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Ist das das Ende der Ex-ante Transparenzbekanntmachung?
OLG Dresden, Beschl. v. 28.08.2025 – Verg 1/25
Das OLG Dresden äußert sich zu den Anforderungen einer wirksamen Ex-ante Transparenzbekanntmachung: In seiner Entscheidung macht das Gericht deutlich, dass die Vorarbeiten eines öffentlichen Auftraggebers zur Begründung von z.B. technischen Alleinstellungsmerkmalen im Rahmen von Ex-ante Bekanntmachungen fast genauso hoch sind, wie ohne selbige. Insbesondere betont nun auch das OLG Dresden die Verpflichtung zu einer europaweiten Marktrecherche. Darüber hinaus überrascht, dass für die gerichtliche Prüfung des Vorliegens solcher Gründe allein die Ausführungen in der Ex-ante Bekanntmachung relevant sind und auch im Nachprüfungsverfahren nur sehr eingeschränkt ergänzt werden können. Rein praktisch gesehen könnte angesichts der Entscheidung das bisher beliebte Instrument der Ex-ante Transparenzbekanntmachung für Auftraggeber nicht mehr so attraktiv sein, um innerhalb von 10 Tagen „Sicherheit“ zu haben. Zumindest wäre eine Ex-post Bekanntmachung immer auch erforderlich, um die sechs-Monatsschwelle der Unsicherheit auf insgesamt 40 (10 + 30) Tage zu reduzieren.
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Wir laden Sie im Namen der Co-Vorsitzenden der Regionalgruppe Hamburg, Dr. Martin Schellenberg (Heuking Kühn Lüer Wojtek) und Dr. Dietrich Drömann (GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberate), herzlich zur 62. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg ein. Die Sitzung findet am 15. Oktober 2025 vor Ort in Hamburg statt.
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Der VDMA vertritt 3.600 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Sein Hauptgeschäftsführer kritisiert den Entwurf zum Bundestariftreuegesetz und erkennt in dem Entwurf eine „Diskriminierung von inländischen Unternehmen“.
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Rückblick: Das war der EVB-IT Thementag 2025
Der erste EVB-IT Thementag des DVNW bot spannende Einblicke, wertvolle Impulse und Austauschmöglichkeiten rund um die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen
„EVB-IT für die Digitalbeschaffung von morgen – was kommt und was das für die Praxis bedeutet“ – unter diesem Motto fand der erste EVB-IT Thementag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 17. September 2025 in Berlin statt.
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Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 26. September 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gebilligt. Es schafft die Grundlage für zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche.
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Das Online-Seminar „Planungsleistungen im Offenen Verfahren“ am 10. Oktober 2025 gibt einen Überblick über die Grundlagen für eine erfolgreiche Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Offenen Verfahren. Insbesondere werden die beiden Verfahrensarten „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ sowie „Offenes Verfahren“ vergleichend gegenübergestellt und diejenigen gesetzlichen Stellen, an denen sich die „Weichen“ für die Möglichkeit einer Vergabe im Offenen Verfahren befinden, erläutert. Sie möchten mehr erfahren? Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Beschaffungen militärischer Ausstattung vergaberechtlich beschleunigen und flexibler gestalten.
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 das Haushaltsgesetz 2025 gebilligt. Aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition im Bund im November 2024 konnte dieser nicht rechtzeitig verabschiedet werden, sodass bis jetzt die vorläufige Haushaltsführung galt.
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Deutscher Vergabetag 2025: Nur noch wenige Tickets verfügbar!
Jetzt letzte Tickets für den Deutschen Vergabetag am 13. & 14. November 2025 in Berlin sichern – es lohnt sich!
Nutzen Sie noch die Möglichkeit, eines der letzten Tickets für den Deutschen Vergabetag 2025, der Leitveranstaltung für öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberecht, am 13. und 14. November 2025 im Maritim proArte Hotel Berlin, zu erwerben. Der Deutsche Vergabetag war bisher in jedem Jahr ausgebucht. Es erwarten Sie
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Am 19.03.2025 legte die EU-Kommission das „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ vorgelegt. Darin legte sie die notwendigen Schritte für den Aufbau der europäischen Verteidigung fest. Zur Umsetzung hat die Kommission nun den „Defence Readiness Omnibus“ vorgelegt. Er umfasst sechs Rechtsakte und Instrumente zur Optimierung von Beschaffung, Genehmigung, Berichterstattung, Wettbewerb und Zugang zu Finanzmitteln im Verteidigungssektor. Auch die Richtlinie 2009/81/EG soll in wesentlichen Punkten angepasst werden.