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Auf sicheren Stufen – Stufenweise Beauftragungen rechtssicher gestalten
VK Westfalen, Beschl. v. 10.02.2025 – VK2-2/25

Stufenweise Beauftragungen gehören zur gängigen Praxis bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen. Sie ermöglichen dem Auftraggeber eine hohe Flexibilität und dienen der Steuerung von Haushaltsmitteln und Liquidität. Zudem geben gestufte Verträge den Auftraggebern die Möglichkeit, Projektfortschritte zu kontrollieren und – falls nötig – ohne Kostenfolge aus dem Vertrag auszusteigen. Doch welche vergabe- und vertragsrechtlichen Grenzen bestehen, insbesondere um den Bietern in einem Vergabeverfahren eine belastbare Kalkulation zu ermöglichen? Mit dieser Frage hat sich die Vergabekammer Westfalen mit Beschluss vom 10. Februar 2025 – VK 2 – 2/25 befasst (unter 1). Die Entscheidung gibt Anlass, die Anforderungen an die Ausschreibung von gestuften Verträgen anhand von Optionen, Bedarfs- und Wahlpositionen näher zu beleuchten (unter 2). Abschließend werden Hinweise für die Praxis gegeben, wie die Vergabe von gestuften Leistungen rechtssicher gestaltet werden kann (unter 3).
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Wir freuen uns, Ihnen die neue Website der DVNW Akademie präsentieren zu dürfen – Ihr zentraler Anlaufpunkt für praxisnahe Weiterbildung im Vergaberecht und der öffentlichen Beschaffung! Als Fortbildungseinrichtung des Deutschen Vergabenetzwerks bündelt die DVNW Akademie mit der neu aufgelegten Website ihr komplettes Angebot an Seminaren, Inhouse-Schulungen, Lehrgängen und Expert:innenwissen jetzt in einer übersichtlichen, intuitiven und nutzerfreundlichen Online-Präsenz in ganz neuem Gewand.
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Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen veröffentlicht, um mehr Vorhersehbarkeit und Transparenz für Unternehmen zu schaffen. In den Leitlinien werden verschiedene Konzepte erläutert, z. B., wie die Kommission feststellt, ob eine drittstaatliche Subvention den Wettbewerb verzerrt,
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In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 hat der Öffentliche Gesamthaushalt 5,6 % mehr ausgegeben und 6,0 % mehr eingenommen als im Vorjahreszeitraum: Einnahmen von 1 490,5 Milliarden Euro standen Ausgaben von 1 598,0 Milliarden Euro gegenüber.
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Liefer- und Dienstleistungen können in Hessen künftig bis 100.000 Euro, Bauleistungen bis 750.000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden. Hessen erneuert auf diese Weise das Vergaberecht und setzt dabei auf Vertrauen und Fairness.
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Schnelle Planung und Beschaffung für Bundeswehr beschlossen
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG passiert Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (21/1931) zugestimmt.
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Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 das vom Bundestag beschlossene Haushaltsgesetz 2026 gebilligt.
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Wer öffentliche Aufträge gewinnen will, braucht mehr als ein überzeugendes Portfolio – entscheidend ist die richtige Kommunikation zur richtigen Zeit. Das Online-Seminar „Erfolgreich für öffentliche Aufträge bieten“ am 5. Februar 2026 zeigt, wie Sie die verschiedenen Phasen des Vergabeprozesses aktiv mitgestalten können, wann Initiative gefragt ist und wie Sie mit Vergabestellen und Fachabteilungen auf Augenhöhe kommunizieren. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Ob zum Thema „Verfahrensbetreuung nur noch als Rechtsdienstleistung? LG Gießen; Beschl. v. 21.03.2025 – 3 O 95/25“, zum Thema „§ 14 UVgO Wertgrenze für Bundesbehörden ab 2026“, oder zum Thema „Wartefrist 134 GWB“ – steigen Sie in die Diskussion ein und tauschen Sie sich aus!
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Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 die Verlängerung der „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der vereinfachten Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen. Die Verlängerung wurde am 29.12.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht:











