom 4.7.2019 (vgl. Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456).