UNBEDINGT LESEN!
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In dem Beitrag „Interimsvergabe. Ein rechtswidriger Kunstgriff, der mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen ist“ (Vergabeblog.de vom 03/02/2023, Nr. 52327) beanstandet der Autor die aus seiner Sicht vergaberechtswidrige Spruchpraxis zu Interimsvergaben zur Daseinsvorsorge. Zu Unrecht! Der nachfolgende Beitrag erklärt, weshalb diese Interimsvergaben vollständig EU-rechtskonform sind.
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Der EuGH hat in einer wegweisenden Entscheidung zum Erfordernis einer Höchstgrenze bei Rahmenvereinbarungen im Jahr 2021 festgestellt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Seitdem ist in der Vergabepraxis ungeklärt, was unter diesem „Verlieren der Wirkung“ genau zu verstehen ist. Das OLG Koblenz hat sich nunmehr in einer aktuellen Entscheidung ausführlich mit dieser Frage befasst. Nach Auffassung des OLG Koblenz verliert eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze automatisch ihre Wirkung. Ein Kündigungsrecht des Auftraggebers für den Fall des Erreichens der Höchstgrenze sei deshalb nicht erforderlich und führe dazu, dass die Höchstgrenze nicht transparent aufgestellt wurde.
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Der Deutsche Vergabetag geht am 16. & 17. November 2023 in die 10. Runde. Für alle, die sich im Jubiläumsjahr frühzeitig ein Ticket sichern wollen, öffnet jetzt bereits der Ticket-Shop. Zur Erinnerung: Letztes Jahr waren die Besuchertickets bereits drei Monate im Vorfeld ausgebucht. Es erwarten Sie wieder vielfältige Diskussionen und Vorträge sowie ein abwechslungsreiches Workshop-Programm rund um Beschaffungswesen und Vergaberecht. Abgerundet wird das Kongress-Programm durch eine Fachausstellung und einen Abendempfang, bei dem in entspannter Atmosphäre genetzwerkt werden kann. Sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket! Für einen besseren Eindruck vom Kongress, schauen Sie sich den Rückblick auf den 9. Deutschen Vergabetag an!
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Die Bundesregierung hat den Referententwurf für den „Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ erstellt. Das spannende: Auch der Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland um § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV soll beiseite gelegt werden. Denn der Gesetzesentwurf sieht in Artikel 1 Nr. 2 vor, dass § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV aufgehoben werden soll. Die BAK hatte noch zuletzt appelliert, § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV nicht zu streichen (siehe Vergabeblog.de vom 16/12/2022, Nr. 51859).
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Das Forum „Die Kultur des Vergaberechts“ ist ein neues Tagungsformat, das das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) unter der fachlichen Leitung von Prof. Hermann Hill, Staatsminister a.D. erstmals am 19. und 20. Januar 2023 in Berlin ausgerichtet hat. Auf der Tagungsagenda fanden sich Themen und Vorträge, die über beschaffungs- und vergaberechtliche Fragestellungen hinausgingen. Ein Rückblick:
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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Durchführung einer Verordnung eingeleitet, mit der drittstaatliche Subventionen derselben Kontrolle wie EU-Beihilfen unterworfen werden. In dem Entwurf der Durchführungsverordnung werden praktische und verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen EU-Vorschriften präzisiert. Alle interessierten Kreise können bis zum 1. März 2023 Stellung nehmen.
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Ein Beitrag im Rahmen der Konsultation zur Transformation des Vergaberechts (zur derzeit laufenden Konsultation siehe Vergabeblog.de vom 05/01/2023, Nr. 52121). Und ein Appell für mehr Wettbewerb und Rechtsstaatlichkeit.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) richtet seit vielen Jahren Kongresse und Seminare zur öffentlichen Beschaffung aus. 2023 erweitern wir unser Angebot: Gemeinsam mit Prof. Hermann Hill, Staatsminister a.D., richten wir den Blick auch auf andere Themen, die das Verwaltungshandeln bestimmen, wie Innovation und Führung (zur Tagungsübersicht). Hill war Mitglied des Sachverständigenrates „Schlanker Staat“ der Bundesregierung und verschiedener Kommissionen zur Verwaltungsreform auf Bundes- und Landesebene. Er war u.a. Mitveranstalter der Qualitätswettbewerbe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Zu Fragen rund um die neuen Formate steht er Vergabeblog zur Verfügung. Das Gespräch führte Marco Junk vom Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Der Schwerpunkt des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) lag bisher auf der juristischen und praktischen Seite des Vergaberechts. In jüngster Zeit sind hier Ziele wie Nachhaltigkeit, Innovation und Beschleunigung in den Fokus geraten. Hinzu kommen aktuelle Bestrebungen, das Vergaberecht grundlegend zu transformieren (Vergaberechts-Transformationspaket des BMWK). Dabei geht es auch um das Selbstverständnis und die Werte, die öffentlich Bedienstete im Bereich der Beschaffung leiten.
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Anlässlich der Vorlage eines lettischen Gerichts befasst sich der EuGH mit dem Umgang mit Angeboten zwei miteinander konzernverbundener Bieter. Einerseits ist ein möglichst großes Bieterfeld wettbewerblich wünschenswert. Andererseits besteht die Gefahr einer wettbewerbswidrigen Abstimmung zwischen den konzernverbundenen Unternehmen. Was ist von Bietern und Auftraggebern zu beachten?