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Das OLG Düsseldorf hat gegenüber dem DVNW bestätigt, dass Dr. Christine Maimann die neue Vorsitzende Richterin des…
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Die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek sucht zur Erweiterung des Teams Öffentlicher Sektor und Vergabe in…
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Ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bleiben einem Unternehmen gemäß § 101 b Abs. 2 GWB nur 30 Kalendertage, um eine unzulässige „de facto“-Vergabe mit einem Nachprüfungsverfahren anzugreifen und die Unwirksamkeit des Vertrags feststellen zu lassen. Danach ist ein entsprechender Antrag unzulässig. Die Frist beginnt aber grundsätzlich nicht schon bei Kenntnis allein der tatsächlichen Umstände, erforderlich ist auch eine laienhafte Wertung als Vergaberechtsverstoß. Das OLG München hat diese Anforderung der rechtlichen Wertung nun offenbar eingrenzend ausgelegt (OLG München, Beschluss vom 13.06.2013, AZ.: Verg 1/13).
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Der Bund will im kommenden Jahr erheblich weniger Geld ausgeben als noch in diesem Jahr. Wie aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (17/14300) hervorgeht, werden im nächsten Jahr Ausgaben von 295,4 Milliarden Euro angesetzt. In diesem Jahr sollen es 310 Milliarden Euro werden. Größter Einzeletat bleibt auch im nächsten Jahr „Arbeit und Soziales“.
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Angesichts knappen Wohnraums und explodierender Mieten wird derzeit in vielen deutschen Städten über Sozialwohnungsquoten zwischen 15 % und 30 % bei Neubauvorhaben diskutiert. Die Modelle variieren dabei im Einzelnen stark. Gemeinsam ist Ihnen jedoch, dass privaten Investoren im Gegenzug für die Schaffung neuer oder erweiterter Baurechte die Pflicht zum Bau oder zur Finanzierung eines bestimmten Anteils an Wohnungen für einkommensschwache Bevölkerungsschichten auferlegt werden soll. Dass dieses Thema kein spezifisch deutsches ist, zeigt eine Entscheidung des EuGH vom Mai diesen Jahres, die hier bislang v.a. unter der Überschrift „Einheimischen-Modell“ rezipiert wurde. Neben den zweifellos wichtigen Klarstellungen zu den europarechtlichen Grenzen solcher Modelle zur Bevorzugung einheimischer Eigenheimbauer, enthält das Urteil aber auch interessante Ausführungen zu der Frage, wann Auflagen zu sozialem Wohnungsbau zur Annahme eines öffentlichen Bauauftrags führen:
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Das Bundesfinanzministerium hat am 14. August 2013 dem Kabinett den 24. Subventionsbericht der Bundesregierung vorgelegt. Der Bericht stellt die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2011 bis 2014 dar. Der Subventionsbericht wird alle zwei Jahre vorgelegt.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt eine “Studie über die wirtschaftliche Effizienz und rechtliche Wirksamkeit der Nachprüfungs- und Rechtsbehelfsverfahren für öffentliche Aufträge in der EU” aus.
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Nachdem die Erlasse für die Stoffpreisgleitklauseln für den Einsatz von Stahl in Bauverträgen des Bundes über 2011 nicht verlängert wurden, sind jetzt durch den Austausch des Formblattes 225 und die Einführung der Richtlinie zum Formblatt 225 des Vergabe- und Vertragshandbuches für Bauleistungen (VHB) neue Regelungen beim Abschluss längerfristiger Verträge über Bauleistungen des Bundeshochbaus zu beachten. Nähere Informationen enthält das Rundschreiben des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 23. Juli 2013 hier. (Quelle: HK Hamburg)
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Die EVB-IT Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates des Bundes, der auch die Autorin dieses Beitrags, Frau Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff von der IT-Recht Kanzlei angehört, hat nach der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrages, Version 2, ihre Arbeiten an dem geplanten EVB-IT Servicevertrag kurz unterbrochen und den EVB-IT Systemvertrag auf einen Mustervertrag allein für werkvertragliche Leistungen rund um Software gekürzt. Nach Abstimmung mit dem ITK-Branchenverband BITKOM konnte dieser neue Mustervertrag am 09.07.2013 veröffentlicht werden. Eine ausführliche Darstellung:
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Über die Entwicklung der Anzahl der Gerichtsverfahren bei der Konzessionsvergabe für Strom- und Gasnetze will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/14438) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, in wie vielen Kommunen diese Konzessionen ausgelaufen sind oder in den kommenden Jahren auslaufen werden. Weiter interessiert die Abgeordneten u.a, wie viele Verfahren gegenwärtig dazu an deutschen Gerichten anhängig sind (Quelle: Bundestag).
