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In der Praxis öffentlicher Auftraggeber spielen Zertifikate, Gütezeichen und Normen sowohl im Rahmen der Leistungsbeschreibung als…
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Am Nürnberger Standort ist bei Rödl und Partner in dem Public Services-Team um unseren Autor Herrn…
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Am 3. Dezember 2014 fand in den Räumen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek die 17. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg statt. An der Sitzung nahmen ca. 20 Personen aus Wirtschaft und seitens der öffentlichen Hand teil.
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Die Festlegung und Prüfung der Eignungsanforderungen ist in Vergabeverfahren neben der Bestimmung und Anwendung der Zuschlagskriterien die wichtigste verfahrensleitende Entscheidung öffentlicher Auftraggeber. Dabei sind die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit der Bieter sowie in personaler Hinsicht deren Zuverlässigkeit zu prüfen. Die Beurteilung der Zuverlässigkeit beinhaltet eine Prognoseentscheidung, in die ein öffentlicher Auftraggeber auch Erfahrungen aus der Vergangenheit einbeziehen darf. Ein Auftraggeber, der selbst keine eigenen Erfahrungen mit dem betreffenden Bieter gemacht hat, kann grundsätzlich gesicherte Erkenntnisse eines beauftragten Fachbüros heranziehen, darf diese Erfahrungen aber nicht ungeprüft übernehmen.
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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Rüdiger Grube haben am 12.1.2015 die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) zur Modernisierung des Schienennetzes unterzeichnet. Damit steht bis 2019 die Rekordsumme von 28 Milliarden Euro für die bestehende Schieneninfrastruktur bereit. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bahn, anspruchsvollere Qualitätsvorgaben einzuhalten.
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In Deutschland existiert keine einheitliche Statistik zum öffentlichen Auftragswesen. Das soll sich ändern.
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Verbieten die neuen EU-Richtlinien eine Registrierung des Bieters auf den Vergabeplattformen vor Zugriff auf die Vergabeunterlagen? Dies würde nicht nur einen unterschiedlichen Prozess von nationalen und EU-weiten Vergaben bedeuten.
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In polnischen Ausschreibungsverfahren kann der Auftraggeber vom Bieter verlangen, dass dieser eine bezahlte Versicherungspolice vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Bieter eine Haftpflichtversicherung für die Ausübung seiner mit dem Ausschreibungsgegenstand im Zusammenhang stehenden Gewerbetätigkeit besitzt. Die entsprechende Vorschrift des polnischen Vergaberechtes sieht weiterhin vor, dass der Auftraggeber im Falle des Fehlens einer Police die Vorlage eines anderen Dokumentes fordern kann, aus dem sich der Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ergibt.
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Das in Berlin ein grundsätzliches Problem mit öffentlichen Bauten besteht, haben die Berliner längt resigniert zur Kenntnis genommen: Dabei ist es gar nicht der Flughafen, sondern die Vielzahl von Einzelprojekten, bei denen offenbar jede Planung fehlt geht:
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„Das NTVergG findet unabhängig davon, wo die Leistung erbracht wird, Anwendung. Entscheidend ist allein, dass ein niedersächsischer öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag vergibt“, so Drs. 17/1849 der Niedersächsischen Landesregierung. Die Landes-FDP wollte aber ganz genau wissen, “in welchen Staaten […] müssen oder dürfen öffentliche Auftraggeber bei einem räumlich uneingeschränkten Anwendungsbereich das NTVergG anwenden?”
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446419-2014. Das war zum Veröffentlichungstag, 31.12.2014, die höchste Dokument-Nummer vergangenen Jahres im Tenders Electronic Daily (kurz: TED). Gegenüber 443.079 Veröffentlichungen im Jahr 2013 (siehe Artikel des Autors, Vergabeblog.de vom 06/01/2014, Nr. 17861 ) eine Steigerung um weniger als 1 %!
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Am 21.01.2015, 17.30 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Die Bezirksregierung Münster hat zum 1. Januar 2015 eine erweiterte Funktion im Bereich der Prüfung von Vergabeverfahren übernommen.
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Am 1. Dezember 2014 fand die 4. Sitzung der Regionalgruppe Rhein-Main des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird LLP in Frankfurt statt. Die Veranstaltung wurde von Herrn Rechtsanwalt Stefan Breider (Bird & Bird LLP) moderiert, der die Vertretung des Regionalgruppenvorsitzenden, Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Heiko Höfler (Bird & Bird LLP), übernahm.
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Die in der Entscheidung enthaltene Bewertung der Vergabekammer Baden-Württemberg zu der Frage, ob ein Auftrag zur Sanierung der Straßenbeleuchtung einschließlich Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten ein Bauauftrag ist oder als Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrag der VOL/A EG unterfällt, ist lesenswert und stellt ein Musterbeispiel für die Abgrenzung von Bauaufträgen gegenüber Liefer- und Dienstleistungsaufträgen dar.
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Die Bundesregierung hat am 7. Januar die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Kabinett beschlossen.
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Mehr Transparenz zum Verhandlungsstand des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der USA (TTIP) wurde versprochen. Mit der Veröffentlichung löst die Kommission das von ihr zugesagte Versprechen nach mehr Transparenz in den Verhandlungen ein. So ist es jedenfalls auf der Internetseite der Europäischen Kommission zu lesen.
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Wir freuen uns, mit BEITEN BURKHARDT einen weiteren Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. BEITEN BURKHARDT ist eine in Deutschland gegründete und weltweit tätige Wirtschaftskanzlei.
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Auftraggeber, die ein Angebot wegen ungewöhnlich niedriger Preise als unauskömmlich ausschließen wollen, haben es meist schwer: dies schon deswegen, weil das Vergaberecht Unterkostenangebote für sich genommen nicht verbietet und Bieter im Grundsatz Kalkulationsfreiheit genießen. Eine bessere Handhabe gegen Dumpingangebote bieten meist (grundsätzlich zulässige) Kalkulationsvorgaben, die bei Abweichungen zum Ausschluss führen
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Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort (18/3528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3358) eine Übersicht über neu begonnene Straßenbauprojekte des Bundes. (Quelle: Bundestag)
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Die INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde Ende 2014 in die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfirmiert und hat ihren Sitz geändert. Auch unter neuem Namen bleibt die Münchner Kanzlei dem DVNW als Förderer erhalten.
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Mit Unterstützung der Europäischen Union hat die Europäische Vereinigung der Sicherheitsdienste (CoESS) und UNI-Europa ein Handbuch „Qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen beschaffen“ veröffentlicht.