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Die EU-Kommission hat am 07.03.2019 beschlossen, Aufforderungsschreiben an sieben Mitgliedstaaten (Österreich, Frankreich, Deutschland, Polen, Portugal, Schweden…
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Die Stadt Mannheim bietet ab sofort zum Aufbau eines Compliance-Teams zwei Positionen jeweils als Compliance-Beauftragte/n Senior…
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Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr RA Michael Pilarski.
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Soll lediglich eine beschränkte Anzahl an Unternehmen zur Angebotsabgabe nach einem Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, kann die „Geplante Mindestzahl“ und eine „Höchstzahl“ in Kapitel II.2.9 der Auftragsbekanntmachung angeben werden. Darf von dieser bekanntgemachten Höchstanzahl nachträglich nach oben abgewichen werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer nächsten Fachseminare im Vergaberecht. Viele neue & aktuelle Themen werden in den Seminaren vermittelt und diskutiert. Ein Blick in das Programm lohnt sich!
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Es reicht nicht, wenn sich der Bieter Eignungsanforderungen selbst aus verlinkten Unterlagen heraussuchen kann. Seit April 2016 sind die Vergabeunterlagen direkt abrufbar über einen Link bereitzustellen. Hieraus folgt jedoch nicht, dass der eigentliche Bekanntmachungstext nun darauf reduziert werden könnte, dass jeweils auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen wird. Dies gilt insbesondere für die Bekanntmachung der Eignungskriterien und der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Unterlagen.
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Rund 640 Seiten stark ist die aktuelle „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) 2018“. Als umfassende Handlungshilfe für die IT-Beschaffung, sollte man sie in jeden Fall kennen und anwenden können. Unser Seminar führt in die Systematik der UfAB ein und vermittelt anhand praxisnaher Beispielfälle das notwendige Wissen für die Praxis, um optimale Ergebnisse in der IT-Beschaffung erzielen zu können. Informationen & Anmeldung
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Die Aufhebung einer Ausschreibung setzt keinen in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannten Aufhebungsgrund voraus. Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt.
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Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr Hans-Peter Müller.
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Zuschlagskriterien die den Markt zum Vorteil von vielen Bietern öffnen, jedoch zum Nachteil eines ehemaligen Monopolisten, sind nicht diskriminierend, sondern dienen dem vergaberechtlichen Ziel des grötßmöglichen Wettbewerbs.