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Die Speyerer Vergaberechtstage sind eine der wichtigsten Veranstaltungen im vielfältigen Zoo der vergaberechtlichen Fortbildung. Im Gespräch zwischen Praktikern aller mit dem öffentlichen Beschaffungswesen befassten Kreise und der Wissenschaft sollen Trends analysiert und Antworten auf praxisrelevante aktuelle Fragen des Vergaberechts gegeben werden. Zum Programm und Anmeldung.
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Die öffentliche Hand soll künftig beim Einkauf von IT-Hardware soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten. Der Hightech-Verband BITKOM und das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern haben sich über die Kriterien für öffentliche Ausschreibungen geeinigt. Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, präsentierten heute eine entsprechende Mustererklärung für Anbieter (Foto). Es ist die erste Branchenvereinbarung dieser Art.
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Derzeit gibt es 20 offiziell anerkannte Fachanwaltschaften vom Agrar- bis zum Transportrecht, nicht jedoch für das Vergaberecht. In der Anwaltschaft des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hatte sich deshalb eine Initiative gegründet, dies zu ändern. Nun ist ein erster, wichtiger Schritt auf dem Weg dahin vollbracht.
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Am 1. August trat in Schleswig-Holstein das neue Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden.
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Kann ein Hersteller den Wettbewerb beeinflussen? Dies hatte aktuell die Vergabekammer Südbayern (Beschluss v. 05.06.2013, Z3-3-3194-1-12-03/13) zu entscheiden. Die Vergabestelle verlangte in einer Ausschreibung im Bereich der Funktechnologie die Kompatibilität mit den bisher eingesetzten Produkten – und damit zwingend entsprechende lizenzrechtliche Vereinbarungen mit dem Hersteller der bereits vorhandenen Produkte, der allerdings nicht mit allen Bietern kooperieren wollte.
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Mit dem „Ausmaß der Vergabe von Aufträgen der Bundesregierung an externe Dritte“ beschäftigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/14370). Darin erkundigen sich die Abgeordneten, welche Bedeutung die Bundesregierung für ihre Arbeit der Auftragsvergabe an externe Dritte zumisst. Auch wollen sie wissen, welche Aufträge durch die Regierung in der auslaufenden 17. Legislaturperiode an externe Dritte vergeben wurden. (Quelle: Bundestag)
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Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung bietet öffentlichen Auftraggebern (Auftraggeber) insbesondere bei häufig wiederkehrenden, gleichartigen Bedarfen die Möglichkeit einer relativ schnellen, flexiblen, ressourcenschonenden und damit effizienten Beschaffung. Dementsprechend wird von den Auftraggebern u.a. auch im Hinblick auf das Gebot der sparsamen Mittelverwendung gerne und umfangreich von der Möglichkeit des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen Gebrauch gemacht. Die tägliche Bewirtschaftung stellt die zuständigen Stellen dann jedoch gelegentlich vor erhebliche Herausforderungen und vergaberechtliche Probleme, die zum Teil bisher auch in der Fachliteratur ein Schattendasein fristen. Der folgende Beitrag geht nach einer kurzen Darstellung ausgewählter vergaberechtlicher Grundlagen an Hand von Beispielsituationen der Frage nach, ob sich der Auftraggeber im Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A in der Ausgabe 2009 (VOL/A) in diesen Situationen noch innerhalb oder an den rechtlichen Grenzen bewegen würde oder diese bereits überschritten wären.
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Das Bundeskartellamt hat im Schienenkartellfall weitere Bußgelder gegen acht Unternehmen in Höhe von insgesamt 97,64 Mio. Euro verhängt.
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Die aktuellen Kompromisstexte der EU-Richtlinienentwürfe (klassische Richtlinie und Konzessionsrichtlinie), d.h. das Ergebnis des sog. Trilog-Verfahrens, mit Stand 12. Juli 2013 finden Sie zum Abruf im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), dort in der Bibliothek.
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Update: Erwartungsgemäß wurde am 31.07.2013 die „siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (7. ÄndVOVgV) vom Bundeskabinett beschlossen.
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Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) treibt die nachhaltige Beschaffung im eigenen Bereich voran. Ziel ist die Umstellung der Beschaffung von vorrangig ökonomischen auf nachhaltige Kriterien im Geschäftsbereich des BMELV.
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Da die Erfahrungen mit der eVergabe in Bayern für Auftragnehmer und Auftraggeber durchwegs positiv seien als auch die notwendige Akzeptanz bei den Unternehmen gegeben sei, wird die Bayerische Staatsbauverwaltung ab 1. Oktober 2013 bei europaweiten Ausschreibungen mit einem geschätzten Auftragswert ab 100.000 Euro (netto) nur noch digitale Angebote zulassen. Hierfür benötigen Firmen die qualifizierte digitale Signatur in Verbindung mit einem Kartenlesegerät oder einem Softwarezertifikat. (Quelle: Handelskammer Hamburg)