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Die Beschaffung innovativer Leistungen stellt öffentliche Auftraggeber vor einige Herausforderungen. In einer aktuellen Entscheidung befasst sich…
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Die Autobahn GmbH des Bundes sucht für die Niederlassung Südwest in Stuttgart-Obertürkheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n…
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag“ (19/9737) vorgelegt, mit dem der Bundestag dem „Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern“ zustimmen soll.
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„Der Bauaufschwung in Deutschland geht weiter – die deutlichsten Impulse kommen dabei von den öffentlichen Auftraggebern. Der Öffentliche Bau hat damit den Wohnungsbau als Konjunkturlokomotive abgelöst.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel, die in der neuesten Ausgabe des Aktuellen Zahlenbildes veröffentlichten Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft.
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Am 5. Mai 2019 ist Australien dem internationalem vergaberechtlichen Vertrag (GPA) beigetreten. Dies eröffnet europäischen Unternehmen zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten von geschätzten 69 Milliarden EUR jährlich.
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In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der EuGH die Bereichsausnahme in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB konkretisiert. Dabei hat der Gerichtshof einige stark umstrittene Auslegungsfragen beantwortet, während andere Fragen weiterhin offengeblieben sind. Was bedeutet das Urteil für die zukünftige Vergabe von Rettungsdienstleistungen?
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Können schriftliche Angebote nach einem dokumentenechten Scan sofort entsorgt werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das geänderte Brandenburgische Vergabegesetz ist zum 1. Mai in Kraft getreten. Unternehmen, die sich in Brandenburg um öffentliche Aufträge bewerben, müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab sofort einen Stundenlohn von mindestens 10,50 Euro zahlen – statt 9,19 Euro wie bisher.
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In einer aktuellen Pressemitteilung fordert die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. eine konsequente Modernisierung des Vergaberechts.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) verlost unter allen teilnehmenden Mitgliedern des DVNW 3 Freitickets für den 4. IT-Vergabetag am 15. Mai 2019 in Berlin. Was müssen Sie tun?
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Das Verhältnis des europäischen Vergaberechts zu anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem kollektiven Arbeitsrecht, führt immer wieder zu Streit. Der EuGH hat z.B. bereits mit Urteil vom 15.07.2010 (C-271/08 – Betriebliche Altersvorsorge) entschieden, dass die Durchführung eines zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung dem Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts grundsätzlich nicht entzogen ist. Im Kern
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Der europäischen Initative CEN/TC 461 – Public Procurement folgend, tagt der Arbeitsausschuss erstmalig am 13. Mai 2019 in Berlin. Ziel des Ausschusses ist, eine deutsche Beteiligung an dem europäischen technischen Komitee CEN/TC 461 „Public Procurement“ zu ermöglichen.
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Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes für das Bauhauptgewerbe zum Februar 2019 sollen die Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten die geleisteten Stunden gegenüber dem Vorjahresmonat, bei gleicher Anzahl von Werktagen wie im Vorjahr, um 25% erhöht haben.
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Web, Onlineservices und Clouddienste; Viel Potenzial für Kreativität und lösungsoffenes Denken im öffentlichen Sektor. Agenturen unterstützen hier in entscheidender Rolle. Doch die erfolgreiche wirtschaftliche Zusammenarbeit setzt Kenntnis und Verständnis auf beiden Seiten voraus. Ziel des 4. IT-Vergabetag am 15. Mai 2019 in Berlin ist es, diesen Dialog zu unterstützen.
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Wenn Vergabeverfahren preislich aus dem Ruder laufen, setzen Auftraggeber ihre Hoffnungen oft auf eine Aufhebung. Doch ab wann ist dies gefahrlos möglich? Bei Überschreitungen der eigenen Kostenschätzung um 80 %, wie etwa in einem Fall des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.05.2013 , Az: 11 Verg 4/13), liegt eine Aufhebung natürlich nahe. Doch die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden zeigt auf, dass auch schon weitaus geringere Abweichungen ausreichen können – selbst, wenn die Kostenschätzung möglicherweise Defizite hat.
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Mit der Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger ist seit dem 09.04.2019 der überarbeitete 1. Abschnitt der VOB/A 2019 auf Landesebene anzuwenden.
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Was passiert, wenn die eVergabe-Plattform nicht erreichbar ist, ein Angebot zurückgezogen wurde und ein neues Angebot nicht hochgeladen werden konnte? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.