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Die SZ berichtet unter Rückgriff auf dpa-Material unter dem Titel: „Vergaberecht – Hessens Kommunen sollen einfacher Aufträge vergeben können“, dass die schwarz-rote Landesregierung in Hessen die Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern will. Hierzu sollen insbesondere Wertgrenzen deutlich erhöht werden. Bei Liefer- und Dienstleistungen könnten demnach zukünftig Aufträge bis 100.000 Euro und Bauleistungen bis 750.000 Euro Auftragswert direkt vergeben werden. Hierzu sollen Vergleichsangebote eingeholt werden – ein formelles Vergabeverfahren soll sich jedoch erübrigen.
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Unter dem Titel: „Wiener Stadtwerke: Stadtrechnungshof kritisiert 147 Mio. Euro für Berater, mangelnde Transparenz und Vergabepraxis bei städtischen Unternehmen“ berichtet heute.at über eine Prüfung betreffend Vergabe- und Ausschreibungspraxis bezüglich Beratungsleistungen des Stadtrechnungshofs Wien. In seiner Prüfung kommt der Stadtrechnungshof zu dem übergeordneten Ergebnis:
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Zukünftig soll bei öffentlichen Auftragsvergaben im Land Brandenburg das sogenannte Best-Bieter-Prinzip Anwendung finden. Darüber informierte Wirtschaftsminister Daniel Keller in der Sitzung des Sonderausschusses Bürokratieabbau des Landtages Brandenburg.
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Geld und Sachzuwendungen sollen zwei Beschäftigte im Landratsamt Miltenberg dazu gebracht haben, die Bestechenden bei Auftrags- und Vergabeverfahren zu bevorzugen. Auf Grundlage einer DPA-Meldung berichten die Zeitungen, wie u.a. die SZ unter der Überschrift: „Landratsamt Miltenberg – Razzien nach Korruptionsverdacht“, dass neben weiteren Tatverdächtigen auch die Beschäftigten des Landratsamtes in den Fokus einer Razzia geraten sind.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Hintergrundbericht zur Überarbeitung der Vergabekriterien – Umweltzeichen Blauer Engel für stationäre und tragbare Computer, Tastaturen und Computermäuse (DE-UZ 78) herausgegeben. Dieser erläutert die Überarbeitung der Vergabekriterien, stellt den technischen Hintergrund, das regulatorische Umfeld und die aktuelle Marktsituation dar und fasst die wichtigsten Punkte der Stakeholderdiskussion zusammen.
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180 Millionen Euro sollen in den Aufbau oder die erhebliche Modernisierung von Backbone-Netzen fließen, um die Sicherheit, Kapazität und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur der EU zu verbessern. Im Mittelpunkt dieser Aufforderung stehen die 13 Kabelprojekte von europäischem Interesse, die im Bericht über Sicherheit und Resilienz von Unterseekabeln in der EU identifiziert worden waren.
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Liebe Leserinnen und Leser, das Online-Seminar „Update: IT-Vergabe 2026“ am 21. April 2026 geht den Herausforderungen der täglichen IT-Beschaffungen wie Preisanpassungen, Lieferverzögerungen- und ausfälle, der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) nach. Anhand der Einordnung aktueller Rechtsprechung und Neuerungen aus der Gesetzgebung werden Auswirkungen auf laufende und künftige Vergabeverfahren aufgezeigt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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7 schnelle Fragen an… Dr. Stefan Schmidt
„Vergaberecht verhindert nicht – es sorgt für bessere Lösungen durch Wettbewerb.“

Mit unserem neuen Interview-Format „7 schnelle Fragen“ geben wir regelmäßig Einblicke in die Köpfe und Karrieren von Persönlichkeiten aus Vergabe und Beschaffung.Wir sprechen über fachliche Themen, persönliche Erfahrungen und darüber, was die Menschen in unserer Branche bewegt – kompakt und praxisnah. Dieses Mal im Interview: Dr. Stefan Schmidt. Er ist seit über vier Jahren im Vergabe- und Beschaffungswesen unterwegs und als Fachanwalt für Vergaberecht und IT-Recht bei abante Rechtsanwälte am Standort Leipzig tätig.
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Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Verkehrsbereich angenommen. Dabei geht es um die Förderung nachhaltiger Verkehrsträger im Personen- und Güterverkehr und einen moderneren EU-Rahmen für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und den multimodalen Verkehr.
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Neue Linie im Inhouse-Privileg – ist Inhouse jetzt Konzern‑Sache
EuGH, Urt. v. 15.01.2026 – C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV

Das ursprünglich vom EuGH entwickelte und nunmehr in Art. 12 Abs. 3 RL 2014/24/EU bzw. in § 108 GWB geregelte Inhouse-Privileg erlaubt die ausschreibungsfreie Beauftragung von Auftragnehmern. Voraussetzung ist, dass (1) der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird, (2) an ihm keine private Beteiligung besteht und (3) der Auftragnehmer mindestens 80 % seiner Tätigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber und nicht für (fremde) Dritte erbringt. Bei der zuletzt genannten Voraussetzung handelt es sich um das sog. Wesentlichkeitskriterium. In der Rechtspraxis wird in der Regel geprüft, ob das Unternehmen weniger als 20 % seiner Umsätze mit Fremdgeschäft erwirtschaftet. Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (Rs. C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) konkretisiert der EuGH das Kriterium.













