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Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Verkehrsbereich angenommen. Dabei geht es um die Förderung nachhaltiger Verkehrsträger im Personen- und Güterverkehr und einen moderneren EU-Rahmen für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und den multimodalen Verkehr.
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Neue Linie im Inhouse-Privileg – ist Inhouse jetzt Konzern‑Sache
EuGH, Urt. v. 15.01.2026 – C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV

Das ursprünglich vom EuGH entwickelte und nunmehr in Art. 12 Abs. 3 RL 2014/24/EU bzw. in § 108 GWB geregelte Inhouse-Privileg erlaubt die ausschreibungsfreie Beauftragung von Auftragnehmern. Voraussetzung ist, dass (1) der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird, (2) an ihm keine private Beteiligung besteht und (3) der Auftragnehmer mindestens 80 % seiner Tätigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber und nicht für (fremde) Dritte erbringt. Bei der zuletzt genannten Voraussetzung handelt es sich um das sog. Wesentlichkeitskriterium. In der Rechtspraxis wird in der Regel geprüft, ob das Unternehmen weniger als 20 % seiner Umsätze mit Fremdgeschäft erwirtschaftet. Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (Rs. C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) konkretisiert der EuGH das Kriterium.
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Die Finanzlage der Kommunen spitze sich weiter dramatisch zu. Die kommunalen Haushalte befänden sich flächendeckend in einer strukturellen Unterfinanzierung – mit gravierenden Folgen für Investitionen, Daseinsvorsorge und die Akzeptanz staatlichen Handelns vor Ort. Nach einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten haben die kommunalen Spitzenverbände Bund und Länder erneut aufgefordert, umgehend zu handeln.
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Die „Public Buyers Community“ hat eine Webseite zur laufenden Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien von 2014 eingerichtet. Die Seite soll wichtige Informationen zur Überarbeitung der Richtlinien bündeln und als zentrale Informationsstelle dienen, um die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung des EU-Rahmenwerks für das öffentliche Beschaffungswesen zu verfolgen.
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OLG Düsseldorf: Vereinbarung über Schnellladesäulen an bewirtschafteten Autobahnraststätten vergaberechtlich unzulässig
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.03.2026 – VII-Verg 29/22
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 06.03.2026 entschieden, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht vergeben werden dürfen, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.
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Friedrichshain-Kreuzberg hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen eines Pilotprojekts Module zu beschaffen, deren Rohstoffe nachweislich ausschließlich aus nicht-chinesischen Lieferketten stammen. Der Bezirk sucht daher Modulhersteller, die in der Lage sind, den Ursprung des Rohstoffs eindeutig nachzuweisen und Rückverfolgung sicherzustellen. Ziel ist es, staatlich verordnete Zwangsarbeit in der Solarlieferkette auszuschließen.
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Innovative Produkte und Dienstleistungen haben in der öffentlichen Beschaffung oft ein Akzeptanzproblem: Sie erscheinen bei der Anschaffung teurer als etablierte Lösungen. Eine reine Betrachtung des Anschaffungspreises greift jedoch zu kurz. Erst die Einbeziehung der Lebenszykluskosten (LZK) zeigt, wie wirtschaftlich eine Lösung über ihre gesamte Nutzungsdauer tatsächlich ist – von Betrieb und Wartung bis hin zu Entsorgungskosten. Hierzu hat KOINNO ein neues, kostenfreies Informationsangebot entwickelt und bereitgestellt.
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Liebe Leserinnen und Leser, in dem Online-Seminar „Die Beschaffung von Personal über einen Personaldienstleister“ am 28. April 2026 gehen die Dozierenden der Frage nach, wie die Beschaffung von festangestellten Mitarbeitenden und flexiblen Personallösungen für den öffentlichen Sektor in der Praxis erfolgt. Anhand von Praxisfällen wird verdeutlicht, welche Beschaffungsstrategien zur erfolgreichen Personalgewinnung eingesetzt werden können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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In Mecklenburg-Vorpommern können öffentliche Aufträge ab sofort deutlich unbürokratischer vergeben werden. Mit der am 02.03.2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Änderungsverordnung* werden die Grenzen, bis zu denen Land und Kommunen Aufträge direkt und ohne aufwendiges Vergabeverfahren vergeben können, signifikant erhöht.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Ergebnis eines Vorhabens zu Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsaspekten in der öffentlichen Beschaffung Materialien veröffentlicht, die bei der Umsetzung der Vorgaben aus KSG, KrWG und AVV Klima unterstützen. Der Abschlussbericht enthält Ansätze für ein Monitoring zur Umsetzung des § 45 KrWG und untersucht die Zusammenhänge von Verbindlichkeit und Erfolg nachhaltiger Beschaffung.










