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In dem ersten Teil dieses Beitrags hat unser langjähriger Autor Dr. Roderic Ortner den Lesern einen…
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Das Klinikum Passau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Koordinator (w/m/d) Zentrale Vergabestelle in Vollzeit zum Aufbau…
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Am 5. Mai findet in Berlin das „Grundlagenseminar Vergaberecht“ statt. In diesem Einsteigerseminar erhalten Sie in kompakter Form das notwendige Rüstzeug für die nationale und EU-weite Vergabepraxis. Das Seminar richtet sich aber nicht nur an Einsteiger, sondern auch an Personen, die über Vorkenntnisse verfügen, diese auffrischen bzw. ein sauberes Grundlagenwissen aufbauen wollen.
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FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt (m/w) für den Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Vergaberecht am Standort Frankfurt/ M. zur Festanstellung in Vollzeit. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie in unserem Stellenmarkt.
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Selten wird man vom Gesetzgeber rechts überholt. So aber hier geschehen. Fast zeitgleich mit der Veröffentlichung meines Beitrags zum neuen Wettbewerbsregister auf Vergabeblog.de vom 31/03/2017, Nr. 30240 beschloss das Bundeskabinett am 29.03.2017 über einen geänderten Gesetzesentwurf, der diverse Verbesserungen – auch zu den von mir gerügten Unzulänglichkeiten – enthält, die ich Ihnen hier in aller Kürze zur Kenntnis geben möchte.
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Keine Rügepräklusion des Bieters bezüglich Vorgaben in Vergabeunterlagen zu Nebenangeboten und kein Ausschluss bei Vermischung der Vergabestelle von Aufklärungsfragen und nachgeforderten Erklärungen.
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Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber, auch wenn nur ein geringer Teil ihrer Tätigkeit im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art umfasst. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften stehen im Spannungsverhältnis zwischen öffentlicher Daseinsvorsorge und wettbewerbsorientierter marktwirtschaftlicher Tätigkeit in einem herausfordernden Marktumfeld. Wann für sie der persönliche Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts eröffnet ist, hat nunmehr das OLG Brandenburg entschieden.
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Staatliche Förderung ist sowohl für private Unternehmen als auch für öffentliche Träger eine Möglichkeit, Projekte und Investitionsvorhaben nicht vollständig selbst finanzieren zu müssen, sondern als Zuwendungsempfänger von einer Fremdfinanzierung zu profitieren.
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Vergabeblog-Autorin Rechtsanwältin Monika Prell (Profil im DVNW), bisher bei Bitkom Consult, Berlin, wechselte im April 2017 zu SammlerUsinger. Sie berät sowohl öffentliche Auftraggeber bei der Strukturierung und Durchführung von Vergabeverfahren als auch Unternehmen bei der Gestaltung der Angebote und der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
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Die Praxis der Vergabe von Planungsleistungen steht vor einem Paradigmenwechsel. Im Zentrum steht die kontrovers diskutierte Frage, ob Planungsleistungen unterschiedlicher Leistungsbilder für die Berechnung des Auftragswerts zusammenzurechnen sind. Das OLG München hat als erstes deutsches Obergericht entschieden, dass die Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Planung der technischen Gebäudeausrüstung für ein einheitliches Bauvorhaben grundsätzlich als gleichartige Leistungen anzusehen und damit für die Schwellenwertberechnung zu addieren sind.
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Mit Ökostrom kann die öffentliche Hand aktiv die Energiewende fördern. Eine nun aktualisierte Arbeitshilfe des Umweltbundesamtes hilft bei der Beschaffung. Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen.