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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde mit der Vergaberechtsreform 2016 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in…
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Die Sozietät Köhler & Klett sucht für die weitere Entwicklung der Kanzlei für den Standort Köln…
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Bitte vormerken: Am 19./20. Oktober findet im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin der 4. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt, zu dem wir Sie schon jetzt herzlich einladen. Anmeldungen sind bereits möglich. Profitieren Sie dabei von unserem attraktiven Frühbucherrabatt!
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Die Bundesregierung lehnt einen Großteil der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zum einfachgesetzlichen Gesetzespaket zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab.
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Reicht ein Bieter nach einem ersten Angebot innerhalb der Angebotsfrist ein weiteres Angebot ein, ist das in der Regel nicht als weiteres Hauptangebot, sondern als Angebot verbunden mit der stillschweigenden Rücknahme des zeitlich frühen Angebots auszulegen.
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Der 1. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 16. Februar in Berlin begann früh am Morgen zunächst mit einer Hiobsbotschaft. Das Bodenpersonal der Berliner Flughäfen streikte mal wieder. Kurzfristige Absagen von Teilnehmern und – noch schlimmer – Referenten drohten.
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Große Sorgfalt müssen Auftraggeber im Rahmen der Angebotswertung nicht nur auf die Bewertung qualitativer Aspekte legen, wie die aktuelle Debatte um die Schulnoten-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zeigt. Auch solche Kriterien, die sich grundsätzlich arithmetisch und damit rein rechnerisch darstellen lassen, können in der Praxis der Vergabestellen Schwierigkeiten bereiten.
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Eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe setzt nicht zwingend voraus, dass der öffentliche Auftraggeber auch an der Geschäftsführung seiner eigenen GmbH beteiligt ist. Umgekehrt ist nicht jedes öffentlich beherrschte Unternehmen „inhousefähig“, insbesondere, wenn es auch für private Dritte tätig wird.
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In Vergabeverfahren in Baden-Württemberg wird seit Jahresbeginn der allgemeine Mindestlohntarif angewendet.
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Am 28.02.2017 findet die 22. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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60 Millionen hat es gekostet, das IT-Projekt ROBASO der Bundesagentur für Arbeit (BA), welches 14 verschiedene Anwendungen der Behörde auf einer Plattform bündeln sollte. Im Praxistest ist es jedoch durchgefallen.
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Bieter müssen ihr Angebot so kalkulieren und entsprechende Angaben machen, dass der Auftraggeber nachvollziehen kann, ob mit der angebotenen Leistung die nachgefragten Leistungen objektiv ausreichend erbracht werden kann. Gibt ein Bieter zum Beispiel keine (nach Auffassung des Auftraggebers!) ausreichende Anzahl an Servicekräften für eine nachgefragte Leistung an, ist sein Angebot wegen Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen auszuschließen.