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Digitale Souveränität beginnt nicht im Rechenzentrum, sondern im Kopf
Einsatz von KI in Vergabeverfahren

In den Teilen 1–4 der vorigen Reihe: „KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber“, haben wir gesehen, wie öffentliche Auftraggeber IT mit KI-Komponenten beschaffen (Teil 1 und Teil 2), wie sie reine KI-Lösungen ausschreiben können (Teil 3) und wie sie KI im Vergabeverfahren selbst einsetzen könnten (Teil 4). In diesem Beitrag geht es um etwas, das all diesen Fragen vorausgeht: Können Vergabestellen KI überhaupt „kompetent“ beschaffen?
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Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden der Regionalgruppe München, Tobias Osseforth, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Dr. Felix Siebler, GvW Graf von Westphalen mbB, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe München ein. Die Sitzung findet kommenden Mittwoch, am 24. Juni 2026 vor Ort in München statt.
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in der vergangenen Woche grünes Licht für die Beschaffung von Bergepanzern gegeben. Das Gremium billigte zudem eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mörsermunition sowie Systeme zur U-Boot-Jagd für Fregatten der Klasse F123.
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Eine Vorabauswertung des KfW-Kommunalpanels 2026 zeigt, dass fast jede zweite Kommune die Mittel des Sondervermögens in die Bereiche Straßen und Schulinfrastruktur investieren wird. In diesen Bereichen sind die Investitionsrückstände schon seit Jahren besonders hoch. Das Sondervermögen kann hier Investitionen stützen, dürfte aber bei weitem nicht ausreichen, um den angesammelten Rückstand aufzuholen. Weitere Informationen finden auf der Seite der KFW.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Serielles und modulares Bauen ist in Wirtschaft und Politik ein gefragtes Thema. Damit die Vorteile dieser Bauweisen tatsächlich realisiert werden können und Auftraggeber auf Augenhöhe mit ihren Vertragspartnern verhandeln können, braucht es ein ganzheitliches Verständnis der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. Das Online-Seminar am 22. Juli 2026 vertieft die vergabe- und vertragsrechtlichen Besonderheiten sowohl des seriellen als auch des modularen Bauens und zeigt, wie öffentliche Auftraggeber diese Bauweisen strategisch rechtssicher beschaffen können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden Dr. Dietrich Drömann (GvW Graf von Westphalen) und Dr. Martin Schellenberg (HEUKING Hamburg) herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg ein. Die Sitzung findet am 1. Juli 2026 in Hamburg statt.
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Die Europäische Kommission hat Anfang Juni das Paket zur technologischen Souveränität Europas vorgestellt. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten Europas in den Bereichen Halbleiter, künstliche Intelligenz (KI), Cloud und Open Source.
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Unter dem Titel: „Pauschalgebühren für Vergabekontrollverfahren“ wurde in dem österreichischen Portal Handwerk+Bau ein Beitrag über die neuen Gebührenkategorien durch die Novelle des österreichischen Vergaberechts 2026 veröffentlicht. Der Grund: Die Kosten hingen bisher vom geschätzten Auftragswert ab. Dieser war aber für benachteiligte Unternehmen in der Regel nicht bekannt. Die Folge: Die Kosten des Nachprüfungsverfahren waren ungewiss, was sich mit der Rechtsprechung des EuGH aber nicht vereinen ließ.
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Transparenzgrundsatz schlägt Geheimhaltungsinteressen! Obacht bei der Information nach § 134 GWB!
KG Berlin, Beschl. v. 14.04.2026 – Verg 13/25

Ist der Preis in einem Vergabeverfahren wie häufig das einzige Zuschlagskriterium, setzt die Vorabinformation nach § 134 GWB zumindest die Mitteilung des Preises des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens voraus. Sind auch qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen, bedarf es zudem der Information über die Bewertung zumindest des eigenen und des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots. Geschäftsgeheimnisse stehen dem nicht entgegen, weil das Interesse an einem transparenten Vergabeverfahren das Geheimhaltungsinteresse der Bieter überwiegt. Entscheidungsgrundlage in einem Nachprüfungsverfahren ist
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Mit der 12. GWB-Novelle sollen – den Koalitionsvertrag umsetzend – kartellrechtliche Verfahren schneller und effizienter ausgestaltet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf eines 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) vorgelegt und am 5. Juni 2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die kartellrechtliche Novelle hat auch Einfluss auf öffentliche Vergaben:












