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Bevor innovative Produkte beschafft werden können, braucht es eines: ein klares Bild vom Markt. Genau hier setzen Markterkundung und der KOINNOvationsplatz an. Wir haben mit Mireille Bart, Projektmanagerin bei KOINNO, darüber gesprochen, wie öffentliche Einrichtungen strukturiert und rechtskonform vorgehen können – und warum es heute einfacher ist als je zuvor, ein Gespür für den Markt zu bekommen.
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Der ehemalige Bundesgesundheitsminister stand im Blickpunkt der zwölften Sitzung der Enquete-Kommission des Bundestages am Montag, 15. Dezember 2025 : „Es gab einen starken Druck aus den Ländern, dass der Bund zentral Masken beschafft“, sagte der heutige Unionsfraktionschef mit Blick auf die Beschaffungspolitik des Gesundheitsressorts (BMG) zu Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 und darüber hinaus. Ob es dabei zu „Überbeschaffung“ gekommen sei, bleibe in der Rückbetrachtung umstritten.
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Markterkundungen richtig durchführen – Der unterschätzte Schlüssel zu besseren Vergaben
Der neue DVNW-Leitfaden für Vergabestellen gibt einen Überblick

Erfolgreiche Beschaffungen beginnen nicht erst mit der Ausschreibung – sie beginnen viel früher. Trotzdem wird die Markterkundung in der Praxis häufig unterschätzt. Genau hier setzt der neue DVNW-Leitfaden an: Er zeigt, wie öffentliche Auftraggebende dieses Instrument strategisch, rechtssicher und effizient nutzen können.
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Der Deutsche Vergabetag hat sich am 13. und 14. November 2025 erneut als das zentrale Forum für Vergaberecht und öffentliche Beschaffung erwiesen. Mit 1.000 Teilnehmenden, 32 Workshops und 17 Ausstellenden war die Veranstaltung so gut besucht wie nie zuvor. Im Fokus stand in diesem Jahr vor allem eines: die geplante Reform des Vergaberechts und ihre Auswirkungen auf Praxis, Rechtsprechung und Verwaltung.
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Unter der Überschrift „Pandemie-Aufarbeitung – Vor Befragung in Enquete-Kommission: Ex-Gesundheitsminister Spahn verteidigt Maskenbeschaffung“, berichtet die Berliner Zeitung, dass Jens Spahn eingeräumt habe, bei der Maskenbeschaffung nicht dem Vergaberecht gefolgt zu sein. Am Montag hatte sich Jens Spahn in der Kommission zur Aufarbeitung der Pandemie geäußert.
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Ob zum Thema „Umsatzsteuersatz bei Schülerbeförderung“, zum Thema „Zulässige Vertragserweiterung gemäß § 132 Abs. 3 GWB“, oder zum Thema „Eigenerklärung Russland – Erweiterung?“ – steigen Sie in die Diskussion ein und tauschen Sie sich aus!
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Vergabemanager (m/w/d) gesucht
Grün Berlin sucht für das Team Vergabemanagement am Standort Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Vergabemanager (m/w/d).

Sie wollen an einer zukunftsfähigen Stadt bauen und neue Ideen verwirklichen? Dann kommen Sie in unser interdisziplinäres Team! Nachhaltige Stadtentwicklung und zukunftsfähige Mobilität. Das ist unsere Mission. Grün Berlin ist eine landeseigene Unternehmensgruppe mit spezialisierten Tochtergesellschaften und einer Stiftung. Wir entwickeln, bauen und betreiben attraktive öffentliche Räume und Infrastrukturen, die Klimaschutz und Klimaresilienz, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt in Berlin fördern. Zur Grün Berlin gehören die Grün Berlin GmbH, die Grün Berlin Stiftung, die Grün Berlin Service GmbH, die GB infraVelo GmbH und die GB infraSignal GmbH. Zentrale Dienste wie IT, Controlling und Personalmanagement unterstützen alle Gesellschaften innerhalb der Gruppe effizient. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Ausschluss wegen Abweichens setzt manipulativen Eingriff voraus!
VK Bund, Beschl. v. 11.09.2025 – VK 1-76/25

Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Auftraggeber ausschreibt. Ein Angebotsausschluss wegen Abweichens von den Vergabeunterlagen kommt allerdings nur in Betracht, wenn echte Änderungen vorliegen, die einen manipulativen Eingriff in die Vergabeunterlagen darstellen und keine Abwehrklausel einschlägig ist. Bloße Unklarheiten sind grundsätzlich einer Aufklärung in Gestalt einer Nachfrage zugänglich. Die Trennlinie zwischen Ausschluss und Aufklärung ist nicht statisch, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Merkur berichtet unter dem Titel: „TKMS geht leer aus: Warum sich Polen gegen deutsche U-Boote entscheidet“, dass das deutsche Rüstungsunternehmen Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) in einem polnischen Vergabeverfahren zur Anschaffung von drei neuen U-Booten nicht zum Zuge gekommen ist. Im Vergabeverfahren habe sich das schwedische Modell Saab A26 Blekinge durchgesetzt.
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Vergabe.NRW informiert über die ersten Schritte der Zusammenführung der Vergabekammern in NRW:













