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Porto ohne Umsatzsteuer? – Zur Angebotsprüfung bei Postdienstleistungen
VK Bund, Beschl. v. 16.06.2025 – VK 2-39/25
Öffentliche Auftraggeber sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn sie ihren Postausgangsverkehr öffentlich ausschreiben, könnten sie erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielen, wenn das Porto für die Postsendungen ohne gesetzliche Umsatzsteuer abgerechnet würde. Postalische Grundversorgungsleistungen (Universaldienstleistungen) können gemäß den umsatzsteuergesetzlichen Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Ob und inwieweit das Porto für diese Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer angeboten werden darf, war Gegenstand einer aktuellen Entscheidung der Vergabekammer des Bundes.
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Das neu eingerichtete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) kann im Jahr 2026 mit etwas weniger Mitteln für seine digitalpolitischen Vorhaben rechnen als im laufenden Jahr. Ein Einzelplan für das Haus von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) liegt im Etatentwurf für den Haushalt 2026 (21/600) allerdings noch nicht vor.
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PDF/UA und digitale Barrierefreiheit – Pflicht statt Kür im öffentlichen Sektor
Ein Gastbeitrag unseres Seminar-Partners Atos
Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit ist eindeutig – und doch zeigt sich in der Praxis: Öffentliche Stellen tun sich mit der Umsetzung digital zugänglicher Dokumente weiterhin schwer. Dabei ist der Handlungsbedarf hoch, denn Standards wie ISO 14289-1 (PDF/UA) und DIN EN 301 549 sind längst für den Öffentlichen Sektor verpflichtend.
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Die Europäische Kommission hat die erste Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) eingeleitet. Als ersten Schritt dieser Überprüfung bittet die Kommission interessierte Parteien um Rückmeldungen, die Frist dafür endet am 18. November 2025.
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In unserem kostenlosen Partner-Webinar „Barrierefreie Dokumente – handeln Sie jetzt“ werden Ihnen praktische Beispiele aufgezeigt, wie die gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards umgesetzt werden und Sie Dokumente effektiv digital zugänglich machen können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Der Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 (21/600) sieht Ausgaben in Höhe von 28,22 Milliarden Euro vor – gut 10 Milliarden Euro weniger als für 2025. Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird von Investitionen in Höhe von 13,73 Milliarden Euro ausgegangen (2025: 23,72 Milliarden Euro). Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann gleichwohl mit zusätzlichen 21,25 Milliarden Euro (2025: 11,72 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ rechnen.
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Auf dem „KOINNO Challenge-Geber-Day: Wer innovativ beschaffen will, muss zuerst den Markt verstehen!“ am 7. Oktober 2025 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin stellt das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) seine eigens entwickelte Challenge-Plattform zur Markterkundung innovativer Lösungen, den KOINNOvationsplatz vor. Mit diesem Tool hat die öffentliche Verwaltung die Möglichkeit, ihre beschaffungsrelevanten Herausforderungen und Problemstellungen bekannt zu machen, indem Sie Challenges veröffentlichen und Unternehmen zur Einreichung ihrer innovativen Lösungen und Produkte aufrufen. So soll die öffentliche Verwaltung modernisiert aber auch die Innovationstätigkeit der Wirtschaft angeregt werden. Zu der Kooperationsveranstaltung zwischen dem Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) laden wir Sie herzlich ein. Nutzen Sie den Challenge-Geber-Day zum persönlichen Austausch, zur Inspiration und zur konkreten Weiterentwicklung Ihrer Beschaffungsstrategie. Jetzt kostenfrei anmelden – die Plätze sind limitiert: Anmeldung und Agenda
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Die Preisaufklärung stellt Vergabestellen vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen und ist aktuell ein zentrales Thema der vergaberechtlichen Spruchpraxis. Sie berührt die Kalkulationsfreiheit der Bieter genauso wie die Frage nach deren Leistungsfähigkeit. § 60 VgV gestattet Auftraggebern, den Zuschlag auf ungewöhnlich niedrige Angebote abzulehnen. Vor Ablehnung sind sie allerdings verpflichtet, die betreffenden Angebote aufzuklären und zu überprüfen. Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Prüfungspflicht sind im Detail und in der Praxis noch nicht abschließend geklärt: Wann ist eine Preisaufklärung konkret erforderlich? Wie sollte sie durchgeführt werden? Wann darf sich der Auftraggeber mit Erklärungen des Bieters zufriedengeben? Und in welchem Umfang können Aufklärung und Ergebnis durch die Nachprüfungsinstanzen überprüft werden?
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Die DRV Bund ist ein zentraler Pfeiler der sozialen Sicherung in Deutschland. Wir begleiten Menschen ein Leben lang. 24,1 Millionen Versicherte, mehr als 10 Millionen Rentner*innen und 3,5 Millionen Arbeitgeber*innen verlassen sich auf uns. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Zur Gestaltung der bilateralen Ausschreibung zum Aufbau einer Wasserstoffbrücke zwischen Deutschland (H2Global) und zur Erfüllung EU-beihilferechtlicher Vorgaben führt das BMWE eine öffentliche Marktkonsultation durch. Die Konsultation erfolgt in Form eines Fragebogens, welcher die Maßnahme beschreibt und konkrete Fragen an die Unternehmen formuliert. Die Beteiligung an der Marktkonsultation steht allen betroffenen Unternehmen offen. Der Fragebogen ist in englischer Sprache bis zum 8.9.2025 erreichbar.