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Künstliche Intelligenz kommt in der Verwaltung an; bei einfachen und grundlegenden Aufgaben ist sie schon jetzt im Einsatz, unterstützt öffentliche Auftraggeber beispielsweise bei der Erstellung von Texten und Übersetzungen sowie bei der Durchführung von Videokonferenzen. Weit verbreitet sind auch KI-Chatbots, die die zahlreichen Bürgeranfragen sinnvoll beantworten können. Eine KI braucht weder Ruhepausen noch Schlaf. Andererseits bestehen diffuse und konkrete Ängste bei der Nutzung von KI, etwa, ob die von der KI produzierten Ergebnisse valide sind oder personenbezogene Daten widerrechtlich verarbeitet wurden. Grund genug für Herrn Rechtsanwalt Aeneas Niklas Marxen, sich den rechtlichen Fallstricken zu widmen, die bei der Beschaffung und Verwendung von KI durch öffentliche Auftraggeber zum Tragen kommen können.
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Das Finanzministerium NRW informiert: Die kommunalen Vergabegrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen entfallen zum 1. Januar 2026 und werden durch die Regelungen des § 75a Gemeindeordnung ersetzt. Die in dieser Vorschrift enthaltenen Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit sowie Gleichbehandlung und Transparenz werden in einer Broschüre des verantwortlichen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens konkretisiert und auf Gestaltungsmöglichkeiten wird hingewiesen. Die Broschüre steht als Download zur Verfügung.
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Gemeinsam unterstützen die Bundesingenieurkammer (BIngK), die Bundesarchitektenkammer (BAK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) ausdrücklich den Regierungsentwurf zum Vergaberecht, insbesondere den Kompromiss für eine mittelstandsfreundliche Vergabe.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat fünf weitere Beschaffungsvorlagen mit einem Gesamtvolumen von rund 3,85 Milliarden Euro gebilligt. So genehmigte er neue Kampfhubschrauber und gab grünes Licht für Flugabwehr-Lenkflugkörper, die Weiterentwicklung des Eurofighters und Tarnausstattung sowie Nachtsichtgeräte für die Bundeswehr.
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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat dem Deutschen Bundestag seine Analysen zum aktuellen Entwurf zum Bundeshaushalt 2026 übermittelt. Wie jedes Jahr unterstützt er damit die parlamentarischen Beratungen im Haushaltsausschuss.
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Ob zum Thema Kein Zustandekommen eines Vertrages, zur Frage Welche Formblätter werden ab dem 01.01.26 in NRW notwendig?, oder zum Thema „Externe Berater zur Ausschreibung der Ladeinfrastruktur bzw. Aufbau der Ladesäulen – steigen Sie in die Diskussion ein und tauschen Sie sich aus!
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Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung zwischen Europäischem Parlament und den EU-Staaten auf den EU-Jahreshaushalt für 2026. Haushaltskommissar Piotr Serafin sagte: „Die rechtzeitige Einigung zwischen den beiden gesetzgebenden Organen gewährleistet die Vorhersehbarkeit eines EU-Haushalts, mit dem die gemeinsamen politischen Prioritäten der Union weiter vorangebracht werden.“
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Nordrhein-Westfalen macht nach eigener Einschätzung einen Schritt hin zu weniger Bürokratie. Die geplante Zusammenführung der Vergabekammern Rheinland und Westfalen zu einer landesweit zuständigen Vergabekammer Nordrhein-Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) nimmt konkrete Gestalt an. Anfang 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen in Münster ihre Arbeit aufnehmen. Mit dieser Bündelung der Vergabeprozesse in einer Vergabekammer sollen Verfahren beschleunigt, Unternehmen durch schnellere Entscheidungen entlastet und effizientere Strukturen geschaffen werden.
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Die von der Bundesregierung geplante Beschleunigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht der Bauindustrie noch nicht weit genug. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, den 10.11. erklärte Tim-Oliver Müller (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie), zwar könne jetzt vom zeitraubenden und komplizierten Vergabeverfahren über einzelne Lose abgewichen werden. Eine Gesamtleistung dürfe aber nur vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies für aus dem Sondervermögen finanzierte Infrastrukturvorhaben ab einem geschätzten Wert von rund 14 Millionen Euro erfordern würden.
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Der Haushaltsausschuss hat am frühen Freitagmorgen den Haushalt 2026 beschlossen. Der Beschluss fiel in der über 15 Stunden dauernden Bereinigungssitzung, die am Donnerstag um 14 Uhr begonnen hatte. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.













