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Nach Auswertung der über 450 eingegangen Stellungnahmen beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in den inhaltlichen Austausch mit den Stakeholdern zu ihren Vorschlägen, aber auch zwischen den Stakeholdern untereinander, zu treten. Ziel ist es dabei, mit den Stakeholdern zu ausgesuchten Themen in einen breiten Austausch zu kommen, um hieraus auch wichtige Impulse für die Vorbereitung des Referentenentwurfs zur Vergabetransformation abzuleiten.
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Die Nutzung von Cloud-Technologien ist für die öffentliche Verwaltung mit Blick auf ihre künftigen Anforderungen alternativlos. Gleichzeitig gibt es in jüngster Zeit spannende Entwicklungen der staatlichen wie privatwirtschaftlichen Akteure. Deshalb wollen wir am 7. Juni 2023 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin mit unserer Tagung „Ab in die Cloud – Perspektiven von Cloud-Technologien im öffentlichen Sektor“ das Thema umfassend beleuchten und mit den maßgeblichen Akteuren in den Diskurs treten.
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In Vorbereitung eines Modernisierungsprozesses des Vergaberechts hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) durchgeführt (siehe Vergabeblog.de vom 05/01/2023, Nr. 52121). Bis Mitte März 2023 sind über 400 Stellungnahmen eingegangen. 387 Stellungnahmen wurden jetzt vom BMWK veröffentlicht.
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In dem Beitrag „Interimsvergabe. Ein rechtswidriger Kunstgriff, der mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen ist“ (Vergabeblog.de vom 03/02/2023, Nr. 52327) beanstandet der Autor die aus seiner Sicht vergaberechtswidrige Spruchpraxis zu Interimsvergaben zur Daseinsvorsorge. Zu Unrecht! Der nachfolgende Beitrag erklärt, weshalb diese Interimsvergaben vollständig EU-rechtskonform sind.
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Der EuGH hat in einer wegweisenden Entscheidung zum Erfordernis einer Höchstgrenze bei Rahmenvereinbarungen im Jahr 2021 festgestellt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Seitdem ist in der Vergabepraxis ungeklärt, was unter diesem „Verlieren der Wirkung“ genau zu verstehen ist. Das OLG Koblenz hat sich nunmehr in einer aktuellen Entscheidung ausführlich mit dieser Frage befasst. Nach Auffassung des OLG Koblenz verliert eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze automatisch ihre Wirkung. Ein Kündigungsrecht des Auftraggebers für den Fall des Erreichens der Höchstgrenze sei deshalb nicht erforderlich und führe dazu, dass die Höchstgrenze nicht transparent aufgestellt wurde.
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Der Deutsche Vergabetag geht am 16. & 17. November 2023 in die 10. Runde. Für alle, die sich im Jubiläumsjahr frühzeitig ein Ticket sichern wollen, öffnet jetzt bereits der Ticket-Shop. Zur Erinnerung: Letztes Jahr waren die Besuchertickets bereits drei Monate im Vorfeld ausgebucht. Es erwarten Sie wieder vielfältige Diskussionen und Vorträge sowie ein abwechslungsreiches Workshop-Programm rund um Beschaffungswesen und Vergaberecht. Abgerundet wird das Kongress-Programm durch eine Fachausstellung und einen Abendempfang, bei dem in entspannter Atmosphäre genetzwerkt werden kann. Sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket! Für einen besseren Eindruck vom Kongress, schauen Sie sich den Rückblick auf den 9. Deutschen Vergabetag an!
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Die Bundesregierung hat den Referententwurf für den „Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ erstellt. Das spannende: Auch der Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland um § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV soll beiseite gelegt werden. Denn der Gesetzesentwurf sieht in Artikel 1 Nr. 2 vor, dass § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV aufgehoben werden soll. Die BAK hatte noch zuletzt appelliert, § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV nicht zu streichen (siehe Vergabeblog.de vom 16/12/2022, Nr. 51859).
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Das Forum „Die Kultur des Vergaberechts“ ist ein neues Tagungsformat, das das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) unter der fachlichen Leitung von Prof. Hermann Hill, Staatsminister a.D. erstmals am 19. und 20. Januar 2023 in Berlin ausgerichtet hat. Auf der Tagungsagenda fanden sich Themen und Vorträge, die über beschaffungs- und vergaberechtliche Fragestellungen hinausgingen. Ein Rückblick:
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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Durchführung einer Verordnung eingeleitet, mit der drittstaatliche Subventionen derselben Kontrolle wie EU-Beihilfen unterworfen werden. In dem Entwurf der Durchführungsverordnung werden praktische und verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen EU-Vorschriften präzisiert. Alle interessierten Kreise können bis zum 1. März 2023 Stellung nehmen.
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Ein Beitrag im Rahmen der Konsultation zur Transformation des Vergaberechts (zur derzeit laufenden Konsultation siehe Vergabeblog.de vom 05/01/2023, Nr. 52121). Und ein Appell für mehr Wettbewerb und Rechtsstaatlichkeit.