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Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Der deutsche Gesetzgeber hat die erforderlichen Anpassungen bislang nicht verabschiedet. Für die Vergabepraxis stellt sich daher die Frage: Müssen öffentliche Auftraggeber bereits jetzt reagieren? Drohen Unternehmen Nachteile in Vergabeverfahren?
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Hohe Baukosten haben neben anderen Faktoren dazu geführt, dass zuletzt weniger Wohnungen gebaut wurden. Nachdem bereits seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine die Preise für die meisten Baumaterialien gestiegen waren, haben sich aktuell viele Materialien verteuert, die auf Erdölbasis oder energieintensiv hergestellt werden. Bitumen auf Erdölbasis, was unter anderem im Straßenbau und zur Abdichtung von Dächern, Gebäuden und Fundamenten verwendet wird, verteuerte sich im Mai 2026 um 31,2 % gegenüber dem Mai 2025, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Energieintensiv hergestellte Baustoffe verteuerten sich im gleichen Zeitraum.
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Hier finden Sie die wichtigsten Diskussionen der letzten Tage.
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Oktoberfest 2026 – Festzelt-Vergabe wird im Hauptsacheverfahren und nicht im einstweiligen Rechtsschutz geprüft
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Verfahren Verg 5/26 e
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 den Antrag, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 21. Mai 2026 bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, abgelehnt. Die beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien bzw. Wirte für das Oktoberfest 2026 darf somit – nach Ablauf der aufschiebenden Wirkung am 19. Juni 2026 – erfolgen.
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Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Freihändige Vergabe von Planungsleistungen“ am 30. Juli 2026. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die Vergabe von Planungsleistungen in vereinfachten Verfahren, einschließlich rechtlicher Grundlagen, Ausnahmetatbestände und strategischer Vorgehensweisen. Anhand aktueller Rechtsprechung und Praxisbeispiele werden typische Herausforderungen und Lösungen aufgezeigt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Wir laden Sie im Namen des Vorsitzenden John Richard Eydner, Langwieser Rechtsanwälte, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Berlin ein. Die Sitzung findet am 7. Juli 2026 vor Ort in Berlin statt.
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Unter dem Titel: „Streit um S-Bahn-Ausschreibung in Berlin beendet“, berichtet der RBB, dass nach jahrelangem Streit um die Vergabe von Teilen des Berliner S-Bahn-Netzes der Vergaberechtsstreit beendet sei. Der Schienenfahrzeug-Hersteller Alstom habe gegenüber rbb|24 bestätigt, dass das Unternehmen keine weiteren juristischen Schritte unternehmen will. Die rund 15 Milliarden Euro schweren Ausschreibungen für die Beschaffung neuer Züge und den Betrieb der Stadtbahn sowie der Nord-Süd-Verbindungen hatte die Deutsche Bahn (DB) sowie Siemens und Stadler vergangenen Herbst gewonnen (siehe hierzu: Vergabeblog.de vom 02/09/2025 Nr. 72034).
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BGH ignoriert: Zur fehlerhaften Abgrenzung von schematischer Rechtsanwendung und Rechtsdienstleistung
OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2026 – 9 U 8/26

Die Frage, welche Leistungen von nicht-anwaltlichen Vergabeberatern zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber im Lichte des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) noch zulässig sind, beschäftigt die Rechtsprechung nunmehr seit einiger Zeit verstärkt. Mit seinem Urteil hat sich das OLG Naumburg zwar auf die Seite der nicht-anwaltlichen Vergabeberater geschlagen, blendet dabei aber nicht nur diverse anderslautende Rechtsprechung aus, sondern setzt sich auch in Widerspruch zum BGH.
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Die sechs geplanten Fregatten des Typs F126 für die Deutsche Marine werden nicht beschafft. Diese Entscheidung hat das Verteidigungsministerium aufgrund von erheblichen zeitlichen Verzögerungen, enormen Kostensteigerungen sowie nicht zu kalkulierenden Risiken getroffen. Ein Ersatz für die wichtige Aufgabe der U-Boot-Jagd ist bereits in Aussicht.
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Für die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu Beginn der Legislaturperiode zehn Rahmenvereinbarungen mit externen Dienstleistern abgeschlossen. Das geht aus der Antwort (21/6366) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5854) der AfD-Fraktion hervor.













